Schlagwort: Vorfinanzierung

  • „Gespräche laufen“

    ACHERN // Unverändert wird hinter den Kulissen für den Erhalt des Tabakunternehmens TMCC gearbeitet. Die Firma hatte Ende Juli Insolvenz anmelden müssen (DTZ berichtete).

    Insolvenzverwalter Dirk Pehl: „Wir führen Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren.“ Das Interesse an einer Übernahme von TMCC sei groß und zeige, dass die Produktqualität hoch sei. „TMCC hat sich als Spezialist in der Lohnproduktion für Tabakwaren seit über 20 Jahren einen Namen gemacht“, erklärt Pehl. Das bestätigten auch die zahlreichen positiven Rückmeldungen von Lieferanten und Kunden. In Gesprächen hätten sie immer wieder signalisiert, dass in Schieflage geratene Unternehmen bei der Sanierung zu unterstützen und dem Hersteller von Feinschnitttabak und Zigaretten die Treue zu halten.

    Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze
    Ziel des Investorenprozesses, der laut Dirk Pehl nach wie vor allen Interessenten offensteht, ist der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze. „Die Suche nach einem neuen Investor für TMCC läuft so schnell wie möglich, aber so gründlich wie nötig“, sagt Pehl.

    TMCC produziert nach eigenen Angaben in der 2011 bezogenen Produktion in Achern mit modernster Technik, die in Kombination mit dem Know-how und der Erfahrung der Belegschaft zum hohen Standard der Produkte von TMCC führt. Dabei ist der Betrieb ein großer Steuerzahler in der Region: Im Durchschnitt bezahlt die Firma pro Jahr Tabaksteuer in Höhe von 135 Millionen Euro. Über die gesamte TMCC-Unternehmens­geschichte betrachtet wurden so bereits über 1,5 Milliarden Euro vorfinanziert – und das bezieht sich nur auf die Tabaksteuer. Die Umsatzsteuer ist ebenfalls beachtlich, hier kommen weitere Millionenbeträge hinzu.

    Vorfinanzierung wiegt schwer
    Die Vorfinanzierung ist offenbar auch der Grund für die aktuelle finanzielle Schieflage. Solches Vorgehen ist branchentypisch über entsprechende Bankfinanzierungen und die Einnahmen aus laufenden Verkäufen gut darstellbar. Allerdings wird es aufgrund regulatorischer Vorgaben, der „EU-Taxonomie“, für Banken schwieriger, die Vorfinanzierung der Tabaksteuer zu übernehmen. Mit frischem Kapital soll das bei TMCC neu angegangen werden. max

  • Zarte Hoffnung keimt

    BERLIN // Voraussichtlich am 7.  Mai wird der Bundesrat in seiner Sitzung über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beraten. Der vom Parlament bereit abgesegnete Entwurf sieht drastische Steuererhöhungen vor allem für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor (DTZ berichtete). Nun hat der Wirtschaftsausschuss dem Ländergremium einige Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

    Empfehlungen
    Die Empfehlungen des Ausschusses lauten, folgende Formulierungen einzubringen:
    Der Bundesrat bittet, die Höhe des Steuersatzes für nikotinhaltige Liquids zu überdenken, denn durch die im Gesetz national vorgesehenen überdurchschnittlich hohen Steuersätze entstehen unüberwindbare Wettbewerbsnachteile im Zeitalter des Online-Handels gegenüber nicht der Steuerpflicht unterliegenden Wettbewerbern innerhalb der EU. Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung, nämlich der Vergleich des Zeitraumes, in dem das Verdampfen einer bestimmten Menge nikotinhaltigen Liquids erfolgt, mit dem in der gleichen Zeit möglichen Verbrauch von herkömmlichen Tabakzigaretten, hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.

    Nachteile
    Weiter verweist der Bundesrat auf schwerwiegende Nachteile für die einheimische Branche. Die Nachteile entstehen deshalb, weil die nationalstaatliche Regelung mit dem hohen Steuertarif einem abgestimmten einheitlichen EU-Verfahren vorgezogen wird. Dadurch treten nachteilige Preisunterschiede im EU-Preisgefälle ein, die aus marktwirtschaftlichen Erwägungen vom Gesetzgeber mit den Folgen für die junge einheimische Branche so nicht beabsichtigt sein dürften und den eingangs dargestellten Wettbewerbsnachteil ungewiss verlängern würden. Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.

    Vorfinanzierung
    Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Vorfinanzierung der neu eingeführten Steuer mit Fälligkeit bei Kauf der Steuerbanderolen dem einzig auf E-Zigaretten und Liquids aufgebauten Geschäftsmodell der jungen Branche erhebliche Finanzierungskosten auferlegt. Der einzig auf E-Zigaretten geschaffenen Branche wäre geholfen, wenn die Steuer erst fällig wird, wenn die zu versteuernden Liquids in den Handel gelangen.

    E-Zigarettenbranche
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Rücksicht darauf zu nehmen ist, dass insbesondere die junge E-Zigarettenbranche durch die Schließung des Einzelhandels während des Lockdown erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Vor allem die KMU der Branche, die anders als die großen Konzerne der Tabakbranche allein mit den neuen E-Zigaretten handeln, haben kein zweites Standbein, um die Folgen der Lockdown bedingten Einbußen aufzufangen. Ein großzügiger gestaffelter Zeitraum bis zum Erheben des höchsten Steuersatzes auf die nikotinhaltigen Liquids wäre förderlich für die Branche.

    Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat keine Einwendungen zu erheben.

    red