{"id":40050,"date":"2011-08-10T22:00:00","date_gmt":"2011-08-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=40050"},"modified":"2011-08-10T22:00:00","modified_gmt":"2011-08-10T22:00:00","slug":"informelle-arbeitsgruppe-tagte-zum-anti-schmuggel-protokoll-der-who","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=40050","title":{"rendered":"Informelle Arbeitsgruppe tagte zum Anti-Schmuggel-Protokoll der WHO"},"content":{"rendered":"<p><strong>GENF (DTZ\/pnf\/fok). <\/strong>Die Unterbindung des weltweiten Zigarettenschmuggels ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die gro\u00dfe Mehrheit der Staaten, sondern auch der legale Handel und die legalen Hersteller verpflichtet f\u00fchlen.<\/p>\n<p>Seit 2006 hat sich auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) des Themas angenommen und strebt ein v\u00f6lkerrechtlich verbindliches Protokoll zur Unterbindung des illegalen Handel mit Tabakwaren an. Seit 2008 hat es hierzu vier Verhandlungsrunden der Mitgliedstaaten gegeben, die eine Vielzahl von Vorschl\u00e4gen hervorbrachte. <\/p>\n<p>[pic|312|l|||Bergeweise Schmuggelzigaretten: Bei der Bek\u00e4mpfung des illegalen Handels ist Effizienz gefragt, keine Monsterb\u00fcrokratie.&#8201;&#8201;&#8201;&#8201;&#8201;&#8201;&#8201;|||]<\/p>\n<p>Eine f\u00fcnfte Verhandlungsrunde, die f\u00fcr den Zeitraum vom 5. bis 10. M\u00e4rz 2012 angesetzt ist, soll einen beschlussreifen Text f\u00fcr die Vertragsstaatenkonferenz erarbeiten und vorlegen. Zur Vorbereitung dieser Konferenz traf sich vom 4. bis 8. Juli eine Arbeitsgruppe in Genf, die sich ausschlie\u00dflich mit dem wichtigen Thema \u201eKontrolle der Lieferkette\u201c befasste und entsprechende Vorschl\u00e4ge erarbeitete. <\/p>\n<p>Entgegen manchen fr\u00fcheren Vorschl\u00e4gen, die zum Teil wenig Realit\u00e4tsn\u00e4he aufwiesen und vor allem zu extremem b\u00fcrokratischen Aufwand f\u00fcr die legalen Marktteilnehmer gef\u00fchrt h\u00e4tten, bewies die Arbeitsgruppe jetzt mehr Augenma\u00df und konzentrierte die Textvorschl\u00e4ge deutlich st\u00e4rker auf effizientere und praxisn\u00e4here Vorgehensweisen. So verzichtet der Protokollvorschlag nun auf das fr\u00fcher vorgesehene Verbot eines gemeinsamen Transportes von Tabakwaren mit anderen Produkten. <\/p>\n<p>Das h\u00e4tte beispielsweise convenienceorientierte Gro\u00dfh\u00e4ndler vor unl\u00f6sbare Probleme gestellt. Lediglich f\u00fcr das Verbringen von Waren aus Freihandelszonen heraus soll dieses Verbot des gemeinsamen Transportes von Tabakwaren mit anderen Produkten k\u00fcnftig gelten.  Insgesamt sind die Vorschl\u00e4ge der Arbeitsgruppe sehr konsensorientiert: So wurde bei umstrittenen Punkten die Mehrheitsmeinung \u00fcbernommen, gleichzeitig wurden aber \u00d6ffnungsklauseln formuliert. <\/p>\n<p>So k\u00f6nnen die nationalen Beh\u00f6rden bei gr\u00f6\u00dferen Verst\u00f6\u00dfen Sanktionen gegen die betreffenden Firmen verh\u00e4ngen, der Begriff eines internationalen \u201eBlocked Customers\u201c wurde aber vor allem auf Dr\u00e4ngen der Europ\u00e4er aus dem Protokolltext gestrichen. Um \u201eKann\u201c-Bestimmungen geht es auch bei der Einbeziehung von Maschinen und Filtern in den \u00dcberwachungsbereich. Deren Einbeziehung war vor allem von den Zigarettenherstellern gefordert worden, wird nun voraussichtlich jedoch nur in wenigen Teilbereichen des Protokolls Eingang finden. <\/p>\n<p>Kl\u00e4rend wirkte die Arbeitsgruppe auch bei der k\u00fcnftigen Behandlung von Tabakwarenverk\u00e4ufen \u00fcber das Internet und \u00fcber Duty Free. Entgegen fr\u00fcheren Vorschl\u00e4gen, diese Vertriebswege ganz zu verbieten, geht es jetzt um eine bessere Kontrolle. So sollen f\u00fcr alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die via Internet Tabakwaren verkaufen, s\u00e4mtliche Bestimmungen des Protokolls gelten. <\/p>\n<p>Offen ist hingegen noch, ob diese Beschr\u00e4nkungen des Internethandels mit Tabakwaren generell oder nur f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Verk\u00e4ufe gelten sollen. Auch ein Duty Free-Verbot ist vom Tisch, doch soll auch dieser Vertriebsweg alle regulierenden Bestimmungen einhalten. Geplant ist ein Anhang des Protokolls, wonach drei bzw. f\u00fcnf Jahre nach In-Kraft-Treten des Protokolls eine \u00dcberpr\u00fcfung bez\u00fcglich der Bestimmungen zu Duty Free sowie der Einbeziehung von Maschinen und Filtern erfolgen soll. Beim Thema \u201ePflicht zur Lizenzierung der Marktteilnehmer\u201c ist nach dem jetzigen Vorschlag der Einzelhandel \u201eau\u00dfen vor\u201c. <\/p>\n<p>Die Lizenzierungspflicht bezieht sich nur noch auf Herstellunternehmen von Tabakprodukten und Herstellerausr\u00fcstung sowie Im- und Exporteure f\u00fcr diese Produkte. Gro\u00df- und Einzelhandel, Tabakanbau und Transportfirmen k\u00f6nnen einer Lizenzierung unterworfen werden, m\u00fcssen aber nicht. Letzeres gilt vor allem, wenn die nationale Rechtssituation dem widerspricht. <\/p>\n<p>Andererseits deckt diese Regelung bereits existierende Lizenzierungen f\u00fcr den Tabakwarenhandel etwa in \u00d6sterreich und Frankreich ab. Nach Auffassung von Experten sind noch viele Details an dem Vertragswerk zu regeln, so etwa bei den Definitionen, beim Datenschutz und bei der Frage der Finanzierung der \u00dcberwachung. Dies wird auf der n\u00e4chsten Tagung der Arbeitsgruppe vom 19. bis 23. September 2011 auf der Agenda stehen.  <\/p>\n<p>(DTZ 32\/11)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GENF (DTZ\/pnf\/fok). Die Unterbindung des weltweiten Zigarettenschmuggels ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die gro\u00dfe Mehrheit der Staaten, sondern auch der legale Handel und die legalen Hersteller verpflichtet f\u00fchlen. 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