Schlagwort: Verpackungsarten

  • Neue Registrierung

    BERLIN // Bereits seit fast einem Jahr gibt es das „Lucid Behördenportal“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Zum 1. Juli 2022 tritt nun endgültig die Registrierungspflicht in Kraft. Über Lucid müssen sich alle Hersteller verpackter Ware dort registrieren, sonst „darf verpackte Ware in Deutschland nicht mehr vertrieben werden“.

    In einer aktuellen Mitteilung heißt es, ab diesem Termin müssten auch „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ erfasst werden. Aufgelistet werden:

    [bul]Transportverpackungen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
    [bul]Verkaufs- und Umverpackungen, für die eine Systembeteiligung nicht möglich ist
    [bul]Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    [bul]Mehrwegverpackungen
    [bul]Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht.

    Als System werden dabei die Dualen Systeme bezeichnet, die für das Recycling zuständig sind. Ziel der Registrierung ist es, die Hersteller an den Entsorgungskosten zu beteiligen.

    red