{"id":37928,"date":"2009-09-09T22:00:00","date_gmt":"2009-09-09T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37928"},"modified":"2025-03-05T07:53:40","modified_gmt":"2025-03-05T07:53:40","slug":"eugh-staerkt-staatliches-gluecksspielmonopol","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37928","title":{"rendered":"EuGH st\u00e4rkt staatliches Gl\u00fccksspielmonopol"},"content":{"rendered":"<h3>Richtungweisendes Urteil\/Niederlage f\u00fcr die Privaten <\/h3>\n<p> <strong>LUXEMBURG (DTZ\/vi\/da).<\/strong> Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 8. September seine Entscheidung in der Rechtssache \u201eLiga Portuguesa\u201c verk\u00fcndet und damit ein richtungweisendes Urteil zum staatlichen Gl\u00fccksspielmonopol getroffen. <\/p>\n<p>[pic|174|r|||Erwin Horak, Pr\u00e4sident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern.|||]<\/p>\n<p>Die Richter entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit bei Gl\u00fccksspielen eingeschr\u00e4nkt werden darf und somit die EU-Mitgliedstaaten Gl\u00fccksspiele im Internet verbieten d\u00fcrfen. Der EuGH begr\u00fcndet dies mit dem Ziel der Bek\u00e4mpfung von Betrug und anderen Straftaten. <\/p>\n<p> Die EU-L\u00e4nder k\u00f6nnen selbst entscheiden, wie sie diesen Bereich regeln m\u00f6chten und das angestrebte Schutzniveau festlegen. Demnach muss auch die in einem Mitgliedstaat erteilte Gl\u00fccksspielerlaubnis von den anderen EU-Staaten nicht anerkannt werden. Ausl\u00e4ndische Sportwetten (zum Beispiel von Malta oder Gibraltar) bleiben damit in Deutschland illegal, wie es der Gl\u00fccksspiel-Staatsvertrag vorsieht. <\/p>\n<p> <i>Gesetzliche Regulierung von Sportwetten<\/i><br \/> Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH war die gesetzliche Regulierung von Sportwetten in Portugal. Die portugiesische Fu\u00dfballliga und ein zum privaten Gl\u00fccksspielkonzern bwin geh\u00f6rendes Buchmacherunternehmen mit Sitz in Gibraltar hatten gegen die staatliche Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde in Lissabon geklagt, weil diese Sportwetten ausschlie\u00dflich dem staatlich autorisierten Anbieter Santa Casa erlaubt und gegen die Kl\u00e4gerinnen Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt hat. <\/p>\n<p> Die \u00f6sterreichische bwin-Gruppe hatte mit der portugiesischen Fu\u00dfballliga einen millionenschweren Sponsoringvertrag abgeschlossen und die Umbenennung in bwin-Liga vereinbart. Das mit der Sache betraute Strafgericht in Porto hatte den EuGH wegen der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung der Angelegenheit um eine Vorentscheidung gebeten.  <\/p>\n<p> <i>Zwingende Gr\u00fcnde des Allgemeininteresses<\/i><br \/> Die Luxemburger Richter sehen zwar in dem Vorgehen der portugiesischen Gl\u00fccksspielbeh\u00f6rde eine Einschr\u00e4nkung der Dienstleistungsfreiheit laut Art. 49 EG. Das Verbot f\u00fcr private Wettanbieter sei aber aus zwingenden Gr\u00fcnden des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Das von der Beh\u00f6rde angef\u00fchrte Ziel der Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t wurde vom EuGH als zwingender Grund anerkannt, da bei Gl\u00fccksspielen eine erh\u00f6hte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten bestehe. Im Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB) zeigt man sich zufrieden mit dem Urteil des EuGH. <\/p>\n<p> \u201eEs bestehen nun \u00fcberhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zul\u00e4ssigkeit des deutschen Gl\u00fccksspielstaatsvertrages. Den noch ausstehenden deutschen Verfahren sehe ich sehr zuversichtlich entgegen\u201c, sagte Erwin Horak, Pr\u00e4sident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Die Entscheidung der Europarichter wertet er als ein weiteres Signal an die Bundesl\u00e4nder, dass diese auf dem richtigen Weg seien. <\/p>\n<p> \u201eDas Urteil ist zudem ein schwerer Schlag f\u00fcr die kommerzielle Gl\u00fccksspielindustrie. Ein unregulierter Gl\u00fccksspielmarkt ohne Grenzen mit reiner Gewinnorientierung der illegalen Anbieter ist mit dem heutigen Tag vom Tisch\u201c, so Horak. <\/p>\n<p> <i>Lotteriebranche zufrieden<\/i><br \/> Bereits in der Vergangenheit hatten die Europarichter mehrmals betont, dass Beschr\u00e4nkungen im Gl\u00fccksspielbereich durch die Nationalstaaten aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen. Nach diesen Entscheidungen und dem aktuellen Urteil der Luxemburger Richter blickt man in der staatlichen Lotteriebranche nun dem Ausgang des laufenden Verfahrens vor dem EuGH in Sachen Gl\u00fccksspielstaatsvertrag optimistisch entgegen. <\/p>\n<p> Die Vertreter privater kommerzieller Wettanbieter hingegen wollen dem EuGH-Urteil die Relevanz f\u00fcr das deutsche Gl\u00fccksspielrecht absprechen. Sie verweisen darauf, dass der Richterspruch lediglich das Gl\u00fccksspielangebot im Internet betreffe, nicht aber das station\u00e4re Gesch\u00e4ft \u00fcber die Lottoverkaufsstellen.<\/p>\n<p>  (DTZ 37\/09)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Richtungweisendes Urteil\/Niederlage f\u00fcr die Privaten LUXEMBURG (DTZ\/vi\/da). Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 8. September seine Entscheidung in der Rechtssache \u201eLiga Portuguesa\u201c verk\u00fcndet und damit ein richtungweisendes Urteil zum staatlichen Gl\u00fccksspielmonopol getroffen. 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