{"id":41681,"date":"2012-12-10T23:00:00","date_gmt":"2012-12-10T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=41681"},"modified":"2012-12-10T23:00:00","modified_gmt":"2012-12-10T23:00:00","slug":"experte-e-zigaretten-unterliegen-nicht-nrw-gastrorauchverboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=41681","title":{"rendered":"Experte: E-Zigaretten unterliegen nicht NRW-Gastrorauchverboten"},"content":{"rendered":"<p><strong>D\u00dcSSELDORF (DTZ\/fok).<\/strong> Rund zwei Wochen nach dem Beschluss des NRW-Landtags mit Mehrheit von Gr\u00fcn-Rot, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz deutlich zu versch\u00e4rfen und auch f\u00fcr Gastronomie, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen ab 1. Mai 2013 auszusprechen, ist im gr\u00f6\u00dften deutschen Bundesland die Emp\u00f6rungswelle noch nicht abgeklungen.<\/p>\n<p>In der Presselandschaft \u00fcberwiegen derzeit die kritischen Stimmen, die die Aussperrung der Raucher und die Existenzn\u00f6te der Wirte beklagen. Unvergessen auch die 18 abstimmungsentscheidenden SPD-Abgeordneten, die nach dem Wahlgang bekannten, sie h\u00e4tten zwar f\u00fcr die Gesetzesversch\u00e4rfung gestimmt, dies decke sich aber nicht mit ihrer pers\u00f6nlichen Meinung, ihre Abstimmung ist also nicht kraft individueller \u00dcberzeugung sondern nur kraft parteipolitischem Herdentrieb, sprich Fraktionszwang erfolgt. <\/p>\n<p>Auch die Interpretation des neuen Gesetzes birgt \u00fcberraschende Momente. So lie\u00df die in dieser Sache federf\u00fchrende Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Gr\u00fcne) nach der Verabschiedung des Gesetzes verk\u00fcnden, das Gastrorauchverbot beinhalte auch den Gebrauch von E-Zigaretten. Doch aufmerksame Beobachter aus diesem Gesch\u00e4ftsfeld stellten kurz darauf fest, dass das neue Nichtraucherschutzgesetz diese Aussage nicht abdeckt. Dort sind E-Zigaretten nicht genannt, und ob der Gebrauch von E-Zigaretten als Rauchen zu bezeichnen ist, daf\u00fcr existiert kein juristisches Indiz. Lediglich in der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs hatte das Gesundheitsministerium den Gebrauch von E-Zigaretten neben dem von Tabakprodukten und Shishas aufgef\u00fchrt, f\u00fcr die das Gesetz gelte. <\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung ist jedoch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Steffens hatte schon in der Vergangenheit wiederholt den Konfrontationskurs in Sachen E-Zigarette gesucht, zuletzt, indem sie ein von ihr in Auftrag gegebenes und aus Steuermitteln finanziertes Gutachten \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit des freien Verkaufs von E-Zigaretten ein Jahr lang in den Schubladen schmoren lie\u00df, weil es zu einem anderen Ergebnis als sie selbst und ihr Ministerium gekommen war. Erst die Anfrage eines Piraten-Abgeordneten hatte dies zu Tag gebracht. <\/p>\n<p>\u201eDas Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das am 1. Mai 2013 in Kraft tritt, erweitert den \u00f6rtlichen Anwendungsbereich des Rauchverbots, definiert aber den Vorgang des Rauchens nicht neu,\u201c stellt jedenfalls ein juristischer Fachexperte auf Anfrage des Verbandes des e-Zigarettenhandels fest.<br \/>\nWas Rauchen ist, sei weder in der bisherigen noch in der neuen Gesetzesfassung definiert. Nach der einzigen dazu vorliegenden Stimme in den Kommentaren (Rathke\/Zipfel Lebensmittelrecht 2012, VTabakG \u00a7 3 Rn. 8) verstehe man unter Rauchen die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Elektrisch erzeugter Nikotindampf entstehe nicht durch einen Verbrennungsprozess und sei deshalb kein Rauchen im Wortsinne. Folge man dem, sei die E-Zigarette von der Neuregelung nicht erfasst.<\/p>\n<p>(DTZ 50\/12)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00dcSSELDORF (DTZ\/fok). 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