{"id":43722,"date":"2014-11-24T23:00:00","date_gmt":"2014-11-24T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=43722"},"modified":"2014-11-24T23:00:00","modified_gmt":"2014-11-24T23:00:00","slug":"e-liquids-sind-keine-medizin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=43722","title":{"rendered":"E-Liquids sind keine Medizin"},"content":{"rendered":"<p><strong>LEIPZIG \/\/ <\/strong>Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids f\u00fcr E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit d\u00fcrfen die Produkte frei verkauft werden. <\/p>\n<p>Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachh\u00e4ndlerin den Vertrieb von Liquids verboten. Die Frau, die ihr Gesch\u00e4ft daraufhin hatte schlie\u00dfen m\u00fcssen, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in zweiter Instanz gewonnen. Das h\u00f6chste deutsche Verwaltungsgericht best\u00e4tigte jetzt dieses Urteil. Begr\u00fcndung: \u201eLiquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verh\u00fctung von Krankheiten vermarktet.\u201c Daher unterl\u00e4gen sie nicht dem Arzneimittelgesetz.<\/p>\n<p>Und eine zweite Entscheidung trafen die Leipziger Juristen: Dabei ging es um eine Pressemitteilung des nordrhein-westf\u00e4lischen Gesundheitsministeriums, in der vor dem Handel mit E-Zigaretten und Liquids gewarnt wurde \u2013 ebenfalls mit der Begr\u00fcndung, es handele sich um Arzneimittel. Wie in der Vorinstanz verbot das Bundesverwaltungsgericht entsprechende \u00c4u\u00dferungen, da \u201edie \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen die Wettbewerbsposition der Kl\u00e4gerin am Markt faktisch \u00e4hnlich wie eine Verkaufsbeschr\u00e4nkung beeintr\u00e4chtigten\u201c.<\/p>\n<p>Die Urteile vom 20. November des laufenden Jahres k\u00f6nnen unter den Aktenzeichen 3 C 25.13, 3 C 26.13 und 3 C 27.13 \u00fcber die Homepage des Gerichts (www.bverwg.de) oder \u00fcber den unten stehenden QR-Code abgerufen werden.<br \/>\nIn der Branche sorgen die Entscheidungen aus Leipzig f\u00fcr kollektives Aufatmen. Denn damit ist sowohl der Verkauf von E-Zigaretten-Liquids im station\u00e4ren Fachhandel als auch via Internet problemlos m\u00f6glich. Das freut nicht nur die Gesch\u00e4ftsinhaber, sondern auch die vielen \u201eDampfer\u201c, deren Zahl laut \u201eVerband des eZigarettenhandels\u201c (VdeH) deutschlandweit bis zum Jahresende auf etwa drei Millionen klettern d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Doch das juristische Gezerre hat mit den Leipziger Urteilen noch kein Ende. Insbesondere in der Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums vom Dezember 2011 sieht der VdeH die Ursache f\u00fcr starke Umsatzeinbu\u00dfen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu z\u00e4hlten auch alle H\u00e4ndler, die nicht in NRW ans\u00e4ssig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bev\u00f6lkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Folge: Der Verband will auf Schadensersatz klagen und ruft alle betroffenen H\u00e4ndler und Hersteller in der Bundesrepublik auf, sich einer entsprechenden Klage anzuschlie\u00dfen. Die Rede ist von einem Gesamtvolumen von sch\u00e4tzungsweise 90 Millionen Euro.<\/p>\n<p>VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: \u201eGesundheitsministerin Steffens hat einen pers\u00f6nlichen Feldzug gegen die E-Zigarette auf Kosten der Steuerzahler gef\u00fchrt und ist nun endg\u00fcltig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allm\u00e4hlich wieder von dieser uns\u00e4glichen Kampagne erholen.\u201c<\/p>\n<p>Noch relativ offen ist, welche Auflagen auf den Vertrieb von E-Zigaretten im Rahmen der neuen Tabakproduktrichtlinie zukommen, die die Produkte als \u201etabakverwandt\u201c einstuft.<br \/>max<\/p>\n<p>(DTZ 48\/14)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LEIPZIG \/\/ Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids f\u00fcr E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit d\u00fcrfen die Produkte frei verkauft werden. Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachh\u00e4ndlerin den Vertrieb von Liquids verboten. 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