Schlagwort: Verordnung

  • „Retourkutsche aus Paris“

    PARIS // Lange waren es die irischen Pläne, eine Einheitsverpackung („Plain Package“) für Zigaretten vorzuschreiben, die die Industrie beunruhigt haben. Jetzt prescht Frankreich vor: Im Rahmen eines Maßnahmenbündels, mit dem der Anteil der Raucher an der Gesamtbevölkerung innerhalb von fünf Jahren um zehn Prozent verringert werden soll, taucht auch die Einheitsverpackung wieder auf. Gesundheitsministerin Marisol Touraine will Packungen ohne Logo, in gleicher Größe und Farbe, mit Schockfotos und Warnhinweisen sowie dem in Schrift und Anmutung vereinheitlichten Markennamen.

    Das ist Wasser auf die Mühlen der Befürworter solcher Verpackungen, etwa des australischen Gesundheitspolitikers Mike Daube. Der Wissenschaftler, der dem Kommittee zur Einführung des Plain Packaging in „Down Under“ vorgesessen hatte, erwartete bereits nach den irischen Bestrebungen einen möglichen Dominoeffekt. Und er meint: Solche Verordnungen „verwandeln Zigarettenpäckchen von glitzernden Mode-Accessoires in etwas, mit dem man lieber nicht gesehen werden möchte“.

    Australien war das erste Land weltweit, das 2012 Einheitspackungen für Zigaretten angeordnet hatte. Ob diese Vorschrift tatsächlich dazu beiträgt, Menschen vom Rauchen abzubringen, darüber streiten sich die Beobachter. Fest steht: Derzeit sind noch fünf Klagen verschiedener Länder bei der Welthandelsorganisation (WTO) anhängig.

    Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV), erklärte auf DTZ-Anfrage: „Nachdem unlängst neun EU-Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission ihre dringende Besorgnis über die irischen Pläne, Einheitsverpackungen für Tabakprodukte einführen zu wollen, zum Ausdruck gebracht haben, erscheint die Veröffentlichung der französischen Pläne zum jetzigen Zeitpunkt wie eine politische Retourkutsche.“

    Ein Problem ist dabei, dass die Zigarettenindustrie auf diesem Wege quasi enteignet wird: „Wir verlieren unsere Marken. Dies ist eine Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum“, wetterte etwa der französische Tabakhersteller Seita. Noch gravierender ist die Möglichkeit, dass sich andere Nationen dem Beispiel Frankreichs beugen müssen. „Die Bundesregierung sollte heute aus ordnungspolitischen Gründen entschieden gegen die Pläne von Irland, Großbritannien und nun auch noch Frankreich protestieren. Denn wenn das Beispiel dieser Länder Schule macht, könnten Einheitsverpackungen morgen auch gegen den erklärten Willen Deutschlands im Zuge der nächsten Überarbeitung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie europaweit – und somit auch hierzulande – eingeführt werden“, sagt dazu Interessenvertreter Mücke.

    Frankreich will außerdem das Rauchen in Autos verbieten, in dem Kinder sitzen. Außerdem droht Ministerin Touraine auch E-Zigaretten mit einer härteren Gangart: Geplant sind demnach Beschränkungen in der Werbung sowie ein Verbot, an öffentlichen Orten – etwa in Bus und Bahn – zu dampfen.

    Dem Gesetzentwurf in Frankreich muss noch das Parlament zustimmen. In Irland und Großbritannien könnte die Verordnung bis zum kommenden Mai umgesetzt werden.
    max

    (DTZ 40/14)

  • Neue Kennzeichnungsverordnung

    ZELL (DTZ/fnf). „Neue Kennzeichnungsverordnung – auch für Feuerzeugbenzin. Nur wenige Hersteller sind vorbereitet“, teilt Fessmann & Hecker in einer Meldung mit.

    [bul]Was ist GHS? Weltweit bestehen unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Derselbe Stoff kann in verschiedenen Staaten unterschiedliche Einstufungen und Kennzeichnungen haben. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel, sondern auch bei Verbrauchern und im Arbeitsschutz zu Problemen. Im Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) erstmals vorgelegt. Es handelt sich um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Kennzeichnungssymbole, Sicherheitsdatenblätter).

    [bul]Wie wird GHS in Europa umgesetzt? Die GHS-Verordnung führt ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ein. Die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abgelöst. Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt – trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Fristen der Umsetzung gemäß GHS nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (siehe obere Tabelle).

    [bul]Was ändert sich konkret? Die GHS-Verordnung führt im Wesentlichen folgende Neuerungen ein: EG-Richtlinien GHS-Verordnung (siehe untere Tabelle).

    [bul]Wie reagieren Hersteller und Vertreiber (von Feuerzeugbenzin)? Nur wenige Produkte sind bereits gemäß der neuen Verordnung umgestellt. Fessmann & Hecker teilt mit, dass es die Kennzeichnung auf seinen Produkten innerhalb der vorgegebenen Fristen auf die neuen gesetzlichen Vorgaben schon geändert hat beziehungsweise ändern wird. Das Unternehmen hat Vorsorge getroffen, dass ab dem 1. Dezember 2010 die „Komet“ Premium Benzinkännchen mit der gesetzlich geforderten neuen GHS-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Weitergehende Informationen zur neuen Gesetzeslage stehen auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter „www.reach-info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS-Verordnung.pdf“.

    (DTZ 46/10)