Schlagwort: Vertriebswege

  • Markenverband: Verbraucher in Gefahr

    BERLIN // Nie war die Bedrohung der Verbraucher durch Produkt- und Markenpiraterie so offensichtlich und akut wie momentan. Darauf weist der Markenverband hin. Auf die Covid-19-Pandemie hätten Kriminelle mit kaltblütiger Schnelligkeit reagiert.

    Gefälschte Desinfektionsmittel
    Der Verkauf gefälschter Desinfektionsmittel, Schutzartikel und Medikamente sei sprunghaft gestiegen, teilt der Verband mit. Wie Europol vor wenigen Tagen hierzu bekannt gab, nutzten Kriminelle und organisierte Banden für den Vertrieb ihrer Produkte hauptsächlich das Internet mit dem Schwerpunkt des offenen Internets und der bekannten sozialen Netzwerke sowie Onlinehandelsplattformen.

    Schaden für Markeninhaber
    „Dass Produktpiraten während einer Pandemie auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher und zum Schaden der Markeninhaber die seit langem bekannten Online-Vertriebswege fast unbeschränkt nutzen können, ist eine akute Gefahr“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbands. Er ergänzt: „Die Markenwirtschaft fordert von der EU-Kommission unverzüglich, die Hauptvertriebswege der Produktpiraten trocken zu legen, indem alle Online-Marktplätze verpflichtet werden, Fälschungen proaktiv herauszufiltern.“

    Europol warnt vor Online-Angeboten
    Bereits im März hatte Europol davor gewarnt, dass Fälscher mit hoher Geschwindigkeit bewusst die Situation ausnutzten, in der die Verbraucher aufgrund der Mangelsituation in den Geschäften vermehrt versuchten, ihren akuten Bedarf an bestimmten Produkten online zu decken. Zudem stellte Europol in einem Report fest, dass Online-Angebote von Fälschungen zum Großteil über bekannte Plattformen im Internet abgewickelt würden und eine große Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellten.

    red

  • Bauer geht in die nächste Instanz

    HAMBURG // Die Bauer Media Group geht im Rechtsstreit mit dem Bundesverband Presse-Grosso in die nächste Runde.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober 2015 hat Bauer jetzt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingelegt, berichtet „Horizont“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Verband ein Verhandlungsmonopol für Preise und Konditionen hat – der Bauer-Verlag verfolgt das Ziel, mit den Grossisten direkt zu verhandeln.

    Dem Bericht zufolge dürften sich die Hamburger auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, der die Pressefreiheit regelt, und damit die freie Wahl der Vertriebswege. Eine Neuaufnahme des kompletten Falls gilt als unwahrscheinlich; laut eines BVG-Sprechers liegt die Wahrscheinlichkeit bei drei Prozent.

    Trotzdem will Bauer den Rechtsweg ausschöpfen – und sei es nur, um den „atmosphärischen Druck auf die Grossisten“ aufrecht zu erhalten, heißt es in dem Bericht. red

    (DTZ 10/16)