Schlagwort: Zigarettenverband

  • Jugendschutz im Tabakwarenhandel

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), Mitglied des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), stellt dem Handel seit 2013 kostenlos Jugendschutz-Aufkleber zur Verfügung. Bis heute sind mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Mit dem Anbringen der Aufkleber signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird.

    Jugendschutz und traditionelle Tabakprodukte
    Für E-Zigaretten und Nikotinbeutel gelten die gleichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wie für traditionelle Tabakprodukte, der Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten.

    Der BVTE stellt nun eine Neuauflage der Aufkleber mit Ergänzung einer weiteren Produktkategorie kostenfrei zur Verfügung. Die Aufkleber sind in drei verschiedenen Größen verfügbar. Sie eignen sich für die Anbringung an Türen und Fenstern, Regalen und der Kasse.

    Bestellmöglichkeiten und weitere Informationen zum Thema und zu einem aktuellen Gewinnspiel unter:
    [link|https://www.bvte.de/de/themen/jugendschutz.html]www.bvte.de/jugendschutz[/link]
    [link|mailto:jugendschutz@bvte.de]jugendschutz@bvte.de[/link]
    Telefon: 0 30 / 8 14 59 36 - 50

    Schulungsprogramm
    Zusätzlich bietet der DZV das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“ an, das auf die Bedürfnisse der Verkäufer im Einzelhandel zugeschnitten ist und nun ebenfalls ergänzt wurde. Das multimediale Lernprogramm auf www.jugendschutz-handel.de vermittelt kurzweilig in knapp 20 Minuten die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte, E-Zigaretten oder Nikotinbeutel kaufen wollen.

    vi

  • Mehr Jugendschutz

    BERLIN // Nach einer Verzögerung aus technischen Gründen haben der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV) nun die Online-Plattform [link|http://www.jugendschutz-handel.de] www.jugendschutz-handel.de [/link]freigeschaltet. Die Seite richtet sich an Händler von Tabak- und E-Zigaretten.

    Mithilfe verschiedener Praxisbeispiele und Argumentationshilfen sollen Einzelhändler für den Umgang mit Minderjährigen, die versuchen, solche Produkte zu erwerben, geschult werden. Das rund 20-minütige Training kann sowohl auf dem PC als auch auf mobilen Endgeräten absolviert werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Trainings können neben einem personifizierten Zertifikat auch die aktuellen gesetzlichen Regelungen heruntergeladen werden.

    „Wir stehen zu 100 Prozent hinter der aktuellen gesetzlichen Regulierung. E-Zigaretten und Liquids sind nur für erwachsene Konsumenten gedacht. Daran regelmäßig zu erinnern und den Handel zu schulen, ist uns besonders wichtig“, erklärte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.

    Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes, ergänzte: „Auch Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen wird am besten durch die strikte Einhaltung und strenge Kontrolle des Abgabeverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige erreicht – als Herstellerverband stellen wir uns der Verantwortung und leisten in enger Kooperation mit dem Handel dazu noch intensiver unseren Beitrag.“

    Das Online-Tool ist die erste gemeinsame Initiative beider Verbände, um den Jugendschutz im Einzelhandel weiter zu verbessern. Der DZV hatte im Frühjahr 2018 über 500.000 Aufkleber herausgegeben, auf denen auf das Mindestabgabealter von 18 Jahren für beide Produktkategorien hingewiesen wird. Diese Aufkleber sind für alle interessierten Fachhändler auf der Seite des DZV oder über die DZV-Hotline (030 / 88 66 36-0) kostenlos bestellbar.


    vi

    (DTZ 03/19)

  • MUT-Vorstand bestätigt

    OFFENBACH // Die Mitglieder von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) trafen sich am 24. April zu ihrer Jahrestagung in Offenbach am Main. Auf der Tagesordnung standen auch Neuwahlen des dreiköpfigen Vorstands. Dabei wurden Horst Goetschel als Vorsitzender, Cay Uwe Vinke als stellvertretender Vorsitzender und Marco Schum für weitere zwei Jahre gewählt:

    Goetschel begrüßte als Referenten Bodo Mehrlein vom Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), Professor Wolf-Dieter Heller vom Deutschen Zigarettenverband (DZV) und den früheren VdR-Hauptgeschäftsführer und heutigen MUT-Berater Franz-Peter Marx.

    da
    (DTZ 17/18)

  • Marcus Schmidt neuer DZV-Vorsitzender

    BERLIN (DTZ/vi). Die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Zigarettenverbandes wählten am Freitag vergangener Woche einstimmig Marcus T.R. Schmidt (44) zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Verbandes.

    Schmidt ist General Manager von Reemtsma und folgt zum 1. Januar 2012 Ad Schenk, dem Vorstandsvorsitzender der British American Tobacco Deutschland. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Robert Stanworth (38), General Manager Japan Tobacco International, gewählt. Marcus Schmidt erklärte: „Ich freue mich sehr und danke dem Vorstand für sein Vertrauen. Zudem möchte ich meinem Vorgänger Ad Schenk für seine Leistung für den Verband und die Zigarettenindustrie in den letzten zwei Jahren danken.“

    Angesprochen auf die Ziele seiner Amtszeit sagte Schmidt: „Unsere größte Herausforderung für die kommenden zwei Jahre ist die EU-Tabakproduktrichtlinie! Das wird der Schwerpunkt unserer Arbeit sein.“ Schmidt hält die geplanten Regulierungen durch die Europäische Union, die u.a. neutrale Verpackungen, riesige Schockbilder als Warnhinweise und ein Präsentationsverbot für Tabakwaren vorschlägt, für nicht akzeptabel.

    „Diese Pläne sind ein Frontalangriff auf die Grundlagen und Rechte einer ganzen Branche. Darüber hinaus hätten diese Regulierungen auch Abstrahlungseffekte auf andere Industriezweige.“ Für Schmidt ist deshalb umso wichtiger, die übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Branchen und Verbänden zu intensivieren. Als weiteren Schwerpunkt nannte er die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels.

    (DTZ 45/11)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)