{"id":44802,"date":"2015-07-01T22:00:00","date_gmt":"2015-07-01T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=44802"},"modified":"2015-07-01T22:00:00","modified_gmt":"2015-07-01T22:00:00","slug":"ernaehrungsministerium-will-eu-monster-tpd-fuettern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=44802","title":{"rendered":"Ern\u00e4hrungsministerium will EU-Monster TPD f\u00fcttern"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN \/\/ <\/strong>Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ank\u00fcndigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins \u00fcbernommen, sondern versch\u00e4rft werden.<\/p>\n<p>[pic|375|l|||Das Bundesern\u00e4hrungsministerium schie\u00dft \u00fcber die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Au\u00dfenwerbung verbieten.|max||]<\/p>\n<p>Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise au\u00dfen auf den Packungen nicht nur f\u00fcr Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch f\u00fcr Pfeifentabak sowie f\u00fcr Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Au\u00dfen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene \u00dcbergangsfrist f\u00fcr das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai n\u00e4chsten Jahres nicht mehr erlaubt sein d\u00fcrfen. <\/p>\n<p>Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise au\u00dfen auf der Packung vor, sondern l\u00e4sst diese im Inneren zu. Von dieser M\u00f6glichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begr\u00fcndet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. \u201eEine Fortf\u00fchrung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleicherma\u00dfen gesundheitsgef\u00e4hrdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise f\u00fcr alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor\u201c, hei\u00dft es im Gesetzentwurf. <\/p>\n<p><strong>V\u00f6lliges Unverst\u00e4ndnis<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Versch\u00e4rfung der TPD v\u00f6llig \u00fcberrascht wurden, herrscht absolutes Unverst\u00e4ndnis \u00fcber die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise f\u00fcr Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ank\u00fcndigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. \u201eMan hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelst\u00e4ndischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet\u201c, stellt Bodo Mehrlein, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist m\u00e4nnlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen w\u00fcrden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Au\u00dferdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU f\u00fcr Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.<\/p>\n<p>Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni f\u00fcr eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Protestma\u00dfnahme genutzt. Statt Zigarren \u2013 wie in den Vorjahren \u2013 gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.<\/p>\n<p>Man hofft nun, das Blatt durch politische \u00dcberzeugungsarbeit noch wenden zu k\u00f6nnen. Denn schon die anderen Ma\u00dfnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien f\u00fcr die mittelst\u00e4ndischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.<\/p>\n<p><strong>Eklatanter Eingriff<\/strong><\/p>\n<p>Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung f\u00fcr Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grunds\u00e4tzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. \u201eSollte der Entwurf Gesetz werden, w\u00e4re dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch\u201c, so DZV-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Jan M\u00fccke. Und er f\u00e4hrt fort: \u201eErstmals d\u00fcrfte damit in Deutschland f\u00fcr ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit w\u00fcrde f\u00fcr eine ganze Branche k\u00fcnftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumg\u00fcter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden d\u00fcrfte.\u201c<br \/>\nDer Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch f\u00fcr Pfeifentabak au\u00dfen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollst\u00e4ndigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsm\u00f6glichkeit f\u00fcr ein legales Produkt. Er betont: \u201eUnsere Konsumenten sind zum Gro\u00dfteil \u00fcber 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierf\u00fcr dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher f\u00fcr andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grunds\u00e4tzlichen Erw\u00e4gungen weiterhin m\u00f6glich sein.\u201c<\/p>\n<p>Als Bevormundung und Absage an die Souver\u00e4nit\u00e4t der B\u00fcrger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pl\u00e4ne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuf\u00fchren. Die noch verbliebenen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, w\u00fcrde die Grundregeln freier M\u00e4rkte au\u00dfer Kraft setzen. \u201eTabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollst\u00e4ndige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche au\u00dferhalb des Systems der Marktwirtschaft\u201c, warnt ZAW-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung w\u00e4re ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbrauchersch\u00fctzenden Wirkungen gegen\u00fcberst\u00fcnden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pl\u00e4ne fallen zu lassen.<br \/>da<\/p>\n<p>(DTZ 27\/15)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN \/\/ Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ank\u00fcndigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins \u00fcbernommen, sondern versch\u00e4rft werden. 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