Schlagwort: Zigarettenbranche

  • „E-Branche fair regulieren!“

    Was macht die InterTabac für Sie zu einem unverzichtbaren Ereignis?
    Philip Drögemüller: Seit mittlerweile 14 Jahren sind Händler und Hersteller der E-Zigarettenbranche als Aussteller auf der InterTabac vertreten. Die Messe hat sich in der Zeit zum wichtigsten Termin des Jahres entwickelt. Und seit der Gründung unseres Verbands sind wir dabei. An unserem Stand geben wir allen Interessenten einen Einblick in unser Engagement, klären über anstehende poli­tische Entwicklungen der E-Zigaretten-Regulierung auf und nehmen wichtige Anregungen für unsere Verbandsarbeit mit. Außerdem ist die InterTabac für uns eine äußerst gute Gelegenheit zum Austausch mit unseren Mitgliedern.

    Welche Entwicklung hat die InterTabac Ihrer Meinung nach mitgeprägt?
    Drögemüller: Für die internationale E-Zigarettenbranche ist der Besuch der InterTabac obligatorisch. Im Rahmen der Messe sind bereits wichtige internationale Kooperationen gestartet worden. So wie im vergangenen Jahr, als die vier großen Verbände IEVA, ECCC, UKVIA und VTA in Dortmund die Global Vape Alliance-Vereinbarung unterzeichnet und damit ein gemeinsames Zeichen der Verantwortung der Industrie für die Themen Jugendschutz und Verbrauchersicherheit gesetzt haben. Die InterTabac bietet einen professionell organisierten Rahmen für alle Veranstaltungen, die parallel zur Messe stattfinden.

    Wie kann die Branche der zunehmenden Regulierung und vermehrten Verboten begegnen?
    Drögemüller: Es ist von größter Bedeutung, dass sich die einzelnen nationalen Verbände in der Ausrichtung ihres politischen Engagements miteinander abstimmen. Der europäische Verband IEVA vertritt das Interesse der zwölf größten europäischen Verbände und kann dadurch gegenüber der EU mit einer starken Stimme und großem Rückhalt der europäischen Industrie auftreten. Hinzu kommen die internationalen Verbandskooperationen, die sehr hilfreich bei der Abstimmung der politischen Strategien sind. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Zigarettenbranche fair reguliert wird. 

    vi

  • Neue Aufgaben

    BERLIN // Der Vorstand des Branchenverbands [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] hat Philip Drögemüller zum Geschäftsführer ernannt. Drögemüller arbeitet seit sechs Jahren als Pressesprecher im BfTG und seit 13 Jahren in der E-Zigarettenbranche.

    Ziele und Aufgaben
    Seine Hauptaufgaben sieht er „in der Intensivierung der politischen und medialen Kontakte, das Verbandswachstum und eine noch bessere öffentliche Wahrnehmung des BfTG“. BfTG-Vorsitzender Dustin Dahlmann: „Philip Drögemüller hat mit seiner bisherigen Arbeit viel dazu beigetragen, dass sich unser Bündnis zu einem sehr starken und von Politik und Medien anerkannten Branchenverband entwickelt hat.

    vi

  • Disposables werden zum Problemthema

    BERLIN // Keine Werbung, kein Verkauf an Minderjährige, umfangreiche Kennzeichnungspflich‧ten – sogenannte Disposables unterliegen strengen Regeln. Dennoch überschwemmen aktuell illegale Produkte den deutschen Markt.

    Die E-Zigarettenbranche ist alarmiert, denn Einweg-E-Zigaretten sind günstig und für das schnelle Dampfen zwischendurch scheinbar bestens geeignet. Kein Wunder, dass Hersteller versuchen, unkontrollierte Billigprodukte an den Konsumenten zu bringen. Solche Ware kommt oft aus Asien und wird nicht selten über Soziale Netzwerke verkauft und bar bezahlt. Neben juristischen Folgen drohen den Konsumenten gesundheitliche Auswirkungen, denn die Zusammensetzung und die Produk‧tion solcher Erzeugnisse werden nicht überwacht.


    Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel

    Nun hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine Übersicht erstellt, worauf Bezieher solcher Produkte achten sollten. Unter den Tipps finden sich Hinweise auf Meldepflichten und Beipackzettel ebenso wie auf Pflichtangaben auf den Verpackungen sowie auf Nikotinstärken und Füllmengen.

    Die Informationen sind beim VdeH abrufbar. Auch DTZ wird in den kommenden Ausgaben weiter berichten. Zurzeit gilt für jeden Händler: Vorsicht beim Einkauf von Einweg-E-Zigaretten!

    red

  • Zuwachs im Neukundengeschäft

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Optimistischer Blick in die Zukunft
    Gut zwei Drittel der deutschen E-Zigarettenbranche blicken optimistisch in die Zukunft. Das ist eines der Ergebnisse einer großen Umfrage mit mehr als 600 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss im August 2021 durchgeführt hat. Eine gute Aussicht, besonders da die Branche – wie viele andere Wirtschaftszweige auch – Umsatzeinbußen aufgrund der Pandemie-Maßnahmen hinnehmen musste.

    Starke Wachstum der Vorjahre
    In den Jahren 2020 und 2021 konnte das starke Wachstum der Vorjahre zwar nicht erreicht werden. Angesichts der Schließungen des Einzelhandels, Stichwort: Corona-Lockdown, und der angekündigten Einführung einer Liquid-Steuer fallen die geschätzten Umsatzeinbußen für 2022 mit einem Minus von 13 Prozent jedoch insgesamt moderat aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stimmung in der Branche weiterentwickelt, doch es gibt aktuell bereits positive Rückmeldungen.

    Innovative Branche
    Zurzeit befindet sich die innovative E-Zigarettenbranche wieder eindeutig im Aufwind. Der Fachhandel meldet die Rückkehr der Stammkunden und Zuwächse im Neukundengeschäft.

    Wir rechnen damit, dass sich dieser positive Trend in den kommenden Jahren weiter verstärkt. Ein Hauptfaktor dafür ist das wachsende Bewusstsein der Raucher, mit einem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative zur Tabakzigarette zu erhalten. Dies ist bereits heute wissenschaftlich unbestritten und es werden weitere große Studien erwartet, die das schadensminimierende Potenzial der E-Zigarette für den Tabakstopp bestätigen.

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme zur eigenen Befüllung (67 Prozent) und E-ZigarettenLiquids aus. Die Befragten gaben an, nur rund acht Prozent des Gesamtumsatzes mit Produkten der Tabakindustrie zu erzielen. Dazu zählen vor allem geschlossene Kapselsysteme.

    Online-Handel
    Aufgrund von sehr starken Preissteigerungen bei größeren Volumen (Basen, Longfills, Shake & Vape) durch die Einführung der Steuer erwarten wir, dass die Zehn-Milliliter-Fertig-Liquids deutlich an Bedeutung gewinnen werden.

    Ein Trend der vergangenen Jahre hat sich verstärkt. Gaben 2019 noch 15 Prozent der E-Zigarettenhändler an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben, sind das aktuell lediglich zehn Prozent. Eine Vielzahl der Händler vertreiben E-Zigaretten und Liquids über den stationären Fachhandel (44 Prozent), oder bieten beide Vertriebswege an (46 Prozent).


    Schwere Zeiten

    Die Branche hat sich in schweren Zeiten behauptet. Die Einführung der Liquid-Steuer im Juli 2022 ist eine Herausforderung für Hersteller und Händler. Doch angesichts der sehr professionellen Strukturen in den Unternehmen sind wir optimistisch, dass diese Anpassung gelingen wird.

    Das BfTG setzt sich gemeinsam mit dem europäischen Verband (IEVA) auch 2022 mit voller Kraft für bessere politische Rahmenbedingungen ein, damit das E-Zigarettengeschäft in Zukunft noch deutlich stärker wachsen kann.

    Wir hoffen für 2022 auch auf eine Rückkehr der Branchen-Events. Aus Sicht der E-Zigarettenbranche ist hier besonders die InterTabac zu nennen. Für uns ist diese Messe die ideale Veranstaltung zum Austausch unter allen Branchenteilnehmern, eine Intensivierung des Kundengeschäfts und eine Informationsquelle für neue Entwicklungen.

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  • E-Branche in Schwierigkeiten

    BERLIN // Gut zwei Drittel der E-Zigarettenbranche (68 Prozent) bewerten die Chancen für die E-Zigarette als mittelmäßig, gut oder sehr gut. 31 Prozent meinen, die Prognose für die elektrische Zigarette sei schlecht oder sehr schlecht. Dies sind Ergebnisse einer Branchenumfrage mit mehr als 500 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) im August durchgeführt hat.

    Negative Stimmung
    Eine politische Maßnahme sorgt für äußerst negative Stimmung: Aufgrund der geplanten Einführung einer Liquidsteuer im Juli 2022 erwarten viele der Händler und Hersteller von E-Zigaretten in Deutschland teilweise drastische Konsequenzen für das eigene Geschäft.

    Die im Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) festgesetzte Liquidsteuer bedeutet für viele kleine und mittelständische Unternehmen der Branche eine unüberwindliche Hürde. Jeder zehnte Teilnehmer der Umfrage ist sicher, dass er sein Geschäft nach Einführung der Steuer 2022 schließen muss. Für weitere 37 Prozent ist eine Geschäftsschließung zumindest wahrscheinlich.

    Direkte Auswirkung der Steuer auf das Geschäft
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Die Bundesregierung hat unter der Federführung des Bundesfinanzministeriums eine so hohe Steuer auf E-Zigaretten-Liquids festgesetzt, dass dadurch die Nutzung von E-Zigaretten deutlich teurer würde als Tabakkonsum und sich das Geschäft sehr wahrscheinlich ins Ausland oder auf den Schwarzmarkt verlagert. Angesichts der deutlich geringeren Schädlichkeit des Dampfens gegenüber dem Rauchen ist dies aus gesundheitspolitischer Sicht ein klarer Fehlgriff.”

    Eine direkte Auswirkung der Steuer auf das eigene Geschäft befürchten nahezu alle Befragten (96 Prozent). Damit verbunden fallen auch die Prognosen für den Gesamtumsatz des Marktes geringer aus als in den Vorjahren. Ging die Branche für 2020 trotz der Folgen des Corona-Lockdowns noch von einem gesamten Umsatz von 450 Millionen Euro aus, liegen die Schätzungen für 2021 bei 410 Millionen, für 2022 – das Jahr der Steuereinführung – bei 390 Millionen Euro.

    Dahlmann: „Nach vielen Jahren der positiven Entwicklung des E-Zigaretten-Marktes ist ein Rückgang um 13 Prozent von 2020 bis 2022 natürlich ein schlechtes Ergebnis. Angesichts der negativen Branchenstimmung aufgrund der Steuer hatten wir einen noch schlechteren Wert erwartet. Die Politik ist gefordert, diesen Trend zu stoppen und die durch die Pandemie-Maßnahmen gebeutelte Branche nicht weiter zu belasten. Sonst bleiben am Ende nur die großen Konzerne übrig, die Erfahrungen mit der Tabaksteuer haben und finanziell besser gerüstet sind als der Mittelstand.”

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur acht Prozent des Gesamtumsatzes erzielt die E-Zigarettenbranche aktuell mit Produkten der Tabakindustrie. Dazu zählen vor allem geschlossene Cap-Systeme. Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme (67 Prozent) und E-Zigarettenliquids aus.

    Und: Zehn Prozent der E-Zigaretten-Händler gaben an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben.

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  • Zarte Hoffnung keimt

    BERLIN // Voraussichtlich am 7.  Mai wird der Bundesrat in seiner Sitzung über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beraten. Der vom Parlament bereit abgesegnete Entwurf sieht drastische Steuererhöhungen vor allem für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor (DTZ berichtete). Nun hat der Wirtschaftsausschuss dem Ländergremium einige Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

    Empfehlungen
    Die Empfehlungen des Ausschusses lauten, folgende Formulierungen einzubringen:
    Der Bundesrat bittet, die Höhe des Steuersatzes für nikotinhaltige Liquids zu überdenken, denn durch die im Gesetz national vorgesehenen überdurchschnittlich hohen Steuersätze entstehen unüberwindbare Wettbewerbsnachteile im Zeitalter des Online-Handels gegenüber nicht der Steuerpflicht unterliegenden Wettbewerbern innerhalb der EU. Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung, nämlich der Vergleich des Zeitraumes, in dem das Verdampfen einer bestimmten Menge nikotinhaltigen Liquids erfolgt, mit dem in der gleichen Zeit möglichen Verbrauch von herkömmlichen Tabakzigaretten, hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.

    Nachteile
    Weiter verweist der Bundesrat auf schwerwiegende Nachteile für die einheimische Branche. Die Nachteile entstehen deshalb, weil die nationalstaatliche Regelung mit dem hohen Steuertarif einem abgestimmten einheitlichen EU-Verfahren vorgezogen wird. Dadurch treten nachteilige Preisunterschiede im EU-Preisgefälle ein, die aus marktwirtschaftlichen Erwägungen vom Gesetzgeber mit den Folgen für die junge einheimische Branche so nicht beabsichtigt sein dürften und den eingangs dargestellten Wettbewerbsnachteil ungewiss verlängern würden. Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.

    Vorfinanzierung
    Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Vorfinanzierung der neu eingeführten Steuer mit Fälligkeit bei Kauf der Steuerbanderolen dem einzig auf E-Zigaretten und Liquids aufgebauten Geschäftsmodell der jungen Branche erhebliche Finanzierungskosten auferlegt. Der einzig auf E-Zigaretten geschaffenen Branche wäre geholfen, wenn die Steuer erst fällig wird, wenn die zu versteuernden Liquids in den Handel gelangen.

    E-Zigarettenbranche
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Rücksicht darauf zu nehmen ist, dass insbesondere die junge E-Zigarettenbranche durch die Schließung des Einzelhandels während des Lockdown erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Vor allem die KMU der Branche, die anders als die großen Konzerne der Tabakbranche allein mit den neuen E-Zigaretten handeln, haben kein zweites Standbein, um die Folgen der Lockdown bedingten Einbußen aufzufangen. Ein großzügiger gestaffelter Zeitraum bis zum Erheben des höchsten Steuersatzes auf die nikotinhaltigen Liquids wäre förderlich für die Branche.

    Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat keine Einwendungen zu erheben.

    red

  • Schlechte Nachricht für E-Branche

    BERLIN // Die größten Befürchtungen der E-Zigarettenbranche werden Realität: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wurde praktisch unverändert vom Bundeskabinett als Eilsache durchgewunken (DTZ berichtete). Die Zustimmung des Parlaments dürfte nur noch Formsache sein. Damit werden sich ab 2024 Liquids um bis zu 8,00 Euro pro Zehn-Milliliter-Fläschchen verteuern.

    Schwarzmarkt
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), kommentierte: „Viele wollen und können sich diesen Luxus nicht leisten. Der Staat macht das Nutzen von weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen mit der Steuererhöhung damit nicht zu einer Frage des Wollens, sondern zu einer des finanziellen Könnens. In der Konsequenz werden wir sehr bald einen boomenden Schwarzmarkt bei E-Zigaretten und Liquids sehen.“

    Entwurf
    Optimistisch gibt sich das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), das in den sozialen Medien darauf hinwies, dass der Beschluss des Bundeskabinetts zwar den Entwurf des Bundesfinanzministers zum TabStMoG beschlossen habe. Aber: „Es gibt noch viele weitere Stationen auf dem Weg eines Entwurfs zu einem Gesetz. Das BfTG kämpft an allen Fronten dagegen.“

    Aus den Unternehmen der E-Zigarettenbranche war außerdem zu hören, dass auch das Handling der Steuerzeichen einerseits zu einem starken Ausdünnen des Angebots führen werde. Einige Unternehmen dürften sich gänzlich aus dem Geschäftsfeld zurückziehen.

    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser!

    Dass die E-Zigarettenbranche derzeit einen schweren Stand hat, ist bekannt. Eine ganze Reihe von Dampf-Shops hat geschlossen, auch bei den Herstellern hat eine Marktbereinigung begonnen. Nun will auch Juul Labs sein Deutschland-Engagement zurückfahren (das offizielle Unternehmens-Statement finden Sie weiter unten). Nach DTZ-Informationen wurden 35 Angestellte zu Mitte Juni entlassen, elf Mitarbeiter sind demnach noch an Bord. Es wäre schade, wenn sich die Altria-Beteiligung über kurz oder lang ganz aus dem hiesigen Markt verabschieden würde.

    Hilfen für den Mittelstand
    Ohnehin sollte jedes Unternehmen, für das es eine Überlebenschance gibt, gerettet werden. Denn die Zahl der Insolvenzen wird deutlich ansteigen, die Arbeitslosigkeit hochschießen. Vor allem der Mittelstand, der zu geringe Hilfen erhält, um die Krise überstehen zu können, steht vor einem wahren Kahlschlag.


    Globale Ökonomie

    Immer wieder höre ich in diesen Tagen die Fragen: Was lernen wir aus Corona? Wie müssen wir unsere Wirtschaft nach der Krise neu aufbauen? Diese Frage ärgert mich. Denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir können trefflich über mehr Nachhaltigkeit, Entschleunigung und kürzere Lieferketten diskutieren – einen exogenen Schock dieses Ausmaßes hält vielleicht eine lokale Tauschwirtschaft aus. Nicht aber eine globale Ökonomie. Dass es diese gibt, ist gut und richtig, denn einerseits verhilft sie einer stetig wachsenden Zahl von Menschen zu mehr Wohlstand, andererseits verringert sie die Gefahr von Kriegen. Wenn wir etwas lernen können, dann vielleicht den Umgang mit Epidemien oder den Ausbau unseres – ohnehin ausgezeichneten – Gesundheitssystems.

    Außenwerbung für Tabakwaren
    Übrigens: Ich finde, es wäre dringend geboten, das Außenwerbeverbot für Tabakwaren auf den Prüfstand zu stellen. Die Kommunen gehen davon aus, dass ihnen aufgrund sinkender Einnahmen aus der Gewerbesteuer, bei Eintrittsgeldern und im ÖPNV allein im laufenden Jahr rund 20 Milliarden Euro fehlen. Wenigstens einen kleinen Teil könnten Städte und Gemeinden über das Vermieten öffentlicher Werbeflächen wieder hereinholen. Aber das wäre ein sehr pragmatischer Schritt.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Versorgung für Dampfer sicherstellen

    BERLIN // Das Coronavirus wirkt sich mit den aktuellen Maßnahmen auf das tägliche Leben aller Bürger, aber auch in erheblichem Maße auf Unternehmen aus. Mit einem Informationspapier erklärt der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) die Auswirkungen und Möglichkeiten und gibt Handlungsempfehlungen.

    Schulschließungen, massive Umsatzeinbrüche, Erklärung des Katastrophenfalls in Bayern – all diese Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus notwendig sind, führen zu großer Unsicherheit bei Verbrauchern aber auch bei Unternehmern, insbesondere auch in der E-Zigaretten-Branche, die von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt sind.

    „Viele Unternehmen der E-Zigarettenbranche, häufig sind das selbständige Kleinstunternehmer, sind sehr verunsichert und von Existenzängsten geplagt. Nach der EVALI-Krise vor einigen Monaten und der eingeschränkten Warenverfügbarkeit aufgrund Produktionsstopps in China steht die Branche vor einer weiteren, existenzbedrohenden Herausforderung,“ sagt Michal Dobrajc, erster Vorsitzender des VdeH.

    Um auf die vielen aufkommenden Fragen, von Lohnfortzahlungen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen aber auch zu Schließungsverfügungen, wie jüngst durch den Katastrophenfall in Bayern, zu reagieren, veröffentlicht der VdeH ein FactSheet mit Handlungsempfehlungen und Informationen. Das Papier kann [link|https://vd-eh.de/wp-content/uploads/2020/03/20203016-FactSheet-Corona-Auswirkungen.pdf]hier[/link] heruntergeladen werden.

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten

    Die E-Zigarettenverbände in Deutschland gehen davon aus, dass zur Aufrechterhaltung der Bedarfsdeckung E-Zigarettengeschäfte geöffnet bleiben müssen. Eine Argumentationshilfe, dass E-Zigaretten zur Sicherstellung der Grundversorgung zwingend erforderlich sind, stellen die E-Zigarettenverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung. Die Verfügung in Bayern sieht ausdrücklich „Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte“ durch die Kreisverwaltungsbehörden vor. Wir empfehlen, das Schreiben ausgedruckt im Laden vorzuhalten und damit eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlich zuständigen Behörde zu beantragen.

    vi

    (DTZ 13/20)

  • Bei E-Zigaretten knallt‘s mächtig

    HAMBURG / DÜSSELDORF // Hinter den Kulissen der jungen E-Zigarettenbranche wird heftig gestritten. Nicht selten treffen sich die Kontrahenten vor Gericht. Eine Auseinandersetzung bewegt derzeit die Gemüter besonders: Das Hamburger Unternehmen Innocigs hat eine Einstweilige Verfügung gegen Posh Global erwirkt.

    Vor kurzem hatte Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von Innocigs und zugleich Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), die Verbandsmitglieder vor den Produkten von Posh gewarnt (DTZ 19/2018, Seite 1, „Umfangreiches Register“). Nun hat sich auch Antje Hersch, Chefin der Posh Global GmbH, zu Wort gemeldet.


    „Alle Produkte registriert"

    Hersch wendet sich insbesondere gegen Dahlmanns Aussage, ihr Unternehmen habe praktisch keine Produkte – wie von der TPD 2 vorgeschrieben – registriert: „Unser Unternehmen vertritt die Rechtsauffassung, dass eine erneute Registrierung durch jeden einzelnen deutschen Importeur nicht erforderlich ist, wenn die Produkte des jeweiligen Herstellers bereits registriert sind und die sechsmonatige Wartefrist eingehalten wurde.“ Das sieht Dahlmann anders. Auf Nachfrage erklärt er, es gebe seiner Einschätzung nach keine Möglichkeit, die sechs Monate durch ein „Ranhängen“ an Registrierung von Dritten zu verkürzen. Und Dahlmann ergänzt: „Es handelt sich offenbar um eine Schutzbehauptung, wenn Be Posh angibt, sie habe ihre eigene Hardware registriert.“

    Daher habe Innocigs die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt. Hersch sieht das gelassen. Sie macht deutlich, dass die Vollstreckung dieser Verfügung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 000 Euro einstweilen eingestellt wurde. Hersch weiter: „Das Gericht hat anerkannt, dass wir unseren Mitteilungspflichten hinsichtlich der Registrierung nachgekommen sind.“ Konkret bedeute das, dass Posh Global ihre Produkte weiterhin ohne jede Einschränkung in den Handel bringen und diese verkaufen könne.

    Tatsächlich heißt es in dem Beschluss der Hamburger Richter, „die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie ihrer Mitteilungspflicht inzwischen nachgekommen ist. Von daher erscheint es gerechtfertigt, die Vollziehung aus der Beschlussverfügung zumindest gegen Sicherheitsleistung einzustellen“. Weiter heißt es: „Für eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung war kein Raum, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits gegeben werden kann.“

    Fakt ist, dass das Landgericht für den 29. Mai eine mündliche Verhandlung zum Widerspruchsverfahren angesetzt hat. Allerdings halten manche die Auseinandersetzung schon für beendet. Das Online-Portal „Vapers.guru“ berichtete am 17. Mai über eine Mail des chinesischen Händlers Heavensgift an deutsche Einzelhändler, in der es heißt: „Innocigs lose the case with Be Posh.“ Das Unternehmen greift weiter die Argumentation von Posh Global auf, wonach „deutsche Einzelhändler Podukte ohne Einschränkungen verkaufen dürfen, wenn der Hersteller oder Heavensgift es registriert haben. Aber wir werden sechs Monate nach der Registrierung abwarten“.

    Für den Handel ist es allerdings schwierig nachzuvollziehen, ob ein Produkt wirklich registriert wurde. Posh-Global-Chefin Hersch sagt: „Alle Produkte, die die Posh Global GmbH vertreibt, sind durch den jeweiligen Hersteller in Deutschland registriert. Die sechsmonatige Wartefrist ist bei allen vertriebenen Produkten bereits verstrichen. Des Weiteren hat die Posh Global GmbH rein vorsorglich alle von ihr importierten Produkte auch selbst registriert.“

    BVL-Liste unvollständig?
    Alle Produkte der Marke Be Posh aus den Jahren 2016 und 2017 seien registriert worden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung gestellte Liste unvollständig.

    Dagegen meint Dahlmann, es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Liste nicht vollständig sein“ solle. Das BVL teilt auf DTZ-Anfrage mit: „Die Europäische Kommission hat eine ,Extract list‘ für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt, die alle für einen Mitgliedstaat notifizierten Produkte aufführt“. Und weiter: „Wenn ein Produkt nicht für Deutschland in EU-CEG notifiziert wurde, ist das Produkt nicht an die zuständige Überwachungsbehörden mitgeteilt worden.“

    Darum wird gestritten:
    Paragraph 24 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beschreibt die Mitteilungspflichten, die vor dem Marktstart beachtet werden müssen. Demnach sind „Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste“ verschiedene Details zu ihren Produkten zu nennen. „Der Hersteller oder der Importeur“ müssen die Verantwortung für die Produkte übernehmen.

    DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 21/18)