Schlagwort: Zwei

  • Legales Mischen ist strafbar

    KARLSRUHE // Wie wird der neue „Zwei-Komponenten-Tabak“ für Shishas steuerlich behandelt? Seit einiger Zeit sind solche Produkte am deutschen Markt erhältlich. Die Erzeugnisse setzen sich aus der flüssigen Mischkomponente Glycerin oder Molasse und der Mischkomponente Tabak zusammen. Zur fiskalischen Behandlung hat der Bundesverband Wasserpfeifentabak bei der Generalzolldirektion nachgefragt – und eine überraschende Antwort erhalten.

    Aromatisierter Rauchtabak
    Bei der Mischkomponente Tabak handele es sich um aromatisierten Rauchtabak, indem nach Angaben des Herstellers bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten seien, schreibt die Behörde. Somit handele es sich tabaksteuerrechtlich um Pfeifentabak.

    Weiter heißt es: „Werden die Komponenten Pfeifentabak und Glycerin durch den Endkonsumenten gemischt, erfolgt eine Herstellung von Wasserpfeifentabak ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.“ Da jedoch durch das Mischen eine neue Steuerpflicht entstehe, müsse der Endkonsument unverzüglich eine Steuererklärung abgeben, die Tabaksteuer sei sofort fällig. Ferner müssten Vollzugsbehörden den hergestellten Wasserpfeifentabak sicherstellen, da er nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes entspreche.

    Unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung
    Und schließlich: „Durch die Herstellung des Wasserpfeifentabaks, ohne unverzügliche Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt, macht sich der Endkonsument, oder jede andere Person, die die Komponenten mischt, zudem des Vergehens der Steuerhinterziehung strafbar.“ Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden müssten strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten.

    Wichtig: Laut Generalzolldirektion könnten auch Händler beziehungsweise Anbieter von aromatisiertem Rauchtabak sich der Teilnahme an der Steuerhinterziehung des Endkonsumenten strafbar machen. Händler sollten ihre Kunden gegebenenfalls über mögliche Konsequenzen informieren.

    red