{"id":39303,"date":"2010-09-29T22:00:00","date_gmt":"2010-09-29T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39303"},"modified":"2010-09-29T22:00:00","modified_gmt":"2010-09-29T22:00:00","slug":"eu-startet-konsultationsverfahren-zur-ueberarbeitung-der-tabakproduktrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=39303","title":{"rendered":"EU startet Konsultationsverfahren zur \u00dcberarbeitung der Tabakproduktrichtlinie"},"content":{"rendered":"<p><strong>BR\u00dcSSEL (DTZ\/fok).<\/strong> Ende vergangener Woche hat die EU-Kommission \u2013 Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher \u2013 ein \u00f6ffentliches Konsultationsverfahren f\u00fcr eine m\u00f6gliche \u00dcberarbeitung der Tabakproduktrichtlinie 2001\/37\/EG er\u00f6ffnet. Schon seit Monaten kocht in der Tabakbranche die Ger\u00fcchtek\u00fcche, ob Radikalregulierungen, wie schwarz-wei\u00dfe Einheitspackungen oder das Verbot, Tabakwaren am Verkaufsort auszustellen und zu bewerben, in diesen Vorschl\u00e4gen enthalten sind und wie das Konsultationsverfahren insgesamt abl\u00e4uft.<\/p>\n<p>Um es gleich vorweg zu sagen: Die genannten Radikalregulierungen sind als Optionen in dem Vorschlagkatalog enthalten, allerdings neben einer Vielzahl anderer, meist weniger gravierender Pl\u00e4ne bis hin zum Erhalt des heutigen Status quo.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Die EU-Tabakproduktrichtlinie regelt seit 2001 den H\u00f6chstgehalt f\u00fcr Teer, Nikotin und Kohlenmonoxyd in Zigaretten, die Text-Gesundheitswarnhinweise und Etikettierungsanforderungen. Weiter die Pflicht zu Meldung von Inhaltsstoffen durch die Hersteller an die Beh\u00f6rden, das Verbot bestimmter Begriffe wie mild oder Light auf den Packungen und das Verbot von Snus in der EU au\u00dferhalb Schwedens.<\/p>\n<p><strong>\u201eNeue Entwicklungen auf internationaler Ebene\u201c<\/strong>Die EU begr\u00fcndet die jetzt geplante \u00dcberarbeitung der Richtlinie damit, dass \u201eneue Entwicklungen auf internationaler Ebene, in der Wissenschaft und im Markt ein Nachdenken dar\u00fcber erfordern, ob die Richtlinie immer noch in vollem Umfang ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Funktionieren des Binnenmarktes gew\u00e4hrleistet und dabei ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sichert.\u201c Als Hintergrund nennt die Kommission das Ziel, den Tabakkonsum in der gesamten EU zu verringern.<\/p>\n<p>Die jetzt von der Kommission vorgelegten Optionen sind die Basis f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Diskussion f\u00fcr eine \u00dcberarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. An der Konsultation kann sich jeder B\u00fcrger der EU, jedes Unternehmen, nat\u00fcrlich auch Verb\u00e4nde und Nichtregierungsorganisationen beteiligen.<\/p>\n<p><strong>Stellungnahme bis 19. November<\/strong>Abgabeschluss f\u00fcr die jeweiligen Stellungnahmen ist der 19. November 2010. Die Informationen zu den optional vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen und die Konsultationsb\u00f6gen zur Beteiligung sind im Internet auf dieser [linkn|http:\/\/ec.europa.eu\/health\/consultations\/index_en.htm ]Website der EU[\/link] abrufbar. Leider sind diese bisher nur in englischer Sprache einsehbar (\u00dcbersetzung auf Die Tabak Zeitung online), die Stellungnahmen hierzu k\u00f6nnen jedoch auch in deutscher Sprache abgefasst werden.<\/p>\n<p>Nun zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Optionen zur \u00c4nderung der Richtlinie im Detail. Diese sind in insgesamt sechs Bereiche aufgeteilt.<\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich der Richtlinie<\/strong>Bereich 1 ist der Anwendungsbereich der Richtlinie. Hier wird zur Diskussion gestellt, ob nikotinhaltige Produkte wie elektronische Zigaretten, Nikotindrinks u.\u00e4. sowie Kr\u00e4uterzigaretten weiter unter die jeweilige nationalen Bestimmungen fallen sollen oder k\u00fcnftig die EU-Tabakrichtlinie auch f\u00fcr diese Produkt Geltung haben soll, bis hin zum Verbot neuartiger Formen von Tabak zum oralen Gebrauch.<\/p>\n<p><strong>Rauchlose Tabakprodukte<\/strong>Derzeit ist Snus in allen EU-L\u00e4ndern, au\u00dfer in Schweden verboten, andere rauchlose Tabakerzeugnisse, wie Kautabak, in vielen L\u00e4ndern erlaubt. Die EU-Kommission stellt die Optionen, entweder diese Regelung beizubehalten oder das Snus-Verbot aufzuheben oder alle rauchlosen Tabakerzeugnisse zu verbieten.<\/p>\n<p><strong>Verbraucherinformation: Von Bildwarnhinweisen bis zur Einheitspackung<\/strong>Hier geht&apos;s ans Eingemachte: Denn neben der Option \u201ekeine \u00c4nderung\u201c stehen gleich zwei harte Regulierungsvorschl\u00e4ge. Zum ersten ein Paket von Ma\u00dfnahmen, bei dem obligatorische Bildwarnhinweise f\u00fcr beide Seiten der Packung vorgeschrieben werden sollen; erg\u00e4nzt um Optionen, die Angabe der Werte von Rauchinhaltsstoffen durch allgemeine Informationen zu sch\u00e4dlichen Stoffen in den Produkten zu ersetzen; Angaben zu sch\u00e4dlichen Stoffen, die keinen Platz auf der Packungsau\u00dfenseite haben, durch Packungsbeilagen zu erg\u00e4nzen; und auch auf Wasserpfeifen Gesundheitswarnhinweise zu platzieren.<\/p>\n<p>H\u00e4rteste Option auf diesem Feld ist der Vorschlag generischer Verpackungen, also schwarz-wei\u00dfe Einheitspackungen, die die optische Unterscheidbarkeit der verschiedenen Marken auf ein Minimum begrenzen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Meldung und Registrierung von Zusatzstoffen<\/strong>Auch hier schl\u00e4gt die Kommission drei Optionen vor: Erstens Beibehalt der derzeitigen Regelung, wonach Informationen \u00fcber Zusatzstoffe seitens der Tabakindustrie unter Verwendung unterschiedlicher Format in den verschiedenen Mitgliedsl\u00e4ndern vorgelegt werden. Zweite Option: Verwendung eines EU-weit einheitlichen Meldeformulars f\u00fcr Zusatzstoffe, gegebenenfalls mit elektronischer Einreichung. Und dar\u00fcber hinaus schl\u00e4gt Option 3 eine j\u00e4hrlich zu zahlende obligatorische Registrierungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Hersteller und harte Strafen bei Nichtbefolgung der Datenzulieferpflicht vor.<\/p>\n<p><strong>Regulierung von Zusatzstoffen<\/strong><br \/>\n<strong>Option 1 <\/strong>ist hier, dass es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei steht, die Zusatzstoffe f\u00fcr Tabakerzeugnisse national selbst zu regeln.<br \/>\n<strong>Option 2<\/strong> schl\u00e4gt die Einf\u00fchrung von Grundkriterien auf EU-Ebene ohne gemeinsame Liste vor, bezogen auf Kriterien wie Toxizit\u00e4t, Attraktivit\u00e4t oder suchterzeugende Wirkung eines Tabakprodukts. Hiernach h\u00e4tten die Mitgliedstaaten weiter das Recht, nationale Verbote je nach nationalen Gegebenheiten auszusprechen.<\/p>\n<p><strong>Option 3<\/strong> sieht die Festlegung einer gemeinsamen Liste mit Tabak-Inhaltsstoffen vor. Danach d\u00fcrften EU-weit nur noch solche Zusatzstoffe verwendet werden, die sich auf einer Positivliste befinden. Oder alternativ eine Negativliste aufzustellen f\u00fcr Zusatzstoffe, die nicht f\u00fcr die Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Zugang zu Tabakerzeugnissen: Automaten-und Versandverbot sowie Display Ban<\/strong>Hier werden einige richtige H\u00e4mmer zur Diskussion gestellt. Neben der Option 1, alles beim alten zu lassen und den Mitgliedstaaten die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr nationale Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung des Zugangs zu Tabakerzeugnissen zu belassen, sieht Option 2 eine Alters\u00fcberpr\u00fcfung f\u00fcr K\u00e4ufer sowie weitere rechtliche Bedingungen (z.B. Registrierung, Lizenzierung) f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Einzelhandelsverk\u00e4ufe vor. Dazu der Vorschlag, den Zugang zu Verkaufsautomaten auf Erwachsene zu beschr\u00e4nken (wie in Deutschland bereits umgesetzt). Ein weiterer Vorschlag richtet sich gegen die Sichtbarkeit der Tabakprodukte am POS, denn danach soll die Ausstellung von Tabakerzeugnissen und die Verkaufsf\u00f6rderung an Verkaufsorten eingeschr\u00e4nkt werden, z.B. indem dort nur noch die Sichtbarkeit lediglich einer Packung pro Marke vorgeschrieben w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Verbot grenz\u00fcberschreitenden Einzelhandels<\/strong>Die h\u00e4rtesten Optionsvarianten sehen Verbote von grenz\u00fcberschreitenden Einzelhandelverk\u00e4ufen von Tabakerzeugnissen \u00fcber das Internet vor; dabei wird auch ein generelles Verbot des Versandhandels zur Diskussion gestellt. Weiter ein EU-weites Verbot von Zigarettenautomaten. Und schlie\u00dflich ein Verbot von Verkaufsf\u00f6rderungen und Displays im Einzelhandel.<\/p>\n<p>DTZ wird in den n\u00e4chsten Ausgaben detaillierter auf die Vorschl\u00e4ge eingehen und dabei Sinnhaftigkeit der Optionen, rechtliche Fragen sowie m\u00f6gliche wirtschaftliche Folgen unter die Lupe nehmen und dem Handel damit Informationen f\u00fcr Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation an die Hand geben. <\/p>\n<p>(DTZ 39\/10)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BR\u00dcSSEL (DTZ\/fok). Ende vergangener Woche hat die EU-Kommission \u2013 Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher \u2013 ein \u00f6ffentliches Konsultationsverfahren f\u00fcr eine m\u00f6gliche \u00dcberarbeitung der Tabakproduktrichtlinie 2001\/37\/EG er\u00f6ffnet. 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