Schlagwort: Zulassungsverfahren

  • Österreichischer E-Zigarettenanbieter zieht US-Großauftrag an Land

    HALL // Der E-Zigarettenhersteller Von Erl. hat in den USA einen Großauftrag in Millionen-Höhe an Land gezogen.

    „Für das kommende Jahr wurden mit vier Großhändlern Verträge mit einem Marktvolumen von über zehn Millionen Euro unterzeichnet“, sagte Günter Höfert, CEO des E-Zigaretten- und Liquidproduzenten den Medien.

    Dieser Markteintritt sei zukunftsweisend, betonte Höfert. In den USA seien E-Zigaretten in der öffentlichen Wahrnehmung „viel positiver verankert“. Die Branche sei dort weiter entwickelt.

    Für das Unternehmen war es den Angaben zufolge wichtig, dass das Produktportfolio bis 8. August platziert werden konnte. Ab diesem Stichtag sind in den USA für alle Markteinführungen mehrjährige und damit sehr teure Zulassungsverfahren erforderlich (DTZ berichtete).

    Die Tiroler E-Produkte hat eigenen Angaben zufolge seine Produkte auch vor kurzem in den kanadischen Markt erfolgreich eingeführt, bestätigt Günter Höfert. Das gesamte Marktvolumen des Unternehmens, einschließlich Europa und Asien, liegt im kommenden Jahr bei über 20 Millionen Euro, sagt er. Im vergangenen Jahr konnte Von Erl. einen Umsatz von rund 2,5 Millionen Euro verzeichnen.
    red

    (DTZ 37/16)

  • Bundesrat stimmt für Bildwarnhinweise

    BERLIN // Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat heute zu.

    Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

    Zulassungsverfahren für neue Produkte
    Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

    Angemessene Umsetzungsfristen gefordert
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.
    Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. red

    (DTZ 11/16)