Schlagwort: Versteuerungszahlen

  • Stabiler Markt für Zigarren

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im vierten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Auch wenn es mehr als schwierig ist, die Marktentwicklung für das Jahr 2019 vorauszusehen, geht der BdZ für Zigarren und Zigarillos von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt für diese Produktgruppe aus. Eine ähnliche Entwicklung hatte es schon im Jahr 2018 gegeben. Das Statistische Bundesamt hatte zwar einen Zuwachs von 6,5 Prozent für Zigarren und Zigarillos ausgewiesen. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) betont aber, dass es sich bei diesen Zahlen nur um den Bezug von Steuerzeichen handelt, der eben nicht den langfristigen, tatsächlichen Absatz widerspiegelt.

    Positive Entwicklung
    Gerade bei einem kleinen Nischenmarkt wie dem der Zigarre beeinflussen kurzfristig Entwicklungen überproportional die Statistik. Die positive Entwicklung bei den Versteuerungszahlen ist unter anderem auf zwei größere Neueinführungen zurückzuführen. Diese haben zu einem anfänglichen starken Bezug an Steuerzeichen geführt; der BdZ geht aber in den kommenden Monaten davon aus, dass sich die Bezüge von Steuerzeichen wieder auf ein normales Niveau reduzieren werden.

    In diesem Zusammenhang weist der BdZ auf die langfristige Entwicklung der Versteuerungszahlen hin, die zeigt, dass sich seit über zehn Jahren der Absatz von Zigarren und Zigarillos einschließlich der niedrigpreisigen Ecozigarillos durch verschiedene finanzpolitische Maßnahmen deutlich reduziert. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einführung beziehungsweise Erhöhung der Mindeststeuer und die Änderung der Produktdefinition. Die Absatzzahlen aus dem Jahre 2007 haben sich durch die Reduzierung der Ecozigarillos mehr als halbiert. Der traditionelle Markt verbleibt dagegen seit vielen Jahren in einem stabilen beziehungsweise leicht rückläufigen Zustand.

    Nischenprodukte mit Potenzial
    Obwohl Zigarren und Zigarillos als reine Genussartikel nur eine kleine Nische im Tabakmarkt darstellen, sehen sich die mittelständischen Familienunternehmen immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang muss häufig festgestellt werden, dass solche Regulierungsmaßnahmen besonders für die mittelständische Zigarrenindustrie vollkommen unverhältnismäßig und wirtschaftlich kaum umzusetzen sind. Als aktuelles Beispiel mit besonderer Brisanz ist hierbei die Etablierung eines Systems der Rückverfolgbarkeit zu nennen. Der eigentliche Ansatz zur Bekämpfung von Tabakschmuggel erscheint zwar nachvollziehbar, trifft aber auf Zigarren und Zigarillos nicht zu, da es bei diesen Produkten keinerlei Schmuggel gibt. Außerdem wurde durch die fehlende Harmonisierung bei den Durchführungsrechtsakten und den jetzt folgenden nationalen Umsetzungen gänzlich das immer wieder von der EU postulierte Gebot der Harmonisierung verletzt, so dass letztlich für die mittelständischen Unternehmen ein gravierendes Handelshemmnis bei der Verbringung von Waren in andere Mitgliedstaaten aufgebaut wurde. Dies trifft die deutsche Zigarrenindustrie besonders stark, da diese sehr exportorientiert ist – so geht mittlerweile jede zweite in Deutschland hergestellte Zigarre ins Ausland.

    Übergangsfrist für Track & Trace
    In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das System für Track & Trace bei Zigarren und Zigarillos erst im Jahr 2024 greift und die Abverkaufszeit für Altware zwei Jahre beträgt. Somit hat die Zigarrenindustrie eine längere Übergangsfrist, was allerdings die eigentliche Problematik der Umsetzung nicht relativiert.

    Eine weiteres Thema sind die immer wieder neu aufflammenden Diskussionen um ein Tabakwerbeverbot. Auch wenn die Mitgliedsfirmen des Zigarrenverbandes keine Außenwerbung betreiben, setzt sich der BdZ aus rein ordnungspolitischen Erwägungsgründen für eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen ein, da ein Verbot von Werbung immer auch einen Eingriff in den freien Wettbewerb darstellt. In diesem Zusammenhang betont der BdZ die Bedeutung der kostenlosen Abgabe von Rauchproben für seine Mitgliedsfirmen, da es absolut nachvollziehbar ist, dass Konsumenten vor dem Kauf eines hochwertigen Produktes dieses auch probieren möchten. Da Zigarren und Zigarillos nicht von Jugendlichen geraucht werden, stellt die Abgabe von Rauchproben kein Risiko für die Einhaltung des Jugendschutzes dar.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie vertritt als einer der ältesten Verbände in der Tabakbranche die Interessen der meist mittelständischen familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie; Mitgliedsfirmen sind Hersteller, aber auch Importeure oder Vertriebsgesellschaften. Der BdZ betont in all seinen politischen Kommunikationen, dass Zigarren und Zigarillos reine Genussartikel sind, die – so belegen es Statistiken – meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht werden. Die fehlende Jugendschutzproblematik und die Besonderheiten einer von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Zigarrenindustrie sollten die Grundlage für Ausnahmen bei der Regulierung bilden.

    Daher legt der BdZ Wert darauf, dass die Interessen für Zigarren und Zigarillos auch nur durch ihn vertreten und nicht durch andere Verbände oder angedachte Verbandskonstruktionen verwässert werden. Firmen, die noch nicht Mitglied im Bundesverband der Zigarrenindustrie sind, sind eingeladen, die Tätigkeiten des Verbandes zu unterstützen.

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    (DTZ 05/19)