{"id":47169,"date":"2018-01-30T23:00:00","date_gmt":"2018-01-30T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47169"},"modified":"2018-01-30T23:00:00","modified_gmt":"2018-01-30T23:00:00","slug":"phase-der-ueberregulierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=47169","title":{"rendered":"Phase der \u00dcberregulierung"},"content":{"rendered":"<p><strong>MAINZ \/\/ <\/strong>Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverb\u00e4nde gebeten, f\u00fcr unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Gro\u00dfh\u00e4ndler und Automatenaufsteller (BDTA).<\/p>\n<p>Der Umgang mit \u00dcberregulierungen aus der EU, etwa das Thema Warenr\u00fcckverfolgbarkeit (Tracking &#038; Tracing), pr\u00e4gte das Jahr 2017. Dabei geht es nicht darum, eine Regulierung, die uns nicht gef\u00e4llt, zu verhindern, sondern eine sinnfreie Regelung, die zur politischen Zielset-zung zur Verringerung des Schmuggels kaum etwas beitr\u00e4gt, wenigstens praktikabel und pragmatisch zu halten. F\u00fcr sachliche Argumente fand man in Br\u00fcssel und Berlin jedoch kaum Geh\u00f6r. Der Anh\u00f6rungsprozess ist abgeschlossen.<\/p>\n<p>Die finalen Entw\u00fcrfe der Durchf\u00fchrungsrechtsakte (secondary legislation) zum R\u00fcckverfolgbarkeitssystem f\u00fcr Tabakwaren gem\u00e4\u00df Richtlinie 2014\/40\/EU wurden am 16. November 2017 von der Europ\u00e4ischen Kommission ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>Verband und Branche warten auf Post aus Br\u00fcssel<\/strong><br \/>\nNach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten hat die Europ\u00e4ische Kommission begonnen, die Rechtsakte in die verschiedenen Amtssprachen zu \u00fcbersetzen und diese zu pr\u00fcfen. Aktuell wartet der BDTA, wie die gesamte Branche, auf die Ver\u00f6ffentlichung der Rechtsakte im Europ\u00e4ischen Amtsblatt.<\/p>\n<p>Es m\u00fcssen zwar noch etliche Punkte gekl\u00e4rt, genauer definiert und besprochen werden, wozu sich der BDTA bereits im Dialog mit der Europ\u00e4ischen Kommission und der deutschen Politik befindet. Dennoch ist das System prinzipiell umsetzbar und von den Gro\u00dfh\u00e4ndlern zu bew\u00e4ltigen.<\/p>\n<p>Jetzt ist die Branche gut beraten, sich nur noch mit der technischen Umsetzung bis zum 20. Mai 2019 zu besch\u00e4ftigen. Der verbleibende Zeitraum f\u00fcr den technischen Roll-out sowie f\u00fcr alle weiteren internen technischen und organisatorischen Vorbereitungs- und Umsetzungsma\u00dfnahmen in dem sehr heterogenen Gebilde der rund 4000 Gro\u00dfhandelsunternehmen in Europa ist auch ohne zus\u00e4tzliches Taktieren der Marktteilnehmer sportlich bemessen.<\/p>\n<p>Der BDTA hat sich durch Gespr\u00e4che mit Politik und in Arbeitskreisen des gesamten Handels eingebracht, um auf die nicht gekl\u00e4rten Fragen aufmerksam zu machen. Besonders zu erw\u00e4hnen ist in diesem Zusammenhang die kooperative Zusammenarbeit mit dem BTWE und dem Handelsverband HDE. Auch im aktuellen Jahr wird die gemeinsame Arbeit und Abstimmung im Handelskreis wichtig f\u00fcr alle Beteiligten sein.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wird der Verband 2018 den Prozess der Umsetzung von Track and Trace bei den Tabakwarengro\u00dfh\u00e4ndlern und den Software-H\u00e4usern eng begleiten und unterst\u00fctzend t\u00e4tig sein, sodass m\u00f6glichst alle Mitgliedsbetriebe diese Herausforderung meistern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Verdecken von Bildwarnhinweisen<\/strong><br \/>\nAu\u00dferdem besch\u00e4ftigte die Branche, jedoch ganz besonders den BDTA, 2017 das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur \u00c4nderung der Tabakerzeugnisverordnung am 20. Mai, die einen Tag vorher im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlich wurde. Thema war das \u201eVerdecken von Bildwarnhinweisen\u201c am Automaten, demzufolge die \u201egesundheitsbezogenen Warnhinweise (\u2026) zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschlie\u00dflich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollst\u00e4ndig verdeckt oder getrennt werden d\u00fcrfen (\u2026)\u201c. Objektiv und n\u00fcchtern ist zu konstatieren, dass der Trend in der europ\u00e4ischen und nationalen Gesetzgebung sichtbar wird, Umsetzungs- und \u00dcbergangsfristen f\u00fcr die Wirtschaft auf kurze beziehungsweise zu kurze Zeitr\u00e4ume zu beschneiden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich haben wir mit einem Automatenaufkleber, der eine generische Zigarettenpackung mit den Warnhinweisen in Originalgr\u00f6\u00dfe abbildet branchenweit eine (Zwischen-) L\u00f6sung erreichen k\u00f6nnen. Die politischen Diskussionen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen und werden uns auch im Jahr 2018 weiter besch\u00e4ftigen. Umso wichtiger ist es, dass das Bekleben aller Zigarettenautomaten mit den Warnhinweisen, nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Zigarettenbetreibern hervorragend umgesetzt wurde. Dadurch steigt die Glaubw\u00fcrdigkeit des BDTA bei politischen Entscheidern, und der BDTA wird als Partner wahrgenommen, welcher nach sinnvollen L\u00f6sungen zur Umsetzung von Regulierungen sucht und diese auch ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>2018 wird der BDTA sich zus\u00e4tzlich verst\u00e4rkt mit neuen Bezahlformen am Zigarettenautomaten befassen. Zuk\u00fcnftig sollen Kunden mit der eigenen Bankkarte kontaktlos \u2013 ohne Pin-Eingabe \u2013 am Automaten Ware erhalten. Gleichzeitig wird \u00fcber den Kontaktlosleser die Altersverifikation des Karteninhabers durchgef\u00fchrt. Damit der Verband eigene Informationen zu diesem neuen Bezahlverfahren sammeln kann, werden einige Mitgliedsbetriebe an dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel teilnehmen.<\/p>\n<p><i>pi<\/i><\/p>\n<p>(DTZ 05\/18)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>MAINZ \/\/ Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverb\u00e4nde gebeten, f\u00fcr unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Gro\u00dfh\u00e4ndler und Automatenaufsteller (BDTA). 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