Schlagwort: Vergnügungssteuer

  • Automatenmesse IMA für 2013 abgesagt

    BERLIN (DTZ/pnf). Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) hat die Internationale Automatenmesse IMA 2013 abgesagt. Die Mitgliederversammlung des Verbandes beschloss die Absage der in den vergangenen Jahren in Düsseldorf durchgeführten Branchenleitmesse aus wirtschaftlichen Gründen, die ausschließlich durch politische Maßnahmen der Länder verursacht worden sei.[p][/p]
    Der VDAI vertritt die Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, sogenannte Geldspielgeräte. Hersteller, Händler und Betreiber von Geldspielgeräten und damit die große Teile der deutschen Automatenwirtschaft sind in den vergangenen Monaten mehr und mehr unter politischen Druck geraten. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) der Länder und seine Ausführungsgesetze sowie Landesspielhallengesetze und nicht zuletzt daran anknüpfend die zum Teil massiven Erhöhungen der kommunalen Vergnügungssteuern führen in der Summe zu einer massiven Zurückdrängung der Automatenwirtschaft und schränken gleichzeitig deren wirtschaftliche Perspektiven ein. Konkret befürchten die im VDAI vertretenen Hersteller Produktionseinbrüche in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Gleichzeitig befürchtet die Deutsche Automatenwirtschaft einen Fortfall von bis zu 50 Prozent der gegenwärtig rund 70 000 direkten sowie der rund 35 000 indirekten Arbeitsplätze. [p][/p]
    In den gesetzlichen Vorhaben sieht der VDAI den Versuch der Länder, das gewerbliche Geldspiel zurückzudrängen, um ihr Glücksspielmonopol abzusichern und auszubauen. [p][/p]
    Gegen die in den Ländern Berlin und Bremen schon in Kraft getretenen Landesspielhallengesetze sind bereits zahlreiche Klagen vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten anhängig. Weitere Klagen gegen Landesgesetze sowie gegen den 1. GlüÄndStV selbst werden erwartet. Nach Auffassung des VDAI enthalten die verschiedenen Gesetze massive verfassungs- und europarechtliche Verstöße. Die Deutsche Automatenwirtschaft glaubt daher, dass auch der 1. GlüÄndStV, wie schon seine Vorgängerverträge, nicht haltbar sein wird. Das gelte auch für verschiedene Ausführungsgesetze und Landesspielhallengesetze. [p][/p]
    Bis politische und rechtliche Klarheit herrscht, gebietet es nach Auffassung der im VDAI vertretenen Hersteller die unternehmerische Vernunft, von einer Messebeteiligung Abstand zu nehmen. Damit entfällt die Grundlage für die Durchführung der IMA 2013. Der VDAI hofft, als Folge von rechtlichen Klärungen schon in 2014 wieder eine IMA veranstalten zu können.[p][/p]
    DTZ 30/12