{"id":39444,"date":"2010-11-24T23:00:00","date_gmt":"2010-11-24T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39444"},"modified":"2010-11-24T23:00:00","modified_gmt":"2010-11-24T23:00:00","slug":"aufklaerung-statt-unsicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39444","title":{"rendered":"Aufkl\u00e4rung statt Unsicherheit"},"content":{"rendered":"<p><strong>MAINZ \/ WOLNZACH (DTZ\/kes).<\/strong> \u201eDie Unsicherheit in der Gastronomiebranche ist gro\u00df\u201c, sagt Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesverein Gastronomie und Genuss (BVGG). Das generelle Rauchverbot, das seit 4. Juli in Kraft ist, gibt wenig Raum f\u00fcr Alternativen. Eine M\u00f6glichkeit sehen Kohlhuber und andere Branchenkenner in der Veranstaltung einer geschlossenen Gesellschaft. <\/p>\n<p>Und weil auch hier in der Praxis eher diffuse Auslegungen seitens der Ordnungsbeh\u00f6rden vorl\u00e4gen, hat der BVGG am Mittwoch, den 24. November, zu einer Informations- und Aufkl\u00e4rungsveranstaltung in die Maxibar in den Augsburger Stadtteil Haunstetten eingeladen. <\/p>\n<p><strong>Geschlossene Gesellschaften<\/strong><br \/>\nLegal und transparent organisiert sei die Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Ordnungsbeh\u00f6rden konfliktfrei, sagt Kohlhuber. Er hat intensiv zum Thema recherchiert und auch mit dem Bayerischen Landesbeauftragten gekl\u00e4rt, dass das gesetzliche Rauchverbot in Gastst\u00e4tten nicht gilt, wenn eine \u201eechte geschlossene Gesellschaft\u201c die Gastst\u00e4tte nutzt.  Wie und welche Punkte der Wirt dabei beachten muss, soll in der genannten Veranstaltung in Augsburg gekl\u00e4rt werden.  Voraussetzung daf\u00fcr sei beispielsweise die Anmeldung einer solchen Veranstaltung, der Eintrag ins Wirtebuch und die Kennzeichnung der Gesellschaft im Gastraum, um nur einen von vielen Aspekten zu nennen. <\/p>\n<p>Die Offenlegung der G\u00e4steliste gegen\u00fcber den Ordnungsbeh\u00f6rden sei im gesetzlichen Rahmen nicht vorgesehen, hei\u00dft es dabei seitens des Datensch\u00fctzers.  Dass er in die Details gehen musste, zeige die nebul\u00f6se Informationslage vor Ort bei Beh\u00f6rden und betroffenen Wirten, so Kohlhuber. Allein ihm l\u00e4gen acht offizielle Definitionen der geschlossenen Gesellschaft vor. Kein Wunder, dass es zu Ungereimtheiten vor Ort komme. <\/p>\n<p>Der BVGG halte sich an die Version des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom Juni 2010. Dennoch, ein entsprechender Aufruf an die zust\u00e4ndigen Landr\u00e4te und Oberb\u00fcrgermeister sich mit den Problemen und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge der Branche zu besch\u00e4ftigen, war ern\u00fcchternd. \u201eKeiner der 95 angeschriebenen Kommunalvertreter hat uns direkt geantwortet\u201c, sagt er.  Der Verband wolle der Branche wieder Mut machen im Umgang mit der neuen Herausforderung und Chancen im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten aufzeigen, so Kohlhuber. <\/p>\n<p><strong>Gr\u00fcne f\u00fcr Club-L\u00f6sung?<\/strong><br \/>\n\u201eUnser Ziel ist, dass die Beh\u00f6rden und die Wirte verstehen, was eine echte geschlossene Gesellschaft ist und als Folge Kontrollen \u00fcberfl\u00fcssig sind.\u201c  Trotz vieler R\u00fcckschl\u00e4ge berichtet Kohlhuber in diesem Zusammenhang auch von kleinen Erfolgen. Christian Sauter, Mitglied im Kreisverband Erlangen B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, habe einer Protestkundgebung und Podiumsdiskussion in Erlangen zum Thema, seine Unterst\u00fctzung zugesagt. Er wolle sich beim Landesvorstand daf\u00fcr einzusetzen, dass 20 Prozent aller bayerischen Lokale wieder als Clubs betrieben werden k\u00f6nnten und der Wirt selbst entscheiden k\u00f6nne, ob geraucht werde oder nicht, so Kohlhuber. Vorausgesetzt die Lokale seien nur f\u00fcr Erwachsene ge\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>(DTZ 47\/10)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>MAINZ \/ WOLNZACH (DTZ\/kes). \u201eDie Unsicherheit in der Gastronomiebranche ist gro\u00df\u201c, sagt Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesverein Gastronomie und Genuss (BVGG). Das generelle Rauchverbot, das seit 4. Juli in Kraft ist, gibt wenig Raum f\u00fcr Alternativen. Eine M\u00f6glichkeit sehen Kohlhuber und andere Branchenkenner in der Veranstaltung einer geschlossenen Gesellschaft. 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