{"id":37024,"date":"2008-05-25T22:00:00","date_gmt":"2008-05-25T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37024"},"modified":"2025-03-05T07:48:13","modified_gmt":"2025-03-05T07:48:13","slug":"steuerriegel-fuer-pseudo-pfeifentabak","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tax.konradin-online.de\/?p=37024","title":{"rendered":"Steuerriegel f\u00fcr \u201ePseudo-Pfeifentabak\u201c"},"content":{"rendered":"<p>[head]Steuerriegel f\u00fcr \u201ePseudo-Pfeifentabak\u201c[\/head] <\/p>\n<h3>BMF: Ab Mitte Juli Besteuerung als Feinschnitt<\/h3>\n<p> <strong>BONN (DTZ\/fok).<\/strong> Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass sogenannte Pseudo-Pfeifentabake, die von den Verbrauchern f\u00fcr das Stopfen von selbstgefertigten Zigaretten, also nicht in der Pfeife, verwendet werden, k\u00fcnftig steuerlich wie Feinschnitt behandelt werden sollen. Ein Schreiben der Steuerzeichenstelle B\u00fcnde an die Hersteller, in dem die betroffenen Produkte namentlich identifiziert werden, teilt mit, dass nach einer \u00dcbergangsfrist von zwei Monaten nach Eingang des Schreiben (also ab 14. oder 15. Juli 2008) nur noch die (h\u00f6herbesteuerten) Feinschnittsteuerzeichen f\u00fcr die genannten \u201ePseudo-Pfeifentabake\u201c abgegeben werden d\u00fcrfen. De facto ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass nach Abverkauf der Altbest\u00e4nde (f\u00fcr den keine Befristung vorgegeben ist) die Produktion der \u201ePseudo-Pfeifentabake\u201c eingestellt wird.<\/p>\n<p> Die aktuelle Entscheidung des BMF d\u00fcrfte vor allem die Sorge von Herstellern, Importeuren und Fachhandel, deren Gesch\u00e4ftsfeld der klassische Pfeifentabak ist, entsch\u00e4rfen. Denn das rasche Wachstum der \u201ePseudo-Pfeifentabake\u201c hatte die Gefahr heraufbeschworen, dass die Gegenreaktion des Fiskus auch die klassischen Pfeifentabake steuerlich treffen und die ohnehin schon angeschlagene Pfeifen- und Pfeifentabakbranche damit existenziell ins Aus bef\u00f6rdern w\u00fcrde. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels begr\u00fc\u00dft deshalb auch die Entscheidung des Ministeriums. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dieter Rangol: \u201eSteuer\u00e4nderungen, die zu einer H\u00f6herbesteuerung von Produkten f\u00fchren, sind zwar immer schmerzhaft. Eine undifferenzierte fiskalische Reaktion, die auch das klassische Genussprodukt des origin\u00e4ren Pfeifentabaks getroffen h\u00e4tte, h\u00e4tte aber viele Tabakwaren-Fachgesch\u00e4fte existenziell gef\u00e4hrdet. Aus diesem Blickwinkel ist die BMF-Entscheidung, die zu erwarten war, wichtig und richtig.\u201c<\/p>\n<p> In der Begr\u00fcndung f\u00fcr die ver\u00e4nderte steuerliche Einstufung verweist die Steuerzeichenstelle auf \u00a7 2 Abs. 5 Tabaksteuergesetz, wonach Pfeifentabak steuerlich dann als Feinschnitt gilt, wenn er dazu bestimmt ist, zur Selbstfertigung von Zigaretten verwendet zu werden. Die Marktentwicklung im Segment der Pfeifentabake lie\u00dfe unter Ber\u00fccksichtigung unterschiedlichster Kriterien darauf schlie\u00dfen, dass die Bestimmung der in dem Schreiben namentlich genannten Produkte nicht mit der tats\u00e4chlichen Verwendung durch den Verbraucher korrespondiere. Aus verwaltungs\u00f6konomischen Gr\u00fcnden gebe zwar der Hersteller durch Bezug und Verwendung der Steuerzeichen den Bestimmungszweck an. <\/p>\n<p> \u201eF\u00fchrt die Bestimmung durch den Hersteller (als Pfeifentabak) jedoch zu einer haupts\u00e4chlich gegens\u00e4tzliche Verwendung durch den Verbraucher (als Feinschnitt zum Stopfen von Zigaretten) mit der Folge, dass offensichtlich die Bestimmung nicht die tats\u00e4chlichen Marktgegebenheiten widerspiegelt, so erfordert dies eine Umstellung der Besteuerung. Ansonsten k\u00e4me es zu einer (missbr\u00e4uchlichen) Umgehung der h\u00f6heren Feinschnittbesteuerung\u201c, f\u00fchrt die Steuerzeichenstelle aus.<\/p>\n<p> (DTZ 21\/08)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[head]Steuerriegel f\u00fcr \u201ePseudo-Pfeifentabak\u201c[\/head] BMF: Ab Mitte Juli Besteuerung als Feinschnitt BONN (DTZ\/fok). 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