{"id":37117,"date":"2008-07-30T22:00:00","date_gmt":"2008-07-30T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37117"},"modified":"2025-03-05T07:54:57","modified_gmt":"2025-03-05T07:54:57","slug":"verfassungsrichter-kippen-nichtraucherschutzgesetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37117","title":{"rendered":"Verfassungsrichter kippen Nichtraucherschutzgesetze"},"content":{"rendered":"<h3>Rauchverbote f\u00fcr Eckkneipen und Diskos sind verfassungswidrig<\/h3>\n<p>[pic|63|l|||Sieg vor Gericht: Kneipenbesitzerin Sylvia Timm, eine der Kl\u00e4gerinnen, raucht nach dem Urteil erst einmal eine Zigarette.|||]<\/p>\n<p><strong>KARLSRUHE (DTZ\/fok).<\/strong> Schulterklopfen bei den klagenden Wirten, verbiesterte Gesichter bei den Landesvertretern: Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze in Baden-W\u00fcrttemberg und Berlin f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und damit den klagenden Wirten aus T\u00fcbingen , Berlin und Heilbronn recht gegeben. Da die drei verhandelten F\u00e4lle repr\u00e4sentativen Charakter haben, m\u00fcssen nun die Nichtraucherschutzgesetze in fast allen Bundesl\u00e4ndern ge\u00e4ndert werden. <\/p>\n<p> Hierf\u00fcr haben die Landesgesetzgeber bis Ende 2009 Zeit. Nach dem Richterspruch darf damit ab sofort in Einraumkneipen wieder geraucht werden, wenn der Wirt dies will. Und zwar dann, wenn die Lokale maximal 75 qm Fl\u00e4che haben, keine Speisen verabreichen und nicht \u00fcber einen abgetrennten Nebenraum verf\u00fcgen. Au\u00dferdem darf der Zugang nur \u00fcber 18-J\u00e4hrigen gestattet werden und die Kneipe muss sich deutlich als Raucherkneipe kennzeichnen. <\/p>\n<p> In einem zweiten Fall erkl\u00e4rten die Richter das generelle Rauchverbot in Diskotheken in Baden-W\u00fcrttemberg ebenfalls f\u00fcr verfassungswidrig. In Diskotheken, die nur \u00fcber 18-J\u00e4hrigen Zutritt geben, d\u00fcrfe ein getrennter Raucherraum eingerichtet werden, wenn es in diesem keine Tanzfl\u00e4che gebe. Die Karlsruher Richter sehen in den derzeitigen Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze einen klaren Versto\u00df gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Bei der Formulierung der Gesetze h\u00e4tten die L\u00e4nder nicht ausreichend die Belastungen der Betroffenen ber\u00fccksichtigt. Viele Einraum-kneipen haben seit In-Kraft-Treten der Rauchverbote massive Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge zu verzeichnen. <\/p>\n<p> Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen im Urteil des Verfassungsgerichts. Denn in der Begr\u00fcndung wird verdeutlicht, dass es hier um die Abw\u00e4gung zweier Grundrechte gehe: Das der Freiheit der Berufsaus\u00fcbung und das des \u00f6ffentlichen Gesundheitsschutzes. Dies impliziere zwei L\u00f6sungswege: Entweder die Auflockerung der Gastrorauchverbote durch die Freistellung der Eckkneipen bei der Wahl, ob sie eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe f\u00fchren wollen. Oder eine strengere Konzeption des Nichtraucherschutzes, was auf ein weitgehendes Totalverbot hinauslaufen k\u00f6nnte. <\/p>\n<p> Die Diskussion \u00fcber die einzuschlagenden Wege wird also weitergehen, eine Chance vor allem f\u00fcr die betroffene Gastronomie, ihre Argumente f\u00fcr die Bedeutung des Kulturgutes Rauchen in ihren R\u00e4umen vorzutragen, die auch von breiten Kreisen der Wahlb\u00fcrger mitgetragen wird.<\/p>\n<p> (DTZ 31\/08)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rauchverbote f\u00fcr Eckkneipen und Diskos sind verfassungswidrig [pic|63|l|||Sieg vor Gericht: Kneipenbesitzerin Sylvia Timm, eine der Kl\u00e4gerinnen, raucht nach dem Urteil erst einmal eine Zigarette.|||] KARLSRUHE (DTZ\/fok). 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