Schlagwort: Wirtschaftsunfreundliche Regulierung

  • Mittelstandsfeindliche Regulierungswut

    BERLIN // Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen.

    Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt laut DZV einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt. „Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen Euro“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab dem kommenden Jahr auf seine bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.

    Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.


    Mittelständische Hersteller besonders betroffen

    Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. „Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot ganz besonders getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus“, kritisiert Mücke: „Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische Züge.“

    Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit, ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.
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    (DTZ 29/15)