Schlagwort: Zigarettenbesteuerung

  • „Nachversteuerung verfassungswidrig“

    BERLIN // Die Besteuerung sogenannter Tabakwarensubstitute, also Liquids, Basen und Aromen für E-Zigaretten, ist beschlossene Sache. Doch hinter den Kulissen ringen die Beteiligten derzeit darum, wie die Besteuerung umgesetzt werden soll.

    Fest steht: Unversteuerte Produkte, die vor dem Stichtag 1. Juli 2022 hergestellt und in den freien Verkehr gebracht werden, können nach dem aktuellen rechtlichen Status quo unbegrenzt verkauft werden. Damit können die Anbieter in den kommenden Monaten ihre Fertigung auf Hochtouren laufen lassen, um möglichst viel Altware in den Handel zu bekommen.


    BMF muss tricksen

    Bislang hat das zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) einen Stichtag – die Rede war vom 12. Februar 2023 – kommuniziert, ab dem ein Verkauf unversteuerter Ware nicht mehr erlaubt sein soll. Das Ministerium hat nun erkannt, dass es vermutlich auf recht üppige Summen verzichten muss. Daher versuchen die Beamten, eine Lücke zu finden, wie auch im Nachhinein ein Satz von 16 Cent je Milliliter erhoben werden könnte. Allerdings muss das BMF dazu tricksen – und will sich einer für diesen Zweck ins TabStMoG eingebauten Regelung bedienen: Im neuen Paragrafen 1b heißt es dort, dass für Substitute für Tabakwaren die Vorschriften für die Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz sowie den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß gelten.

    Offenbar möchte das BMF die entsprechenden Vorschriften so modifizieren, dass der Besitz unversteuerter Liquids bereits ab 1. Juli 2022 eine erstmalige Besteuerung auslöst. Dazu müsste das Kaffeesteuergesetz geändert werden, womit wohl nicht vor 2024 zu rechnen wäre. In diesem Fall könnten unter Umständen alle Besitzer unversteuerter Altwaren verpflichtet werden, eine Steuererklärung für diese Produkte abzugeben. Aber: Experten sind sicher, dass eine solche Regelung verfassungswidrig wäre. Stephan Endler, Chef der Essener Niko Liquids Holding: „Jeder Händler, der Liquids in gutem Glauben an das Verbot der nachträglichen Besteuerung erwirbt, müsste sich auf einmal mit Steuernachforderungen herumschlagen. Dazu wird es nicht kommen!“

    Endler, der bereits mehrere Juristen mit dem Fall beschäftigt, ist sicher, dass die Behörden derzeit Verunsicherung verbreiten wollen, um zu verhindern, dass der Handel umfangreiche Lagerbestände aufbaut. Endler: „Sollte es wider Erwarten zu einer – wie auch immer gearteten – Nachversteuerung der Altware kommen, werden wir Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

    max

  • Mehr Raum für finanzpolitische Argumente

    BERLIN // Nach der öffentlichen Anhörung zum geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz im Bundestag, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) erneut starke Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung zur Besteuerung von E-Zigaretten geäußert. Finanzpolitische Argumente fänden in der Debatte aktuell viel zu wenig Raum.

    Die gescheiterten Versuche einer hohen Besteuerung von E-Zigarettenliquids in zahlreichen europäischen Ländern haben laut VdeH bereits gezeigt, dass diese in der Regel zu einem boomenden Schwarzmarkt und einem Abwandern der Konsumenten in die Nachbarländer führt. Dadurch wurden nicht nur Existenzen im E-Zigarettenhandel vernichtet, auch die erhofften steuerlichen Mehreinnahmen wurden nicht generiert.

    Beispiele des Scheiterns
    Die folgenden Beispiele, die der VdeH zusammengetragen hat, zeigen, welche Staaten mit einer überdurchschnittlich hohen Steuer bisher gescheitert sind:

    [bul]Italien hat im Jahr 2014 eine Besteuerung von 4,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid erhoben. Daraufhin sank die Konsumentenzahl um 70 Prozent. Im Ergebnis mussten 75 Prozent der Fachhändler schließen. Gleichzeitig stieg der Absatz von Tabakzigaretten wieder stark an. Auch der Schwarzmarkt für E-Zigarettenliquids wuchs rasant. Im Ergebnis war die Regierung im Jahr 2019 gezwungen, die eingeführte Steuer um 90 Prozent zu senken.

    [bul]Ungarn führte 2017 eine Steuer von 2,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid ein. Mittlerweile wurde sie auf 0,60 Euro gesenkt, nachdem Studien ergaben, dass 85 Prozent der ungarischen Konsumenten ihre Liquids auf dem Schwarzmarkt erworben haben.

    Außerhalb der EU
    Durchschnittlich, so der VdeH, würden E-Zigarettenliquids EU-weit mit etwa 1,40 Euro pro zehn Milliliter besteuert. Auch außerhalb der EU orientiere sich die Besteuerung am geringeren Schadenspotenzial der Produkte. Norwegen etwa plane, E-Zigaretten um 70 Prozent geringer zu besteuern als Tabakzigaretten. Mit dem aktuellen Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde in Deutschland eine zusätzliche Besteuerung von bis zu 8,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid erhoben. Die entstehende Differenz von bis zu sieben Euro pro Liquid zwischen zum Beispiel Polen und Deutschland würde nicht nur Konsumenten, sondern auch Kriminelle motivieren, Liquids in Nachbarländern einzukaufen und über die Grenze zu bringen.

    Der VdeH fordert daher eine volumenbasierte Besteuerung von Liquids, welche über fünf Jahre pro Jahr um 0,02 Euro pro Milliliter erhöht wird. Dabei sollte die Besteuerung eine Grenze von 1,00 Euro pro zehn Milliliter nicht übersteigen.

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  • Hoher Steuerbanderolenbezüge im Oktober

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Das letzte Quartal 2012 beginnt mit positiven Vorzeichen aus Sicht des Fiskus. Denn der Bezug von Tabaksteuerzeichen schnellte im Oktober im Vergleich zum Vorjahresmonat bei allen Steuerobjekten kräftig nach oben.

    Es ist davon auszugehen, dass hieran Neueinführungen, die noch vor der Tabaksteuererhöhung zum Jahreswechsel auf den Markt kommen werden, ihren Anteil haben. Damit könnte auch die wieder etwas optimistischere Steuerschätzung bei der Tabaksteuer Realität werden.

    Allerdings waren dieser Steigerung bei den Bezügen zunächst einmal etwas geringere Tabaksteuereinnahmen im Oktober vorangegangen. Diese bezifferten sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden auf insgesamt 1,336 Mrd. Euro; das waren 5,0 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres, bedingt vor allem durch niedrigere Einnahmen aus der Zigarettenbesteuerung.

    In den ersten zehn Monaten 2012 kumuliert lagen die Tabaksteuereinnahmen netto bei 10,888 Mrd. Euro, das entsprach einem Rückgang von 1,2 Prozent.

    Dem stehen nun aber im Oktober 2012 kräftig angestiegene Banderolenbezüge gegenüber. Diese bezifferten sich bei der Zigarette auf 8,122 Mrd. Stück; das waren 7,6 Prozent mehr als Vergleichsmonat des Vorjahres. Im Zehnmonatszeitraum kumuliert ergab sich eine Menge von 68,940 Mrd. Zigaretten, 4,9 Prozent weniger als Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Der Kleinverkaufswert der bezogenen Zigaretten bezifferte sich im Oktober auf 1,982 Mrd. Euro (plus 10,3 Prozent). Im Zeitraum Januar bis Oktober 2012 kumuliert lag er bei 16,811 Mrd. Euro (minus 1,4 Prozent).

    Beim Feinschnitt wurden im Oktober Banderolen für 2 697,5 Tonnen bezogen; das waren 28,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Der Kleinverkaufswert betrug 331,9 Mio. Euro (plus 33,4 Prozent). Kumuliert für die ersten zehn Monate 2012 lag beim Feinschnitt die Menge bei 22 500 Tonnen (plus 1,0 Prozent), der Kleinverkaufswert betrug 2,759 Mrd. Euro (plus 11,6 Prozent).

    (DTZ 47/12)