{"id":41070,"date":"2012-05-01T22:00:00","date_gmt":"2012-05-01T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=41070"},"modified":"2012-05-01T22:00:00","modified_gmt":"2012-05-01T22:00:00","slug":"mut-fragt-bei-cdu-nach","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=41070","title":{"rendered":"Mut fragt bei CDU nach"},"content":{"rendered":"<p>MAINZ (DTZ\/red\/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Versch\u00e4rfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Gr\u00fcne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelst\u00e4ndischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat \u00e4hnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bed\u00fcrfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden ver\u00f6ffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die \u00c4u\u00dferungen der CDU:[p][\/p]<br \/>\n\u201eDie CDU-gef\u00fchrte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingef\u00fchrt, der sich bew\u00e4hrt hat.<br \/>\nDie Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschr\u00e4nktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen f\u00fcr Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherr\u00e4umen sollte nicht mehr m\u00f6glich sein.<br \/>\nDas Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, wor\u00fcber gestritten wird und wor\u00fcber nicht.[p][\/p]<br \/>\nNicht gestritten wird \u00fcber die Gesundheitssch\u00e4dlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zur\u00fcckgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten \u00fcber den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Erm\u00f6glichung von Angeboten f\u00fcr Raucher in Gastst\u00e4tten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gastst\u00e4tte zu verzichten oder gesundheitssch\u00e4dlichen Tabakrauch einatmen zu m\u00fcssen. Das war der Grund f\u00fcr das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. \u00dcber den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][\/p]<br \/>\nStrittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gastst\u00e4tten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen M\u00f6glichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gastst\u00e4tten oder bei bestimmten Anl\u00e4ssen?\u00a0Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unver\u00e4ndert f\u00fcr richtig h\u00e4lt.[p][\/p]<br \/>\nEin Nichtraucherschutzgesetz soll gew\u00e4hrleisten, dass Nichtraucher uneingeschr\u00e4nkt am \u00f6ffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben k\u00f6nnen, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Nichtraucher gibt, in Gastst\u00e4tten ohne Rauchbel\u00e4stigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][\/p]<br \/>\nDas Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbek\u00e4mpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu sch\u00fctzen. Das Gesetz von 2008 l\u00e4sst zu, dass auch Raucher \u2013 etwa 30 Prozent der Bev\u00f6lkerung \u2013 eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anz\u00fcnden k\u00f6nnen.[p][\/p]<br \/>\nWenn die Regierung Kraft diese M\u00f6glichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann h\u00e4tte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz w\u00fcrde es ausreichen, f\u00fcr eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher sch\u00fctzen. Sie wollte Rauchern die M\u00f6glichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][\/p]<br \/>\nWenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher bel\u00e4stigen und keinem Nichtraucher einen Gastst\u00e4ttenbesuch unm\u00f6glich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvern\u00fcnftiges und Gesundheitssch\u00e4dliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.<br \/>\nDas ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.\u201c[p][\/p]<\/p>\n<p>DTZ 18\/12<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>MAINZ (DTZ\/red\/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. 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