Schlagwort: Wettbewerbsvorteil

  • Posh verliert erste Runde

    HAMBURG // Im Prozess zwischen Innocigs und Posh Global – es geht um die Registrierung von E-Zigaretten und Liquids – hat das Landgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Dabei bekam Innocigs in allen Punkten recht.

    Posh-Global-Geschäftsführerin Antje Hersch sagt dazu: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Registrierungspflicht für E-Zigaretten und Liquids haben wir zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich waren wir auch für diesen Urteilsausgang vorbereitet und haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um unsere Kunden kurzfristig weiterhin mit der gewohnten Sortimentsvielfalt beliefern zu können.“ Hersch kündigte an, in Berufung zu gehen.

    Innocigs-Geschäftsführer Dennis Dahlmann: „Posh Global ist Ihren Verpflichtungen als Importeur von E-Zigaretten nicht nachgekommen und hat sich dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Registrierung von E-Zigaretten ist nicht nur aufwendig und kostenintensiv, sondern muss auch sechs Monate vor dem Verkaufsstart erfolgen. Dadurch hat Posh Global zudem Händler in Gefahr gebracht hat, die abgemahnt werden können oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 35 Absatz 2 Nummer 11 Tabakerzeugnisgesetz begehen, die mit bis zu 5000 Euro bestraft werden kann.“


    max

    (DTZ 23/18)