Schlagwort: Verkaufsflächenbegrenzung

  • 800-Quadratmeter-Regelung vom Tisch

    BERLIN // Nachdem kleinere Läden seit dem 20. April beziehungsweise in manchen Bundesländern ein paar Tage später wieder öffnen dürfen, wird dies nun auch Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt.

    Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai geeinigt. Um die Ansteckungsgefahr an Covid-19 zu verringern, soll es aber Auflagen geben. Dazu zählen neben Hygieneregeln und Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Zahl von Kunden und Mitarbeitern in den Geschäften.

    Heftige Kritik
    An der 800-Quadratmeter-Regelung hatte es bundesweit heftige Kritik gehagelt. Zuletzt hatten sich Gerichte damit auseinandergesetzt, so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte.

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