[head]Gericht kippt Rauchverbot[/head]
KOBLENZ (DTZ/pnf). Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am Dienstag entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten mit der in der Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung der Betreiber von Einraumgaststätten unvereinbar ist. Eine Neuregelung muss der Gesetzgeber bis Ende 2009 treffen.
Als Anregung für den Gesetzgeber und als Zwischenlösung bis zur Gesetzesänderung hat das Gericht folgende Regelung getroffen: Die Ausnahmen vom Rauchverbot sollen für inhabergeführte Einraumkneipen generell und für nicht ausschließlich inhabergeführte Einraumgaststätten mit weniger als 75 qm Fläche gelten, in denen lediglich einfach zubereitete Speisen verabreicht werden (analog Straußwirtschaften). Auch muss das Lokal als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein und Jugendlichen den Zutritt verwehren.
(DTZ 40/08)