Schlagwort: Vermittlungsausschuss

  • Fällt das Cannabis-Gesetz?

    BERLIN // Scheitert das neue Cannabis-Gesetz auf der Zielgeraden? DTZ hat sich die Situation angeschaut und beschreibt den möglichen Fortgang des Verfahrens.

    Während sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) schon mit der Frage beschäftigt, mit welchem THC-Gehalt im Blut man nach dem Cannabis-Konsum noch hinters Pkw-Steuer darf, wird in Berlin noch heftig darüber diskutiert, ob das geplante Gesetz tatsächlich wie vorgesehen zum 1. April umgesetzt werden kann.

    Der aktuelle Stand: Das Gesetz ist – wie berichtet – nach einigem Hin und Her durch den Bundestag gekommen. Nun muss der Bundesrat den Entwurf beraten. Zwar kann ie Länderkammer das nicht zustimmungspflichtige Gesetz nicht komplett kippen (Termin am 22. März nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe).

    Neue Hürden
    Aber: „Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen“, heißt es in der Drucksache 92 / 1 / 24.

    Und damit werden neue Hürden gesetzt. Das haben etwa Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt angekündigt. Sie möchten das Gesetz über den Vermittlungsausschuss kippen. In diesem Gremium sollen 32 Mitglieder aus Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss erarbeiten. Dabei ist nicht geregelt, wie lange sich das Verfahren hinziehen darf.


    Parlamentarische Kniffe

    Falls es bis zum Ende der Wahlperiode keine Lösung gibt, fällt es unter das Gesetz der Diskontinuität. Im Klartext: Das Gesetz verschwindet von der Bildfläche. Und tatsächlich gibt es eine Reihe parlamentarischer Kniffe, die Verhandlungen zu verschleppen.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der das Gesetz unbedingt durchbringen möchte, greift unter diesem Druck zu ungewöhnlichen Mitteln. So kursiert eine – umstrittene – Protokollerklärung des Ministers für den 22. März, in der verstärkte Anstrengungen bei der Prävention und mehr Kontrollen im Zusammenhang mit den geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen versprochen werden. Lauterbach versichert, die Regelungen könnten noch vor dem 1. Juli 2024 rechtssicher eingearbeitet werden. Damit ist der Vorgang erstaunlich: Es wird vor der Verabschiedung eines Gesetzes angekündigt, Änderungen umzusetzen. red