{"id":40824,"date":"2012-02-22T23:00:00","date_gmt":"2012-02-22T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=40824"},"modified":"2012-02-22T23:00:00","modified_gmt":"2012-02-22T23:00:00","slug":"e-zigaretten-erhitzen-nicht-nur-liquids-sondern-auch-die-gemueter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=40824","title":{"rendered":"E-Zigaretten erhitzen nicht nur Liquids, sondern auch die Gem\u00fcter"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00d6LN (DTZ\/vi\/fok).<\/strong> Wohl kaum ein Produkte, das sich an Raucher wendet, sorgt f\u00fcr so viel Furore wie die E-Zigarette. Der seit Herbst letzten Jahres anhaltende Nachfrage-Boom st\u00f6\u00dft auf sehr unterschiedliche Reaktionen, auch im Tabakhandel selbst. <\/p>\n<p>Begeisterte Fans stehen klarer Ablehnung gegen\u00fcber, zudem greift die Politik in einigen Bundesl\u00e4ndern massiv ein, bis hin zum Aussprechen von Verkaufsverboten durch Gesundheitsministerien. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat k\u00fcrzlich die Thematik aufgegriffen und, gemeinsam mit Lebensmittelrechts-Spezialisten des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), die Rechtslage unter die Lupe genommen. <\/p>\n<p>Sie stellen fest, dass die Gesundheitsministerien der L\u00e4nder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Th\u00fcringen und Berlin per Erlass den Verkauf von E-Zigaretten untersagt haben. So etwa in NRW, wo die f\u00fcr eine Untersagung zust\u00e4ndigen Bezirksregierungen \u00fcber die Rechtsgposition informiert und gleichzeitig aufgefordert wurden, den Verkauf zu untersagen und Verst\u00f6\u00dfe mit Sanktionen zu ahnden. Rechtlich wird dabei das Verbot durch \u00a7 2 Abs. 1 Nr. 2a des Arzneimittelgesetzes (AMG) begr\u00fcndet. Danach sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen als Arzneimittel einzustufen, die im menschlichen K\u00f6rper angewendet werden oder einem Menschen verabreicht werden, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen. <\/p>\n<p>Nikotin wird durch das Ministerium als eine pharmakologisch wirksame Substanz eingestuft und unterliege damit den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Sie d\u00fcrften im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zust\u00e4ndige Bundesoberbeh\u00f6rde zugelassen sind (\u00a7 21 Abs. 1 AMG). Als Vertriebsweg k\u00e4men dann f\u00fcr die nikotinhaltigen Liquids nur Apotheken in frage. Fehle eine solche Zulassung, so d\u00fcrften die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden, ein Versto\u00df sei gem. \u00a7 96 Nr. 5 AMG strafbar. <\/p>\n<p>Doch gegen diese Argumentation gibt es heftigen Widerspruch z.B. vom Verband des e-Zigarettenhandels. Dieser hebt hervor, dass es sich bei den von seinen Mitgliedern angebotenen E-Zigaretten um Genussmittel handle, die von ihren Nutzern nicht im pharmakologischen Sinn wie etwa zur Rauchentw\u00f6hnung eingesetzt werden. Nach Auffassung des Verbandes des e-Zigarettenhandels fehlt den Erlassen eine zwingende gesetzliche Grundlage. Letztlich werden Gerichte entscheiden m\u00fcssen, welche Argumentation auf Dauer Bestand haben wird. Auch seitens der EU-Kommission wird eine Entscheidung zur Einstufung der E-Zigaretten erwartet. <\/p>\n<p>M\u00f6glich ist auch eine differenziertere Betrachtung, wie sie etwa die Antwort des Berliner Senatsverwaltung f\u00fcr Gesundheit auf eine BVL-Anfrage andeutet: Hier wird herausgestellt, die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterschieden sich hinsichtlich Eigenschaften und Aufmachung erheblich, weshalb jeder Einzelfall geondert bewertet werden m\u00fcsse. Auf Antrag einer Landesbeh\u00f6rde habe das Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte schon Mitte 2009 eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. <\/p>\n<p>(DTZ 08\/12)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00d6LN (DTZ\/vi\/fok). Wohl kaum ein Produkte, das sich an Raucher wendet, sorgt f\u00fcr so viel Furore wie die E-Zigarette. Der seit Herbst letzten Jahres anhaltende Nachfrage-Boom st\u00f6\u00dft auf sehr unterschiedliche Reaktionen, auch im Tabakhandel selbst. 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