LONDON (DTZ/red). Eine e-Zigarette hat auf Englands längster Autobahn, der M6, Ende letzter Woche einen Terror-Großalarm ausgelöst.
Die Gefahrenmeldung vom vergangenen Donnerstag hat sich letztlich als Irrtum herausgestellt. Der Vorfall zeige jedoch, so „BBC-News“, wie leicht der Konsum der elektronischen Zigarette für Irritationen sorgen könne.
Das Nachrichtenmagazin stellt nun die Frage nach potenziellen Verhaltensregeln für den alternativen Rauchgenuss.
In Großbritannien ist das Rauchen der e-Zigarette auf öffentlichen Plätzen gesetzlich erlaubt.
Die Entscheidung vieler Fluggesellschaften das Angebot die Nikotin-Liquids während des Fluges zurückzunehmen, sei der Unsicherheit der übrigen Passagiere geschuldet, die zwischen echten und falschen Zigaretten nicht unterscheiden könnten, heißt es.
Wer jedoch in einem schicken Restaurant zur e-Zigarette greife, sollte sich auch mit dem passenden Gesetzestext bewaffnen, der die Legalität des Genusses dokumentiere. Die Öffentlichkeit sei einfach noch nicht auf diesen Konsum vorbereitet.
Demgegenüber hält Simon Clark, Direktor von Forest (Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking Tobacco), die elektronische Zigarette für absolut geeignet, wenn es sich um öffentliche Plätze oder Räume wie Restaurants handele.
(DTZ 28/12)