{"id":46079,"date":"2017-02-13T23:00:00","date_gmt":"2017-02-13T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=46079"},"modified":"2017-02-13T23:00:00","modified_gmt":"2017-02-13T23:00:00","slug":"deutsche-e-branche-wehrt-sich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=46079","title":{"rendered":"Deutsche E-Branche wehrt sich"},"content":{"rendered":"<p><strong>HAMBURG \/\/ <\/strong>Mit der TPD 2 werden erstmals E-Zigaretten umfassend in Deutschland gesetzlich geregelt. Hersteller und Importeure m\u00fcssen nun zum Beispiel jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs Monate vor dem Verkaufsstart bei den Beh\u00f6rden registrieren.<\/p>\n<p>\u201eInsbesondere diese Vorschrift sehen wir als unn\u00f6tige Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. Wir w\u00fcrden neue Ger\u00e4te gerne schnell auf den Markt bringen, aber wir d\u00fcrfen es nicht und m\u00fcssen uns selbstverst\u00e4ndlich daran halten\u201c, so Dustin Dahlmann von der InnoCigs GmbH &#038; Co. KG, einem f\u00fchrenden deutschen Gro\u00dfh\u00e4ndler.<\/p>\n<p>Obwohl sich die deutschen Importeure an die Vorschriften hielten, k\u00e4men vermehrt neue Produkte ohne sechsmonatige Voranmeldung auf den deutschen Markt. Auch weitere Vorschriften \u2013 etwa mit Bezug auf Verpackungen, Warnhinweise, Beipackzettel und Emissionstests &#8211; w\u00fcrden nicht beachtet.<\/p>\n<p>Diese Produkte stammten in vielen F\u00e4llen aus Frankreich. Trotz der EU-weiten Richtlinie zur Harmonisierung des Marktes k\u00f6nnten dort bisher zentrale Vorschriften anders ausgelegt werden. W\u00e4hrend man in Deutschland jeden Bestandteil einer E-Zigarette, also auch Akkutr\u00e4ger, sogenannte Box-Mods oder Verdampfereinheiten, die Clearomizer, sechs Monate vor dem Verkauf registrieren muss, meldeten franz\u00f6sische H\u00e4ndler und Hersteller nur die Artikel an, die Nikotin enthalten. Ihre nikotinfreien Produkte b\u00f6ten sie dann sechs Monate vor den hiesigen H\u00e4ndlern auf dem deutschen Markt an.<\/p>\n<p>InnoCigs hat deshalb drei franz\u00f6sische Gro\u00dfh\u00e4ndler abgemahnt und auf das erforderliche Einhalten nationaler Vorschriften bei Lieferung nach Deutschland hingewiesen. Eine Reaktion blieb aus, daher, so Dahlmann, habe man eine gerichtliche Kl\u00e4rung herbeif\u00fchren m\u00fcssen. Den Betroffenen sei es nun untersagt, E-Zigaretten, Box-Mods und andere E-Zigaretten-Artikel nach Deutschland zu liefern, wenn diese nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspr\u00e4chen.<\/p>\n<p>\u201eWir beliefern fast 3000 E-Zigaretten-H\u00e4ndler. Vielen hat diese unfaire Konkurrenz schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere bei kleinen H\u00e4ndler geht es um die Existenz. Wir mussten herausfinden, woher diese Produkte \u00fcberwiegend kommen und was wir dagegen tun k\u00f6nnen\u201c, so Dahlmann.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich ist der Handel mit den nicht registrierten Produkten aus dem Nachbarland nicht legal. \u201eViele deutsche H\u00e4ndler waren sich \u00fcberhaupt nicht bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig verhalten\u201c, sagt der Unternehmer. Deutsche H\u00e4ndler tappten so schnell in eine Abmahnfalle, welche auch von beh\u00f6rdlicher Seite mit Ordnungsgeldern verfolgt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Dahlmann: \u201eWenn man etwas aus dem Nachbarland kauft, dann denkt man nicht daran, dass das Produkt in Deutschland nicht legal sein k\u00f6nnte. Durch die Umsetzung der TPD 2 mit den vielen komplizierten Regelungen kann das aber nun schnell der Fall sein.\u201c<\/p>\n<p>Die Urteile 416 HKO 14\/17, 406 HKO 16\/17 und 408 HKO 8\/17 wurden laut InnoCigs vom Landgericht Hamburg gesprochen. Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen den Franzosen demnach Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft. <\/p>\n<p>red<\/p>\n<p>(DTZ 07\/17)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HAMBURG \/\/ Mit der TPD 2 werden erstmals E-Zigaretten umfassend in Deutschland gesetzlich geregelt. Hersteller und Importeure m\u00fcssen nun zum Beispiel jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs Monate vor dem Verkaufsstart bei den Beh\u00f6rden registrieren. \u201eInsbesondere diese Vorschrift sehen wir als unn\u00f6tige Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. 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