Schlagwort: Vertragsrecht

  • Für mehr Sicherheit

    BREMEN // Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, kennt wohl jeder, hat man doch gerade heutzutage bei Online-Käufen vor Abschluss der Bestellung zu bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Sehr häufig wird dabei gemogelt. Dabei sind die AGB so wichtig.

    So manchem graust es vor dem „Kleingedruckten“, wie die AGB auch oft genannt werden, denn die drei Buchstaben stehen bei der Allgemeinheit für viel Text, juristischen Fachkram und endlos viele Paragrafen. Und mit Transparenz würden wohl die wenigsten die AGB in Verbindung bringen, dabei dienen die dort getroffenen Regelungen genau diesem Zweck. Sie sollen beiden Vertragspartnern Sicherheit darüber geben, zu welchen Bedingungen, für beide Seiten gleichermaßen bindend, sie einen Vertrag miteinander eingehen. „Es ist für mich unverständlich“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf solch ein solides ‚Vertragsfundament‘ verzichten, zumal eigene, individuelle AGB in der Regel ja nur einmal formuliert werden müssen und dann immer wieder Anwendung finden.“

    Strenge Vorschriften
    Nicht jeder mag Regeln, Bedingungen oder Vorschriften, weil sie vielleicht einengen oder zu bevormunden scheinen. Im gesellschaftlichen Miteinander, im Straßenverkehr oder im Geschäftsleben geht es aber nicht ohne Vereinbarungen, an die sich alle zu halten haben, damit möglichst niemand zu Schaden kommt. Regelungen, die in den AGB getroffen werden, sind ebenfalls dazu da, die Geschäftspartner vor Schaden zu schützen und Geschäftsabschlüsse zu vereinfachen. Sind die Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für beide Seiten klar und eindeutig definiert und gleichermaßen für beide Seiten bindend, weiß jeder, worauf er sich mit seiner Unterschrift einlässt. AGB vereinfachen und regeln darüber hinaus immer wiederkehrende Abläufe im unternehmerischen Alltag, damit diese nicht bei jedem Geschäftsabschluss aufs Neue verhandelt und schriftlich festgehalten werden müssen.

    Eigene Modalitäten
    Der Unternehmer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wie er die Geschäftsabwicklung gerne hätte und was etwa für die Zahlungsmodalitäten, die Lieferzeit, die Versicherung oder den Leistungsumfang bei beispielsweise der Verpackung oder dem Transport gelten soll. Auf die Vorgabe solcher klaren „Ansagen“ sollte kein Unternehmer verzichten – nicht nur seinen Kunden, sondern auch sich selbst zuliebe. Klarheit schafft Sicherheit auf beiden Seiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 305 fortfolgende das Recht der AGB.

    Spezielle Formulierungen
    „Oder am besten noch formulieren lassen“, so Drumanns Apell. „Heutzutage wird für alle möglichen Fragen das Internet bemüht. Dort gibt es unzählige AGB, die man sich herunterladen könnte. Davon ist aber dringend abzuraten, denn kaum ein Geschäft gleicht dem anderen. Eine Schreinerei zum Beispiel hat mit Sicherheit andere Geschäftsabläufe als eine Brauerei oder gar ein Zahnlabor. Auch von freundlich gemeinten Angeboten der Unternehmerkollegen, doch deren AGB einfach zu übernehmen, sollte man – abgesehen von möglichen Urheberrechtsverletzungen – Abstand nehmen. Wohl jeder Unternehmer ist stolz auf ein Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens am Markt, und dem sollte durch eigene individuelle AGB Rechnung getragen werden.“

    Anwaltliche Beratung
    Das eigene Unternehmen sollte es einem wert sein, sich einmalig von einem Anwalt speziell auf das eigene Unternehmen zugeschnittene AGB formulieren zu lassen. Die Kosten dafür können im Vorfeld erfragt werden, bewegen sich aber in der Regel noch im dreistelligen Euro(netto)bereich. Für die von ihm erstellten Klauseln haftet ein Anwalt zudem in Bezug auf Wirksamkeit und Abmahnsicherheit. Hat man bereits eigene individuelle AGB, kann eine gelegentliche Überprüfung in Hinblick auf eine eventuell nötige Aktualisierung nicht schaden.

    red