{"id":45142,"date":"2015-11-18T23:00:00","date_gmt":"2015-11-18T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=45142"},"modified":"2015-11-18T23:00:00","modified_gmt":"2015-11-18T23:00:00","slug":"kabinett-des-schreckens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=45142","title":{"rendered":"Kabinett des Schreckens"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/<\/strong> Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grunds\u00e4tzlich 1&#8197;:&#8197;1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf f\u00fcr ein neues Tabakgesetz vor. <\/p>\n<p>Der Teufel steckt bei den vorgesehenen Regelungen allerdings im Detail. So wurden einzelne Punkte gegen\u00fcber der Erstvorlage zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf jedoch weiterhin \u00fcber eine 1&#8197;:&#8197;1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Produktionsumstellung, wurde gar nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Experten warnen allerdings, dass das Umsetzen der Vorschriften bis Mai 2016 ohnehin nicht mehr zu schaffen sei. Denn f\u00fcr das Umstellen auf die neuen Warnhinweise ben\u00f6tigt die Industrie gem\u00e4\u00df Gutachten der Hochschule f\u00fcr Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.<br \/>\nEbenfalls wichtig: Das urspr\u00fcnglich vom BMEL beabsichtigte Verbot f\u00fcr Au\u00dfenwerbung- ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Doch hier droht das ber\u00fcchtigte \u201edicke Ende\u201c. Stattdessen n\u00e4mlich soll die Au\u00dfenwerbung durch ein \u00c4nderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschr\u00e4nkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes gelten. Werbespots f\u00fcr Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen f\u00fcr Erwachsene gezeigt werden d\u00fcrfen. Ebenso sollen Samplings f\u00fcr Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; f\u00fcr andere Tabakerzeugnisse \u2013 zum Beispiel f\u00fcr Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak \u2013 soll das Verbot ab 2020 gelten.<\/p>\n<p>Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt pr\u00e4sentierten Referentenentwurf die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Men-tholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung lediglich Menthol auf Tabakstr\u00e4ngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel \u00fcber Packungs-Inlays, was bereits ab Mai 2016 untersagt werden soll.<\/p>\n<p><strong>Harsche Kritik durch Verb\u00e4nde<\/strong><br \/>\nBei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie \u00fcbernommen werden. Demnach w\u00fcrde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise au\u00dfen auf den Packungen geben, jedoch gr\u00f6\u00dfere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD&#8197;2 Textwarnhinweise vor.<br \/>\nKein Wunder, dass auch die Verb\u00e4nde auf die Barrikaden gehen. \u201eDie vom Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft an die betroffenen Verb\u00e4nde versandten Referentenentw\u00fcrfe f\u00fcr ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen erneut deutlich \u00fcber die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen hinaus\u201c, wettern die Branchenverb\u00e4nde, der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV).<br \/>\nBeide Verb\u00e4nde \u00e4u\u00dfern harsche Kritik an den jetzt vorgelegten Regelungen und fordern \u201eeine schnelle 1&#8197;:&#8197;1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Anpassung der Produktion\u201c. <\/p>\n<p><strong>Gutachten wird ignoriert<\/strong><br \/>\nVor allem der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit f\u00fcr alle Unternehmen aufs Sch\u00e4rfste und fordert eine Regulierung mit Augenma\u00df. \u201eZiel muss eine 1&#8197;:&#8197;1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleing\u00e4nge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern\u201c, sagt DZV-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Jan M\u00fccke. Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung seien in der K\u00fcrze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai des kommenden Jahres sei f\u00fcr die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Aufgrund der knappen Termine drohe ein Stillstand der Produktion.<br \/>\nAuch Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Michael von Foerster vom VdR ist extrem besorgt: \u201eIch wei\u00df nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable \u00dcbergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erw\u00e4gung gezogen werden.\u201c <\/p>\n<p>Dass das Gutachten einer anerkannten Technischen Hochschule ignoriert und die Umstellungsfristen nicht angepasst w\u00fcrden, mache die Ignoranz der Ministerien gegen\u00fcber der gesamten Branche deutlich. Versch\u00e4rft werde diese unhaltbare Situation durch angestrebte willk\u00fcrliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren und Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen seien nicht nachvollziehbar.<br \/>\nDer stellvertretende Vorsitzende der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer hatten erst j\u00fcngst erkl\u00e4rt, dass Europ\u00e4ische Richtlinien nur \u201e1&#8197;:&#8197;1\u201c umgesetzt werden d\u00fcrften. Ein \u201ezus\u00e4tzliches Draufsatteln\u201c w\u00fcrde die deutsche Wettbewerbsf\u00e4higkeit besch\u00e4digen. Genau das mache die Bundesregierung nun. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Au\u00dfenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten f\u00fcr inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte m\u00fcssten mit ihren Kunden kommunizieren k\u00f6nnen, sonst w\u00fcrden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.<br \/>red<\/p>\n<p>(DTZ 47\/15)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grunds\u00e4tzlich 1&#8197;:&#8197;1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf f\u00fcr ein neues Tabakgesetz vor. Der Teufel steckt bei den vorgesehenen Regelungen allerdings im Detail. 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