Schlagwort: Zigarettenrauch

  • Nachbarn wollen Ehepaar das Rauchen verbieten

    GREVEL // Im Dortmunder Stadtteil Grevel ist ein erbitterter Raucherstreit ausgebrochen.

    Zwei Familien wollen Medieninformationen zufolge erreichen, dass ihre Nachbarn auf der Terrasse nur noch zu bestimmten Stunden rauchen dürfen. Vor kurzem wurde das Gericht eingeschaltet. Der Streit schwelt bereits seit zwei Jahren und ist jetzt eskaliert. Ursprünglich hatten sich die Anwohner darüber beschwert, dass sie der Zigarettenrauch ihres Nachbarn in ihre Schlafzimmer ziehe.

    Ihr Vorschlag: Künftig soll auf der Terrasse nur noch zu festgelegten Zeiten Tabak konsumiert werden. Die letzte Zigarette dürfe spätestens um 21 Uhr geraucht werden.

    Vorerst ist noch keine Lösung in Sicht. Jetzt will die zuständige Richterin sich selbst ein Bild vor Ort machen und ein Gutachten in Auftrag geben.
    red

    (DTZ 33/15)

  • Urteil im Raucher-Prozess am Donnerstag

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Frage ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf oder nicht, klärt das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag.

    Dem 75-jährigen Rentner wurde nach 40 Jahren seine Wohnung gekündigt. Als Begründung führte die Vermieterin die Belästigung durch Zigarettenrauch an. Sie habe ihm über Monate mit Abmahnungen darauf aufmerksam gemacht. Adolfs bestreitet dies. Zwar habe man ihn wegen des Rauchs im Treppenhaus angesprochen, allerdings nie mit einer Kündigung gedroht. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann wirksam, wenn diese Drohung mitenthalten ist.
    Zudem bestätigte das Gericht bereits, dass zu viel Zeit zwischen der wirksamen schriftlichen Abmahnung und der ausgesprochenen Kündigung durch die Vermieterin vergangen sei.

    Diese Woche wird in Düsseldorf die Frage entschieden, ob der rauchende Mieter Recht bekommt – oder nicht.

    Durch seinen Protest wurde Adolfs bundesweit bekannt. In erster Instanz hatte er vor dem Amtsgericht verloren. Zur Begründung hieß es, zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, der Mieter habe allerdings zu wenig gelüftet und damit das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn verletzt. Die fristlose Kündigung sei damit gerechtfertigt.

    (DTZ 26/14)