{"id":37135,"date":"2008-08-11T22:00:00","date_gmt":"2008-08-11T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37135"},"modified":"2025-03-05T07:53:27","modified_gmt":"2025-03-05T07:53:27","slug":"richter-schaffen-grundlage-fuer-ein-miteinander","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37135","title":{"rendered":"Richter schaffen Grundlage f\u00fcr ein Miteinander"},"content":{"rendered":"<h3>Gastronomie und Tabakwarenbranche begr\u00fc\u00dfen Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/h3>\n<p><strong>KARLSRUHE (DTZ\/vi\/da).<\/strong> Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen herrscht eine gewisse Erleichterung bei der Tabakwirtschaft und der Gastronomie. In Einraumkneipen darf wieder geraucht werden. Wie berichtet, erkl\u00e4rten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil vom 30. Juli 2008 entsprechende Rauchverbote f\u00fcr verfassungswidrig. Damit hat das Gericht die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte best\u00e4tigt. Die Bundesl\u00e4nder haben bis Ende 2009 Zeit, ihre Gesetze zu \u00e4ndern. <\/p>\n<p>[pic|66|l|||Ernst Fischer|||]<\/p>\n<p>\u201eWir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen ber\u00fccksichtigen\u201c, erkl\u00e4rt Ernst Fischer, Pr\u00e4sident des Deutschen Hotel- und Gastst\u00e4ttenverbandes (Dehoga Bundesverband). Er freut sich, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gew\u00fcrdigt hat. Gleichzeitig betont er, dass die Verfassungsbeschwerde der drei klagenden Gastronome, die vom Dehoga unterst\u00fctzt wurden, kein Nein zum Nichtraucherschutz sei. Entscheidend sei jedoch, welches Mittel gew\u00e4hlt werde, um Menschen vor Passivrauch zu sch\u00fctzen. Denn w\u00e4hrend in vielen gr\u00f6\u00dferen Restaurants das Rauchverbot durch eine Zwei-Rauml\u00f6sung problemlos umgesetzt wird, leiden getr\u00e4nkegepr\u00e4gte Kneipen, wo oft die Mehrzahl der Stammg\u00e4ste raucht, unter massiven Umsatzr\u00fcckg\u00e4ngen. Fischer spricht in diesem Zusammenhang von Umsatzverlusten in H\u00f6he von durchschnittlich 30 Prozent. Deshalb f\u00fcrchteten Tausende Kneipenwirte um ihre wirtschaftliche Existenz.<\/p>\n<p>[pic|67|l|||Titus Wouda Kuipers|||]<\/p>\n<p>In der Tabakwarenbranche wird die Karlsruher Entscheidung als ein Urteil f\u00fcr den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern gesehen, wie es etwa Titus Wouda Kuipers, Vorsitzender des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), treffend formuliert. \u201eDas Grundsatzurteil st\u00e4rkt die Rechte der Gastwirte, ber\u00fccksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch die der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage f\u00fcr ein respektvolles Miteinander\u201c, so Kuipers. <\/p>\n<p>[pic|68|r|||Hans-Conrad Ostermeyer|||]<\/p>\n<p>Hans-Conrad Ostermeyer, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie (BdZ), begr\u00fc\u00dft, dass das Bundesverfassungsgericht den Genuss von Tabakwaren auch in der Einraum-Gastronomie f\u00fcr verfassungskonform h\u00e4lt. Er sieht damit die Position des BdZ best\u00e4tigt, es den Wirten dieser kleinen Lokale frei zu stellen, ob sie den Tabakgenuss in ihren Betrieben zulassen oder nicht. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht keineswegs eine eindeutige Richtung f\u00fcr die Landesgesetzgeber vorgegeben. \u201eDurch die Ausf\u00fchrungen zu einem \u2013 nach Auffassung der Mehrheit des Senats \u2013 ebenfalls zul\u00e4ssigen Totalverbot des Tabakgenusses hat der Senat wohl sogar eher noch \u00d6l ins Feuer gegossen\u201c, konstatiert Ostermeyer.<\/p>\n<p> Positiv wertet der BdZ-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dass die Karlsruher Richter auch die Zul\u00e4ssigkeit von Ausnahmen vom Rauchverbot f\u00fcr verfassungskonform halten. \u201eDamit hat der jeweilige Gesetzgeber jetzt die M\u00f6glichkeit, die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr ein gedeihliches Miteinander zu schaffen\u201c, so Ostermeyer.<\/p>\n<p>[pic|69|l|||Dieter C. Rangol|||]<\/p>\n<p>Begr\u00fc\u00dft wird das Urteil vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). Wie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dieter C. Rangol ausf\u00fchrt, hatten die Nichtraucherschutzgesetze zu Umsatzeinbu\u00dfen in der Gastronomie, aber auch in der Getr\u00e4nkeindustrie und nicht zuletzt zu einem sp\u00fcrbaren Absatzr\u00fcckgang von Tabakwaren, insbesondere von Zigarren und Zigarillos, gef\u00fchrt. <br \/> \u201eDer BTWE hofft, dass die Landesgesetzgeber die Wahlfreiheit f\u00fcr Eckkneipen bundesweit festschreiben, dem m\u00fcndigen B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit geben, selber zu entscheiden, in welche Kneipe er geht und ihm somit wieder bundesweit den Genuss eines legalen Produktes erm\u00f6glichen\u201c, sagt Rangol. <\/p>\n<p>[pic|70|l|||Franz-Peter Marx|||]<\/p>\n<p>Beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sieht man in der Aufhebung der Rauchverbote in der getr\u00e4nkegepr\u00e4gten Kleingastronomie eine St\u00e4rkung der Freiheitsrechte der Gastronomen. VdR-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Franz-Peter Marx begr\u00fc\u00dft diese Entscheidung des BVG. Mit ihrem Urteil h\u00e4tten die Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und G\u00e4sten aufgezeigt. Die Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Rauchergastst\u00e4tten wahre auch die Interessen der Nichtraucher. \u201eDer Nichtraucherschutz ist und bleibt eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Trotzdem muss die pers\u00f6nliche Freiheit der Gastronomen und der G\u00e4ste geachtet werden. Eine zu hohe Verbotskultur f\u00f6rdert nur den Unmut anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten, Rauchern und Nichtrauchern\u201c, warnt Marx.<\/p>\n<p> Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts ist rechtskr\u00e4ftig und f\u00fcr alle Gerichte sowie Beh\u00f6rden bindend. Insgesamt 27 Klagen sind bislang nach Angaben des VdR im Bundesverfassungsgericht eingegangen. F\u00fcr sie k\u00f6nnte das Urteil vom 30. Juli Exemplarcharakter haben. <br \/> Mit weiteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzbestimmungen ist zu rechnen.<\/p>\n<p> (DTZ 32\/08)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gastronomie und Tabakwarenbranche begr\u00fc\u00dfen Urteil des Bundesverfassungsgerichts KARLSRUHE (DTZ\/vi\/da). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen herrscht eine gewisse Erleichterung bei der Tabakwirtschaft und der Gastronomie. In Einraumkneipen darf wieder geraucht werden. Wie berichtet, erkl\u00e4rten die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil vom 30. Juli 2008 entsprechende Rauchverbote f\u00fcr verfassungswidrig. 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