Schlagwort: Zigarettensteuer

  • Britischer Finanzminister plant Steuer auf E-Produkte

    LONDON // Der britische Finanzminister Jeremy Hunt hat im Rahmen seiner Haushaltsrede vor dem Parlament Pläne für eine ab Oktober 2026 wirksame Steuer auf E-Zigaretten angekündigt. Neben dieser neuen Steuer ist ebenso eine einmalige Anhebung der Tabaksteuer vorgesehen.

    Die Steuer auf Tabakwaren soll dem Zweck dienen, E-Zigaretten als eine kostengünstigere Alternative für Raucher zu etablieren. Hunt kündigte zudem ein geplantes Verbot von Einweg-E-Zigaretten an.

    Steuer für E-Zigaretten in drei Kategorien
    Die Besteuerung für E-Zigaretten wird ab Oktober in drei Kategorien erfolgen: Produkte ohne Nikotin, solche mit einem Nikotingehalt von weniger als 11 Milligramm pro Milliliter und Produkte mit einem hohen Nikotingehalt von mindestens 11 Milligramm pro Milliliter. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass niedrige Preise, insbesondere für Kinder und Jugendliche, den Einstieg in den Konsum verlockend machen.

    Das Office for Budget Responsibility (OBR), die unabhängige Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs, schätzt, dass durch die Einführung der Steuer auf E-Zigaretten und die Anhebung der Tabaksteuer bis zum Haushaltsjahr 2028/29 zusätzliche Einnahmen von über 500 Millionen Pfund (circa 585 Millionen Euro) jährlich erzielt werden können.

    Hersteller begrüßen Maßnahme
    Vertreter der Industrie äußern sich positiv zu den Plänen des Finanzministers. British American Tobacco (BAT) sieht in der Verbrauchssteuer eine Möglichkeit zur effektiveren Überwachung von E-Produkten bei der Einfuhr nach Großbritannien und zur Bekämpfung illegaler Importe, so ein Sprecher des Unternehmens gegenüber den Medien.

    Diese Einschätzung teilt auch die Verbraucherschutzorganisation Chartered Trading Standards Institute (CTSI), die sich seit Längerem für eine Steuer auf E-Zigaretten ausspricht. Die Organisation erklärt, dass die Behandlung von E-Zigaretten als verbrauchssteuerpflichtiges Produkt den Vollzugsbehörden, darunter die Border Force (Grenzkontrolle) und der HMRC (britische Steuerbehörde), verbesserte Kontrollmöglichkeiten an den Grenzen bietet und somit zum Kampf gegen den Schwarzmarkt beiträgt, wie eine Sprecherin erläuterte.

    Die Regierung plant, die Arbeit der Vollzugsbehörden ab April zusätzlich mit 30 Millionen Pfund (etwa 35 Millionen Euro) zu unterstützen.

    Tabaksteuer kritisch kommentiert
    Aktuell unterliegen Dampfprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte in Großbritannien einer Mehrwertsteuer von 20 Prozent. E-Zigaretten, die als Arzneimittel klassifiziert werden, werden hingegen mit einem reduzierten Satz von 5 Prozent besteuert.

    Die einmalige Anhebung der Tabaksteuer wird von Tabakherstellern indes kritisch betrachtet. Die Tobacco Manufactures’ Association, ein Verband der Tabakindustrie mit Mitgliedern wie BAT, Imperial und Japan Tobacco International, warnt vor potenziell unbeabsichtigten Folgen der Maßnahme.

    red

  • „Entwurf ist verfassungswidrig“

    BERLIN // Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das von Minister Olaf Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette, soll hingegen massiv besteuert werden. Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, plant das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) eine Verfassungsbeschwerde.

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
    Das BfTG bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer Stellungnahme berechnet das BfTG, dass eine geplante Besteuerung von 0,02 Euro/mg Nikotin und ab 2024 von 0,04 Euro/mg Nikotin Liquids bis zu 160 Prozent teurer machen würden. Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt, denn nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt um bis zu 85 Prozent – derzeit bis zu 60 Prozent – günstiger als E-Zigarettenliquids.

    Die Höhe des Steuertarifs müsste, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie keine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquids und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Diesen Grundsatz beachtet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht. Er verstärkt den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich und ist daher verfassungswidrig.


    E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum

    Der Referentenentwurf begründet eine Besteuerung von Liquids unter anderem mit einem bestehenden Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum für erwachsene Raucher. Daher muss das Schadenspotenzial von E-Zigaretten in Relation zur Schädlichkeit von Tabakzigaretten bewertet werden. Es wäre absurd, wenn die deutlich weniger schädliche Alternative teurer wäre als die Tabakzigarette.”

    Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt klar, dass der Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das Erkrankungsrisiko für Raucher senke. Das DKFZ, auf das sich der Gesetzesentwurf direkt bezieht, fordert eine Regulierung, die „Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen“.


    E-Zigaretten-Fachhandel

    Eine zu hohe Steuerbelastung und in Folge deutlich steigende Liquidpreise würden zu mehr Rauchtabakkonsum führen. Dies zeigten die Erfahrungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die eine Steuer auf Liquid eingeführt und teilweise bereits wieder deutlich reduziert haben. Dem E-Zigaretten-Fachhandel würden die Umsätze wegbrechen, weil die E-Zigarette stark an Attraktivität verlieren würde, denn für viele Dampfer ist der finanzielle Aspekt entscheidend. Diese erdrosselnde Wirkung wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Dahlmann: „Wir fordern, diesen Plan fallen zu lassen und stattdessen die E-Zigarette zu fördern und für eine Senkung der noch immer hohen Raucherquote in Deutschland zu nutzen.”

    Auch der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) wettert gegen die Steuerpläne. Die Regierungskoalition plane, maßgeblich getrieben durch Hardliner in der SPD, die Einführung einer E-Zigarettensteuer unter Verkennung wissenschaftlicher Fakten. Die realitätsfremden Pläne führten in ein finanz- und gesundheitspolitisches Fiasko: Diese Erfahrung hätten auch andere EU Länder bereits gemacht, die ihre Besteuerung revidieren mussten.

    Verdreifachung des Verkaufspreises
    Die neue Steuer bedeute eine Verdreifachung des Verkaufspreises. „Diese Steuerpläne machen fassungslos und man vermutet zunächst einen Rechenfehler. Eine derartige Verteuerung kann nur mit der Absicht erfolgen, den Konsum eines Produktes vollständig abzuwürgen“, kommentiert Michal Dobrajc, geschäftsführender Vorsitzender des VdeH, das Gesetzesvorhaben. Der VdeH versperre sich nicht grundsätzlich einer Besteuerung von E-Zigaretten; sie müsse sich aber am zum Tabakrauch relativen Risikopotenzial orientieren. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte sie daher nicht mehr als fünf Prozent der Steuerlast bei Tabak betragen. Geplant ist jedoch eine Steuerlast von 75 Prozent der Tabaksteuer.

    Es sei in der Wissenschaft mittlerweile herrschende Meinung, dass E-Zigaretten – wenn auch nicht harmlos – im Vergleich zu Tabakrauch erheblich weniger schädlich sind. Die geplante Nikotinsteuer würde aber faktisch zu einer Luxussteuer und resultiere darin, dass Tabakwaren günstiger werden als E-Liquids.

    Steuereinnahmen
    Gleichwohl rechne das Finanzministerium mit Steuereinnahmen von hunderten Millionen Euro pro Jahr, bei einer Steuerlast, die dem Fünffachen des EU-Durchschnitts entspreche. „Die Erwartungen der Einnahmen entbehren jeder Realität, zumal durch die massive Verteuerung und die hohe Kreuzpreiselastizität das Steuersubstrat vernichtet wird, bevor es überhaupt zu Steuereinnahmen kommt. Es ist unverständlich, weshalb wertvolle Erfahrungen aus anderen Ländern ignoriert werden und Deutschland einen Alleingang bei der Besteuerung anstrebt, während auf EU-Ebene zeitgleich Gespräche für eine harmonisierte Besteuerung stattfinden“, gibt Dobrajc zu bedenken.

    Während Fraktionsmitglieder der CDU sich vereinzelt kritisch zu den Plänen äußern, begrüßt die SPD die Pläne ausdrücklich und hält „eine noch deutlichere Erhöhung für vernünftig“ (Lothar Binding). Verlierer sind unter anderem die aktuellen Raucher, die angesichts der massiven Verteuerung den Umstieg nicht mehr wagen werden. Vor einem zwangsweise entstehenden Schwarzmarkt warnt zudem die Gewerkschaft der Polizei in ihrer eigenen Stellungnahme und bezeichnet die Steuerpläne als „Startup für Schmuggler“.

    vi

  • Tabaksteuer soll deutlich steigen

    BERLIN // Nachdem DTZ in der vergangenen Ausgabe einen ersten – teilweise durch Fachabteilungen redigierten – Entwurf eines neuen Tabaksteuermodells vorgestellt hatte, liegt nun ein überarbeiteter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Das „Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ soll bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

    Vor der Sommerpause
    Dabei ist es das Ziel der Bundesregierung, die neuen Vorschriften noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. Laut Zeitplan soll es am 24. März einen Kabinettsbeschluss zu der Gesetzesänderung geben. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 22. April vorgesehen.

    Eines der Ziele, die mit der Reform verfolgt werden sollen: „Erreichen eines Gleichgewichts zwischen dem Ziel konstanter Steuereinnahmen und den Zielen der öffentlichen Gesundheit.“ Ob diese konkurrierenden Größen tatsächlich erreicht werden können, ist jedoch fraglich. Zudem geht das BMF davon aus, dass einerseits zum Beispiel bereits im ersten Jahr des neuen Steuermodells 2022 Mehreinnahmen von 8,8 Prozent auf insgesamt knapp 15,4 Milliarden Euro erzielt werden können. In der Endstufe 2026 könnte der Fiskus dann gut 17,3 Milliarden Euro erzielen – gegenüber der noch gültigen Schätzung ohne Gesetzesänderung ein Plus von 25,7 Prozent.

    E-Zigaretten im Fokus
    Abschöpfen will der Bund dabei vor allem bei E-Zigaretten. In zwei Stufen soll das in den Liquids enthaltene Nikotin künftig besteuert werden: ab 1. Juli 2022 mit zwei Cent je Milligramm, ab 2024 mit vier Cent je Milligramm. Der Fiskus kalkuliert dabei mit einem Steueraufkommen von 135 Millionen Euro im Rumpfjahr 2022, 2023 mit 311 Millionen, 2024 mit 708 Millionen und schließlich 2026 mit 896 Millionen Euro. Diese Beträge werden die Hersteller und Händler auf die Konsumenten umlegen.

    Zehn-Milliliter-Fläschchen
    Das bedeutet, dass etwa ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von zwölf Milligramm im ersten Schritt bereits 2,40 Euro teurer wird, ab 2024 dann sogar 4,80 Euro. Unterm Strich bedeutet das innerhalb von eineinhalb Jahren nahezu eine Verdoppelung des Preises von – beispielhaft – 5,00 Euro auf dann 9,80 Euro. Und bei 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter stiege der Preis sogar von 5,00 auf dann 13,00 Euro. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Wissenschaftler immer wieder die Bedeutung der E-Zigarette als Ausstiegshilfe aus dem Tabakrauchen hervorheben, dürfte das weniger ein gesundheitspolitischer als vielmehr ein rein fiskalischer Schritt sein.

    Kein Wunder, dass etwa das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) warnt: „Die Mehrkosten für Nutzer der E-Zigarette sind enorm hoch, wenn man die Liquids mit den Preisen für Feinschnitttabak vergleicht.“ Zudem bestehe „kein Handlungszwang, jetzt eine E-Zigarettensteuer einzuführen“. Denn die EU arbeite derzeit an einer Novelle der Tabaksteuerrichtlinie – inklusive E-Zigarettensteuer. Es spreche nichts dagegen, die Ergebnisse abzuwarten.

    Tabakerhitzer neu besteuert
    Teurer wird es auch für die ebenfalls deutlich risikoreduzierten Tabakerhitzer. Hier soll nach den Vorstellungen des BMF die Steuer an die von Zigaretten angeglichen werden. Bislang werden Heat-not-burn-Produkte wie Pfeifentabak besteuert. Bei einem Preis von 6,00 Euro pro 20 Stück werden zusätzlich zu der bisherigen Steuer von 88 Cent ab 2022 251 Cent, insgesamt also 339 Cent erhoben. Im Jahr 2026 werden es nach dem Entwurf insgesamt 376 Cent pro Packung sein. Nach Berechnungen des BMF führt das zu Mehreinnahmen von letztlich 525 Millionen Euro.

    Maßvoll mit Zigaretten und Feinschnitt
    Etwas maßvoller will der Fiskus bei Zigaretten und Feinschnitt kassieren: Bei Zigaretten liegt die durchschnittliche Steuererhöhung zwischen 2022 und 2026 bei 2,32 Prozent, das sind pro Jahr zwischen acht und neun Cent, bezogen auf eine Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück. Bei Feinschnitt soll die Steuer demzufolge in jährlichen Schritten um jeweils durchschnittlich knapp 14,5 Cent pro 40-Gramm-Pouch klettern.

    DZV warnt vor Steuerschock
    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) bezog klar Stellung und warnte vor einer Verschiebung zu nicht in Deutschland versteuerten Tabakwaren: „Deutschland hat mit Steuerschocks bei der Tabaksteuer sehr schlechte Erfahrungen machen müssen. Für die Jahre 2002 bis 2005 beschloss die damalige Bundesregierung mehrere drastische Steuererhöhungen. Damit sollten deutliche Mehreinnahmen durch die Tabaksteuer zur Terrorbekämpfung generiert werden. Damals lagen die Prognosen der Bundesregierung bei zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen bis 2007. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht, stattdessen gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer sogar zurück. Der Absatz von Zigaretten fiel.“

    Umstieg gefährdet
    Der DZV kritisierte die Pläne, denen zufolge E-Zigaretten und Tabakerhitzer, deren Konsum mit deutlich geringeren gesundheitlichen Gefahren verbunden sei, deutlich höher als bisher besteuert werden sollen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke mahnte zu einer maßvollen und bürokratiearmen Besteuerung unter Einbeziehung gesundheitspolitischer Erwägungen. Mücke: „Eine Gleichsetzung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten mit Tabakzigaretten würde den Umstieg auf diese Produkte mit potenziell geringerem Gesundheitsrisiko verhindern und gleichzeitig dem illegalen Handel eine Sonderkonjunktur bescheren. Dieser Schritt wäre finanzpolitisch riskant und gesundheitspolitisch widersinnig.“

    max