{"id":39435,"date":"2010-11-17T23:00:00","date_gmt":"2010-11-17T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39435"},"modified":"2010-11-17T23:00:00","modified_gmt":"2010-11-17T23:00:00","slug":"tabaksteuererhoehung-bundestag-entscheidet-im-dezember","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39435","title":{"rendered":"Tabaksteuererh\u00f6hung: Bundestag entscheidet im Dezember"},"content":{"rendered":"<p><strong>BERLIN (DTZ\/fok).<\/strong> Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erh\u00f6hung der Tabaksteuer in f\u00fcnf j\u00e4hrlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die \u00c4nderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens f\u00fcr das F\u00fcnfte Gesetz zur \u00c4nderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen. <\/p>\n<p>Der Zeitplan sieht eine Anh\u00f6rung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschlie\u00dfenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endg\u00fcltige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen. <\/p>\n<p>Die \u00c4nderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die \u00c4nderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bed\u00fcrfen. Mit Blick auf m\u00f6gliche zeitliche Verz\u00f6gerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteuer\u00e4nderungen aus dem Paket auszugliedern.  <\/p>\n<p>Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererh\u00f6hung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits f\u00fcr den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer f\u00fcr Zigaretten auf 17,586 Cent je St\u00fcck abz\u00fcglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, h\u00f6chstens jedoch 14,370 Cent je St\u00fcck vor. <\/p>\n<p>Diese Regelung hat den Sinn, dass eine r\u00fcckl\u00e4ufige Entwicklung der f\u00fcr die Mindeststeuerberechnung ma\u00dfgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, k\u00fcnftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen f\u00fchrt. Die Steuers\u00e4tze f\u00fcr die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je St\u00fcck und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je St\u00fcck und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je St\u00fcck abz\u00fcglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. <\/p>\n<p>Danach folgen j\u00e4hrliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je St\u00fcck und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je St\u00fcck abz\u00fcglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.  Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine st\u00e4rkere Spezifit\u00e4t. Das bedeutet eine st\u00e4rkere Anhebung der Steuerbelastung f\u00fcr die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel h\u00f6herer Steuereinnahmen. <\/p>\n<p><strong>Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?<\/strong> <\/p>\n<p>Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten \u00dcberw\u00e4lzung der Steuererh\u00f6hung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro\/19 St\u00fcck (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro\/23 St\u00fcck steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung. <\/p>\n<p>Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro\/19 St\u00fcck erh\u00f6ht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tats\u00e4chliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen.  Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur \u00c4nderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Ver\u00e4nderung der Steuerstrukturen hin zu einer erh\u00f6hten Spezifit\u00e4t (Mengenabh\u00e4ngigkeit der Steuer) vor, dar\u00fcber hinaus auch eine kr\u00e4ftige Anhebung der Mindeststeuer. <\/p>\n<p>Derzeit betr\u00e4gt der Steuertarif f\u00fcr Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abz\u00fcglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise f\u00fcr die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro \/ 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung. <\/p>\n<p>Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro \/ 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose h\u00f6her belastet und die Preislage 4,00 Euro \/ 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro \/ 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der f\u00fcnf Steuererh\u00f6hungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abz\u00fcglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.  <\/p>\n<p>Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Ver\u00e4nderung der Steuers\u00e4tze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgef\u00fcge in Deutschland d\u00fcrfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen f\u00fcr das Marktangebot zur Folge haben. Unver\u00e4nderte Steuers\u00e4tze von 1,4 Cent je St\u00fcck und 1,47 Prozent vom KVP gelten f\u00fcr Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingef\u00fchrt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je St\u00fcck abz\u00fcglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre\/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je St\u00fcck abz\u00fcglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre\/Zigarillo. <\/p>\n<p>Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer H\u00f6he von 20 Cent pro St\u00fcck, ab 1. Januar 2012 bis zu einer H\u00f6he von 25 Cent pro St\u00fcck. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen. <\/p>\n<p>(DTZ 46\/10)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BERLIN (DTZ\/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erh\u00f6hung der Tabaksteuer in f\u00fcnf j\u00e4hrlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die \u00c4nderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens f\u00fcr das F\u00fcnfte Gesetz zur \u00c4nderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen. Der Zeitplan sieht eine Anh\u00f6rung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. 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