GIBRALTAR // Die Firma Lottoland hat in Bayern, in Niedersachsen und im Saarland einen Antrag auf die Veranstaltung einer Primärlotterie gestellt. Das Unternehmen ist ein privater Online-Lottoanbieter beziehungsweise Buchmacher mit Lizenzen der gibraltarischen, britischen, australischen und irischen Glücksspielaufsicht.
Das Spielprinzip soll staatlichen Lotterien ähneln. 23 Prozent der Einnahmen sollen laut Firmenaussage gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Mit einer Erlaubnis durch die zuständigen Landesbehörden wäre Lottoland der erste private Veranstalter einer „Großen Lotterie“ in Deutschland, also einer Lotterie mit höheren Gewinnsummen. Lottoland würde den Spielplan aufsetzen, die Ziehung nach eigenen Angaben durch eine neutrale Instanz und unter staatlicher Aufsicht vornehmen lassen und die Einsätze nach einem festgelegten Gewinnplan verteilen. Die Abgabe der Teilnahmescheine wäre an eigenen Annahmestellen und Lotterie-Terminals sowie im Internet möglich.
Falls Lottoland eine Konzession erhalten sollte, habe man stationäre Partner zur Hand, nennt diese aber nicht. „Mit über fünf Millionen Kunden wissen wir, wie man Menschen für Lotto begeistert. Nun wollen wir unser Angebot auch auf den stationären Bereich ausweiten und eine originäre Lotterie auf die Beine stellen“, sagt Rolf Stypmann, Unternehmenssprecher von Lottoland. Der 69-Jährige war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2013 ‧Geschäftsführer der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen GmbH.
„Wir sind sehr gespannt, ob uns die zuständigen Landesbehörden eine Konzession erteilen werden oder zumindest mitteilen, unter welchen Bedingungen wir eine Erlaubnis erhalten können. Juristisch wäre eine jedenfalls vorläufige Konzessionsvergabe nur konsequent. Organisatorisch können Privatunternehmen Lotterien mindestens genauso gut und sicher veranstalten wie der Staat. Das sehen wir in Italien, Großbritannien oder Österreich“, erklärt Stypmann.
Sein früherer Arbeitgeber Toto-Lotto Niedersachsen verweist darauf, dass die von Lottoland angebotenen Zweitlotterien weder in Niedersachsen noch anderswo im Bundesgebiet erlaubt sind: „Zweitlotterieanbietern ist es ausweislich obergerichtlicher Entscheidungen verboten, Glücksspiele in Deutschland zu vermitteln und zu bewerben. Insofern verbleibt es daher auch für den Bereich der Zweitlotterien im Internet bei dem Grundsatz, dass jeder EU-Mitgliedsstaat im Glücksspielbereich über die konkrete Ausgestaltung selbst zu entscheiden hat. Für die Zweitlotterien gibt es kein Konzessionsverfahren, das mit dem Sportwettenbereich vergleichbar wäre.“ Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar.
Lottoland zahle in Niedersachsen keine Steuern und Abgaben, sodass die Firma keinen Beitrag zum Gemeinwohl leiste. Darüber hinaus agiere der Buchmacher nicht transparent gegenüber den Verbrauchern, die mitunter irrtümlich glaubten, dass sie an Primärlotterien, zum Beispiel an Lotto 6 aus 49 oder Eurojackpot, teilnehmen würden.
red
(DTZ 11/17)