Schlagwort: Verkaufsverbot an Jugendliche

  • Jugendschutz im Tabakwarenhandel

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), Mitglied des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), stellt dem Handel seit 2013 kostenlos Jugendschutz-Aufkleber zur Verfügung. Bis heute sind mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Mit dem Anbringen der Aufkleber signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird.

    Jugendschutz und traditionelle Tabakprodukte
    Für E-Zigaretten und Nikotinbeutel gelten die gleichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wie für traditionelle Tabakprodukte, der Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten.

    Der BVTE stellt nun eine Neuauflage der Aufkleber mit Ergänzung einer weiteren Produktkategorie kostenfrei zur Verfügung. Die Aufkleber sind in drei verschiedenen Größen verfügbar. Sie eignen sich für die Anbringung an Türen und Fenstern, Regalen und der Kasse.

    Bestellmöglichkeiten und weitere Informationen zum Thema und zu einem aktuellen Gewinnspiel unter:
    [link|https://www.bvte.de/de/themen/jugendschutz.html]www.bvte.de/jugendschutz[/link]
    [link|mailto:jugendschutz@bvte.de]jugendschutz@bvte.de[/link]
    Telefon: 0 30 / 8 14 59 36 - 50

    Schulungsprogramm
    Zusätzlich bietet der DZV das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“ an, das auf die Bedürfnisse der Verkäufer im Einzelhandel zugeschnitten ist und nun ebenfalls ergänzt wurde. Das multimediale Lernprogramm auf www.jugendschutz-handel.de vermittelt kurzweilig in knapp 20 Minuten die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte, E-Zigaretten oder Nikotinbeutel kaufen wollen.

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