{"id":38000,"date":"2009-10-07T22:00:00","date_gmt":"2009-10-07T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=38000"},"modified":"2025-03-05T07:53:41","modified_gmt":"2025-03-05T07:53:41","slug":"bundesrat-gegen-ueberzogene-eu-forderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=38000","title":{"rendered":"Bundesrat gegen \u00fcberzogene EU-Forderungen"},"content":{"rendered":"<h3>L\u00e4ndervertreter bremsen Kommissionsvorschlag zu rauchfreien Zonen <\/h3>\n<p> <strong>BERLIN (DTZ\/fok). <\/strong>Der Bundesrat hat sich zu einem \u201eVorschlag der EU-Kommission f\u00fcr eine Empfehlung des Rates \u00fcber rauchfreie Zonen\u201c kritisch ge\u00e4u\u00dfert. In ihrem Beschluss bringt die L\u00e4nderkammer zum Ausdruck, dass sie \u00fcberzogene Forderungen f\u00fcr kontraproduktiv h\u00e4lt. Sie schadeten den Strategien zur Verbesserung der Gesundheit. <\/p>\n<p> Der Bundesrat betont ausdr\u00fccklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf die bereits erlassenen Gesetze zum Nichtraucherschutz. Eine Unterst\u00fctzung durch die EU bei der Erf\u00fcllung der WHO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sei nicht erforderlich. Lange wurde in Deutschland das Thema Nichtraucherschutz hei\u00df gekocht. <\/p>\n<p> <i>Klare Ma\u00dfnahmen getroffen<\/i><br \/> Mit den Vorschriften zum Schutz am Arbeitsplatz und den weitgehenden Rauchverboten in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden und Verkehrsmitteln wurden seitens der Bundesregierung klare rechtliche Ma\u00dfnahmen getroffen.<\/p>\n<p>  Bei den heftig umstrittenen Rauchverboten in der Gastronomie deuten sich nach heftigen Protesten der Betroffenen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun auf L\u00e4nderebene Regelungen an, die einen tragf\u00e4higen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Rauchern und Nichtrauchern darstellen. Typisch deutsch: Man fetzt sich und bekriegt sich, aber irgendwann einigt man sich auf einen Vergleich, der zwischen den Extrempositionen liegt und der damit zwar nicht von jedem f\u00fcr gut gehei\u00dfen, aber doch von der Bev\u00f6lkerung insgesamt akzeptiert wird.<\/p>\n<p> <i>Totales Rauchverbot durch die Hintert\u00fcr<\/i><br \/> Wenn da nicht Br\u00fcssel w\u00e4re: Zwar fehlt den Eurokraten die Richtlinienkompetenz f\u00fcr Gesundheitspolitik. Doch das hindert sie nicht zu versuchen, nationale Kompromisse \u00fcber die Hintert\u00fcr wieder auszuhebeln: Konkret ein totales Rauchverbot in der Gastronomie europaweit durchzudr\u00fccken. <\/p>\n<p> Als Instrument verschickte die EU-Kommission einen \u201eVorschlag f\u00fcr eines Empfehlung des Rates \u00fcber rauchfreie Zonen\u201c (Drucksache 647\/09, siehe Internet www.bundesrat.de) an die Mitgliedstaaten. <\/p>\n<p> Empfehlungen des Rates haben zwar nicht verpflichtenden Charakter, k\u00f6nnen aber sehr wohl als Druckmittel zur ungew\u00fcnschten Harmonisierung eingesetzt werden. Der Vorschlag st\u00fctzt sich auf das WHO-Rahmen\u00fcbereinkommen zur Eind\u00e4mmung des Tabakkonsums, das die Bundesrepublik bekanntlich nur unter dem Vorbehalt einer Protokollerkl\u00e4rung zur \u00dcbereinstimmung entsprechender Ma\u00dfnahmen mit der deutschen Verfassung unterzeichnet hatte.<\/p>\n<p> <i>Altbekannte Fehlinformationen<\/i><br \/> In dem 22 Seiten starken Vorschlag der EU-Kommission werden u.a. altbekannte Fehlinformationen wieder aufgew\u00e4rmt, angefangen von der angeblichen Zahl von Passivrauchtoten bis hin zur Forderung, Grenzwerte f\u00fcr die Belastung mit Passivrauch m\u00fcssten abgelehnt werden. <\/p>\n<p> Die entscheidende Passage, um Totalrauchverbote in der Gastronomie durchzudr\u00fccken, findet sich unter der Definition \u201e\u00f6ffentliche Orte\u201c: \u201eDie verwendete Definition sollte alle \u00d6rtlichkeiten umfassen, die f\u00fcr die Allgemeinheit zug\u00e4nglich sind, sowie \u00d6rtlichkeiten, die gemeinschaftlich benutzt werden, unabh\u00e4ngig von den Eigentumsverh\u00e4ltnissen oder dem Zugangsrecht\u201c. Verbinden m\u00f6chte die EU-Kommission ihr Vorhaben mit einer umfangreichen Kontroll- und \u00dcberwachungsb\u00fcrokratie.<\/p>\n<p> <i>L\u00e4ndervertreter halten nichts von blindem Aktionismus<\/i><br \/> Dass in Deutschlands Parlamenten noch Politiker sitzen, die dem Br\u00fcsseler Aktionismus Paroli bieten, zeigt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Kommissionsvorschlag. Den Empfehlungen seiner Aussch\u00fcsse folgend, hatte der Bundesrat am 18. September 2009 einen Beschluss gefasst, der sanft, aber bestimmt die Vorschl\u00e4ge der Kommission ablehnt bzw. relativiert. <\/p>\n<p> So bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass weitere Strategien zur Verbesserung der Gesundheit durch Einschr\u00e4nkungen von Gef\u00e4hrdungen durch Tabakrauch nicht durch \u00fcberzogene Forderungen Schaden nehmen. <\/p>\n<p> <i>Bundesrat f\u00fchrt konkrete Beispiele aus Kommissionspapier an<\/i><br \/> Als konkrete Beispiele aus dem Kommissionspapier f\u00fchrt der Bundesrat an: \u201eEs bedarf verst\u00e4rkter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Austausch von Informationen und bew\u00e4hrten Verfahren zu erleichtern und ein standardisiertes EU-\u00dcberwachungssystem zu entwickeln\u201c. <\/p>\n<p> Oder: \u201eSobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in viele L\u00e4ndern empfohlen, eine aufsehenserregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verst\u00e4rken.\u201c <\/p>\n<p> Oder: \u201eWenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst \u00fcber die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und z\u00fcgigen Ma\u00dfnahmen reagieren und dabei die gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit erregen.\u201c <\/p>\n<p> <i>Handschellen f\u00fcr Exkanzler Helmut Schmidt<\/i><br \/> Bei dem Gedanken an einen in Handschellen abgef\u00fchrten Exkanzler Helmut Schmidt fanden die Bundesratsmitglieder solche Vorschl\u00e4ge weder verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig noch f\u00f6rderlich f\u00fcr die Akzeptanz der Zielsetzung der Erhaltung der Gesundheit.<\/p>\n<p> Weiter stellt der Bundesrat fest, er erkenne an, dass die Empfehlung des Rates keine rechtsverbindliche Regelungen, sondern lediglich Handlungsanleitungen und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht. <\/p>\n<p> <i>Regelungskompetenz liegt bei Mitgliedstaaten<\/i><br \/> Gleichwohl betont der Bundesrat f\u00fcr den Themenbereich \u201erauchfreies Europa\u201c ausdr\u00fccklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf das Subsidiarit\u00e4tsprinzip gem\u00e4\u00df Artikel 5 Absatz 2 EGV.<\/p>\n<p> Der Bundesrat stellt heraus, dass die L\u00e4nder bereits Gesetze zum Nichtraucherschutz erlassen haben, die sich an die Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmen\u00fcbereinkommen halten. Eine Unterst\u00fctzung durch die EU bei der Erf\u00fcllung der WHO-Verpflichtungen ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich. <\/p>\n<p> <i>Mehraufwand f\u00fcr die Verwaltung abgelehnt<\/i><br \/> Die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen der EU reichten f\u00fcr einen wirksamen Nichtraucherschutz in Arbeitsst\u00e4tten und damit am Arbeitsplatz aus. Und weiter: \u201eF\u00fcr verpflichtende Strategien, Programme und Ma\u00dfnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung nationaler Anlaufstellen f\u00fcr die Eind\u00e4mmung des Tabakgebrauchs, wird keine Notwendigkeit gesehen. Insbesondere wird auch der mit der Einrichtung nationaler Anlaufstellen verbundene Mehraufwand f\u00fcr die Verwaltung abgelehnt.\u201c<\/p>\n<p> W\u00e4hrend der Bundesrat mit seinem Beschluss eindeutig auf die Bremse gegen\u00fcber der Regulierungswut f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung des Ministerrats tritt, setzt die schwedische Ratspr\u00e4sidentschaft nachtr\u00e4glich noch einen oben drauf. <\/p>\n<p> Sie brachte den Vorschlag auf den Tisch, f\u00fcr Zigaretten nur noch neutrale Packungen, so genannte plain packs, zuzulassen. Das hat zwar nichts mit Passivrauchen zu tun und kollidiert massiv mit den Verfassungsvorgaben in Deutschland und anderswo in der EU. Aber wen k\u00fcmmert das in Br\u00fcssel und auch in Stockholm, wo man l\u00e4ngst daran gew\u00f6hnt ist, z.B. Alkoholika in neutralen Flaschen zu konsumieren \u2013 schwarzgebrannt und unversteuert nat\u00fcrlich. <\/p>\n<p> (DTZ 41\/09)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4ndervertreter bremsen Kommissionsvorschlag zu rauchfreien Zonen BERLIN (DTZ\/fok). Der Bundesrat hat sich zu einem \u201eVorschlag der EU-Kommission f\u00fcr eine Empfehlung des Rates \u00fcber rauchfreie Zonen\u201c kritisch ge\u00e4u\u00dfert. In ihrem Beschluss bringt die L\u00e4nderkammer zum Ausdruck, dass sie \u00fcberzogene Forderungen f\u00fcr kontraproduktiv h\u00e4lt. Sie schadeten den Strategien zur Verbesserung der Gesundheit. 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