{"id":39828,"date":"2011-05-04T22:00:00","date_gmt":"2011-05-04T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39828"},"modified":"2011-05-04T22:00:00","modified_gmt":"2011-05-04T22:00:00","slug":"durch-alle-juristischen-instanzen-gehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39828","title":{"rendered":"Durch alle juristischen Instanzen gehen"},"content":{"rendered":"<p><strong>AUGSBURG (DTZ\/pi\/red). <\/strong>Zum zweiten Mal k\u00e4mpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei \u201eun\u00fcblich\u201c, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus M\u00fcller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. M\u00e4rz.<\/p>\n<p>Dieser Hinweis galt dem Kl\u00e4ger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach \u201eGeburtstagsfeiern\u201c veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom f\u00fcr die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. \u201eAber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft\u201c, sagte das Landratsamt Unterallg\u00e4u und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor. <\/p>\n<p>Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausf\u00fcllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zus\u00e4tzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine \u201egeschlossene Gesellschaft\u201c statt \u2013 ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz. <\/p>\n<p>Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit sch\u00e4rfste Nichtraucherschutz \u2013 und zwar auch f\u00fcr Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landrats\u00e4mter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erkl\u00e4rt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Beh\u00f6rde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt. <\/p>\n<p>Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallg\u00e4u, das mit einer Untersagungsverf\u00fcgung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bu\u00dfgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anh\u00e4ngig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei. <\/p>\n<p>Das Landratsamt w\u00e4re in den Augen des Kl\u00e4gers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den R\u00e4umen geraucht wird. Entsprechende Eilantr\u00e4ge h\u00e4tten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof M\u00fcnchen bereits zur\u00fcckgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht \u00e4u\u00dfern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. M\u00e4rz. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus f\u00fcr Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zul\u00e4ssig waren. <\/p>\n<p>Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erw\u00e4hnt werden, beweise nichts. Der Kl\u00e4ger betonte, er k\u00e4mpfe f\u00fcr die Freiheit des Einzelnen, r\u00e4umte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-W\u00fcrttemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben. <\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich m\u00fcsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, h\u00e4tten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch f\u00fcr Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begr\u00fc\u00dft man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. \u201eWas er macht, ist v\u00f6llig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.\u201c <\/p>\n<p>(DTZ 18\/11)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AUGSBURG (DTZ\/pi\/red). 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