{"id":42287,"date":"2013-08-26T22:00:00","date_gmt":"2013-08-26T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=42287"},"modified":"2013-08-26T22:00:00","modified_gmt":"2013-08-26T22:00:00","slug":"tpd-regulierung-zur-bekaempfung-des-schmuggels-ist-nicht-praktikabel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=42287","title":{"rendered":"TPD-Regulierung zur Bek\u00e4mpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel"},"content":{"rendered":"<p><strong>BR\u00dcSSEL (DTZ\/fok). <\/strong>Nicht nur die Sorge wegen geplanter \u00fcberdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken l\u00e4uten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und f\u00fcr sich sinnvoll geregelt werden k\u00f6nnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster. <\/p>\n<p>Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur R\u00fcckverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eind\u00e4mmen und gehen zur\u00fcck auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bek\u00e4mpfen soll. <\/p>\n<p>In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu R\u00fcckverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen k\u00fcnftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndern l\u00e4sst. Dieses soll die Feststellung von <br \/>\n[bul]Herstellungstag und -ort,<br \/>\n[bul]Herstellungsst\u00e4tte,<br \/>\n[bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,<br \/>\n[bul]geplanten Absatzweg,<br \/>\n[bul]geplanten Versandweg,<br \/>\n[bul]gegebenenfalls Importeur,<br \/>\n[bul]Produktnamen,<br \/>\n[bul]tats\u00e4chlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelh\u00e4ndler inkl. aller genutzten Lager,<br \/>\nIdentit\u00e4t aller K\u00e4ufer von der Herstellung bis zum Einzelh\u00e4ndler<br \/>\nRechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller K\u00e4ufer von der Herstellung bis zum Einzelh\u00e4ndler erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zus\u00e4tzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil v\u00f6llig realit\u00e4tsfern sind. <\/p>\n<p>Nach den Pl\u00e4nen der Kommission m\u00fcssen Hersteller und Importeure au\u00dferdem einen Vertrag mit einem unabh\u00e4ngigen Dritten schlie\u00dfen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, der Kommission und dem unabh\u00e4ngigen Dritten permanent zug\u00e4nglich sein. Die Eignung und Leistungsf\u00e4higkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Pr\u00fcfer billigen und \u00fcberwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich au\u00dferdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens k\u00fcnftig ohne Zustimmung des Europ\u00e4ischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen. <\/p>\n<p>F\u00fcr Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und f\u00fcr alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegen\u00fcber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verk\u00fcrzung der Fristen, denn dieses sieht \u00dcbergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen &apos;Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt f\u00fcr uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die f\u00fcr 2015 erwartet wird.<br \/>\nWo liegen die besonderen Probleme der \u201eTrack and Trace\u201c-Pl\u00e4ne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelst\u00e4ndische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gef\u00e4hrdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelh\u00e4ndler im voraus dokumentieren und \u00fcber die Packung verschl\u00fcsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges erm\u00f6glichen soll. Wie in allen Konsumg\u00fcterbranchen wird in der Tabakbranche zun\u00e4chst die Ware produziert, dann an Gro\u00dfh\u00e4ndler geliefert, die sie wiederum an Einzelh\u00e4ndler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel \u00fcber Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt f\u00e4llt also deutlich sp\u00e4ter als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte. <\/p>\n<p>Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspl\u00e4ne z\u00e4hlt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber w\u00e4ren dabei genauso betroffen wie Gro\u00dfh\u00e4ndler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pl\u00e4ne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Gro\u00dfhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden k\u00f6nnte.<br \/>\nEin entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere\/mittelst\u00e4ndische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zun\u00e4chst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Gro\u00df- und Einzelh\u00e4ndler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade f\u00fcr kleinere Unternehmen schw\u00e4chen deren Wettbewerbsf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gew\u00fcnschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zun\u00e4chst einmal festgestellt werden, dass alle F\u00e4lschungen oder von vornherein f\u00fcr den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zus\u00e4tzlichen Preisvorteil durch sie erhalten w\u00fcrden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begr\u00fc\u00dfen, aber auch mit deutlich weniger aufw\u00e4ndigen Verfahren zu erreichen. <\/p>\n<p>Wie die besonders betroffenen mittelst\u00e4ndischen Hersteller- und Gro\u00dfhandelsfirmen die Gefahren durch eine \u00fcberzogene R\u00fcckverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage.  So sagte Dr. Michael Reisen, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gro\u00dfhandlung Hall Tabakwaren: \u201eSollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur R\u00fcckverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tats\u00e4chlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies f\u00fcr uns als mittelst\u00e4ndische Tabakwarengro\u00dfhandelsbetriebe eine Katastrophe. <\/p>\n<p>Der Richtlinienentwurf sieht eine R\u00fcckverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum \u201aFirst Retail Outlet\u2018 vor. Der Zigarettenautomat w\u00e4re demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So m\u00fcsste beispielsweise bei der Best\u00fcckung von Tabakwarenautomaten k\u00fcnftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang \u2013 Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten \u2013 w\u00e4re die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.<\/p>\n<p>Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren f\u00fcr den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben \u00fcberhaupt erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dfen wir jede Aktivit\u00e4t zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem B\u00fcrokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung tr\u00e4gt. Es ist schlichtweg f\u00fcr den Mittelstand inoperabel. Wir pl\u00e4dieren daher f\u00fcr eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur R\u00fcckverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.<\/p>\n<p>Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: \u201eWarum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?\u201c<\/p>\n<p>(DTZ 35\/13)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BR\u00dcSSEL (DTZ\/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter \u00fcberdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken l\u00e4uten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und f\u00fcr sich sinnvoll geregelt werden k\u00f6nnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster. 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