WIESBADEN // Mit der Vergabe der 20 Konzessionen für Sportwetten wird es vorerst doch nichts, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dagegen in einem Eilverfahren einen sogenannten Hängebeschluss erlassen.
Laut Medienberichten liegen gut ein Dutzend Eilanträge von privaten Wettanbieter vor, die leer ausgingen. Das bundesweit für die Zuteilung der Konzessionen zuständige hessische Innenministerium will gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Das Ministerium hatte nur einen kleineren Teil der sehr umfangreichen Unterlagen der Konzessions-Bewerber vorgelegt, woraufhin das Gericht zum Schluss kam, den Fall nicht beurteilen zu können und die Sache erst einmal auf Eis gelegt hat.
Deutschlands Lottoverkaufsstellenleiter sind enttäuscht über den Beschluss des Verwaltungsgerichts. „Die Hängepartie geht weiter. Der Sportwettenmarkt bleibt unreguliert. Die privaten Wettanbieter können uns, wie gehabt, ungehindert Umsätze wegnehmen, weil sie aufgrund deutlich niedrigerer Steuern und Abgaben viel bessere Quoten anbieten als wir“, heißt es in Annahmestellen Kreisen. (da)
(DTZ 39/14)