Schlagwort: Verfahren

  • Kautabak: Rechtsstreit geht weiter

    ANSBACH // Günter Hartmann Tabakvertrieb hat beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Kautabak-Verfahren (DTZ berichtete) eingelegt. Der Bayrischen Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 10. Oktober 2019 die Revision nicht zugelassen. Die Klägerin hatte nach Vorliegen der Urteilsbegründung einen Monat Zeit, gegen diese Entscheidung anzugehen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird in Kürze dem BVerwG vorgelegt.

    Es geht um die Klage des Importeurs gegen Vertriebsverbote auf dem deutschen Markt für die Erzeugnisse „Thunder Frosted Chewing Bags“ und „Thunder Chewing Tobacco“ des dänischen Herstellers V Tobacco. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte die Klage abgewiesen. Beide Produkte stufte der Senat als „Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch“ ein, das nicht zum Kauen im Sinne der europäischen Tabakrichtlinie bestimmt sei. Nach dem Tabakerzeugnisgesetz sind solche Produkte in Deutschland nicht erlaubt.

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte dazu mitgeteilt, dass diese Produkte nur zum Kauen bestimmt seien, wenn dadurch tatsächlich wesentliche Inhaltsstoffe freigesetzt würden. Der Kläger vertrat die Ansicht, es komme für die Einstufung „zum Kauen bestimmt“ (und damit erlaubt) darauf an, dass durch Kauen erheblich mehr der wesentlichen Inhaltsstoffe gelöst würden, als beim bloßen „im Mund Halten“ des Erzeugnisses. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

    Bis zur endgültigen Klärung sind Ein- und Verkauf dieser Produkte für Handel und Hersteller zulässig.

    kdp

    (DTZ 03/20)

  • Einbruch bei Steuer

    WIESBADEN // Der Bund hat im Juli erhebliche Rückgänge bei der Tabaksteuer hinnehmen müssen. Er kassierte insgesamt knapp 1,07 Milliarden Euro, im Vormonat lag der Betrag bei 1,27 Milliarden Euro, im Vorjahresmonat bei mehr als 1,31 Milliarden Euro.

    Vor allem bei Zigaretten (minus 17,1 Prozent zu Juli 2018) und Feinschnitt (minus 35,5 Prozent) sanken die staatlichen Erträge. Dabei war der Rückgang bereits an den Netto-Bezügen von Steuerzeichen im Juni abzulesen. Bei Zigaretten verzeichneten die Statistiker damals ein Schrumpfen der Menge um 17,8 Prozent bei Zigaretten und bei 44,9 Prozent bei Feinschnitt.

    Der Einbruch kommt für Marktbeobachter nicht überraschend: Er spiegelt die deutlich gesunkenen Produktionsmengen nach der Umstellung auf das neue Track & Trace-Verfahren wider. Immerhin: Vor allem bei den Steuerzeichen für Zigaretten (plus 1,5 Prozent) stabilisiert sich die Lage langsam.

    max

    (DTZ 34/19)

  • Viel Arbeit für die Branche

    RÖSRATH // „Von der Wertschätzung zur Wertschöpfung“ lautete der Titel der BTWE-Jahrestagung, zu der sich zahlreiche Teilnehmer in Rösrath zusammengefunden hatten. Wir geben die Grundsatzrede von BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Auszügen wieder.

    Ausdrücklich begrüßte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher in Rösrath die Vertreter der Industrie. Dabei bewertete er positiv, dass die Zigarette durch tabaksteuergetriebene Preiserhöhungen in den letzten Jahren und durch eine autonome Preiserhöhung im Jahr 2018 insgesamt ein in jüngerer Zeit noch nicht dagewesenes Spannenniveau erreicht habe.

    Für den Feinschnitt äußerte von Bötticher den Eindruck, dass seine Vernunftappelle zum Teil gefruchtet hätten, denn auch hier habe es unlängst eine autonome Preiserhöhung gegeben, die dringend erforderlich war. Von Bötticher weiter: „Dennoch ist die Preisabständigkeit zwischen Stick-Zigarette und Stick-Feinschnitt nach wie vor zu hoch. Hier ist Luft nach oben, und, liebe Industrie: Wettbewerbsspielchen mit Grammaturen und Packungsgrößen brauchen wir nicht wirklich.“

    Mit Blick auf die zahlreichen neuen Produkte am Markt machte von Bötticher deutlich, dass der Facheinzelhandel etwa 97 Prozent seiner Umsätze mit klassischen Tabakwaren erziele. Daher warne er vor einer Ausschließlichkeitsaussage zugunsten von E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkten. Der Fachhandel solle sich aber unbedingt mit den „Next Generation Products“ befassen und damit seiner Beratungsfunktion gerecht werden, sich von anderen Vertriebskanälen positiv abgrenzen und sich zukunftsorientiert positionieren. Insgesamt hoffe die Branche auf einen guten Sommer und eine heitere WM, die die Umsätze ankurbeln könnte.

    Mit Blick auf das geplante Track & Trace-Verfahren verwies von Bötticher auf den „sehr ambitionierten Zeitplan“. Erst im Januar des kommenden Jahres würden voraussichtlich die letzten Details feststehen. Aber am 20. Mai 2019 solle alles fehlerfrei laufen. „Vier Monate, um eine neu entwickelte Software korrekt zum Laufen zu bringen? Jeder, der schon mal ein neues EDV-System in seinem Unternehmen eingeführt hat, weiß, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist.“

    Zudem seien viele Details nicht abschließend geklärt: So müsse die EU aus allen akzeptierten Datenbankbetreibern den sogenannten Master-Provider auswählen. Bei ihm sollen alle Daten aller Hersteller zusammenlaufen, also wird er auch die Datenbankstruktur vorgeben. Deshalb stehe auch nicht fest, welche Unternehmen am 20. Mai ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben werden.

    Von Bötticher dankte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert, die stellvertretend für die Branche Widerstand gegen eine Überregulierung demonstriert und dann auch noch einen wichtigen Sieg vor Gericht erzielt habe. Dabei ging es um die Produktkarten. Zwar habe die Gegenseite Berufung eingelegt, er sei jedoch optimistisch für den Ausgang des zweiten Verfahrens.

    Ferner streifte von Bötticher den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Das Ziel: Außenwerbung und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen verboten, die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Der BTWE-Präsident stellte fest: „Es kann nicht sein, dass in Deutschland erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden darf.“ Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) befürchte auch, dass der Preis auf der Verpackung zum dominanten Marketing-argument der Hersteller werde. Das Argument Jugendschutz sei dagegen in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar.

    Angesichts der zahlreichen Regulierungsangriffe tue die Tabakfamilie gut daran, alle Kräfte zu bündeln, um gegenüber der Politik kraftvoll aufzutreten. Insofern sei die jüngste Initiative zur Gründung eines Dachverbandes im Prinzip zu begrüßen. Allerdings: „Als Handelsverband Tabak sind wir unserem Dachverband ,Handelsverband Deutschland, HDE‘ angeschlossen, und das bedeutet, dass wir keinen zweiten Dachverband brauchen. Das Mandat des Einzelhandels ist vergeben.“ Auch der BDTA wolle nicht mit unter das Dach eines neuen Dachverbandes schlüpfen.

    Stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen
    Schließlich unterstrich von Bötticher, dass ihm die stetig wachsende Zahl von Big-Packs und Maxipackungen Sorgen bereitet: Wurde etwa 2016 kaum mehr als jede fünfte Zigaretten-Packung mit 26 bis 40 Stück Inhalt verkauft, lag der Marktanteil im vergangenen Jahr schon bei 29,8 Prozent. Am stärksten verloren haben die Originalpackungen, die 19 bis 20 Zigaretten enthalten. Ihr Anteil ging von 37,1 auf 30,2 Prozent zurück, das ist ein Minus von 18,6 Prozent.

    Beim Feinschnitt sehe es ähnlich aus. Produkte mit großem Packungsinhalt und viel Luft gewönnen dazu. Von Seiten der Industrie höre man dazu, dass die Konsumenten diese Großpackungen forderten. Als Folge würden die Kunden in immer größeren Abständen in die Geschäfte kommen, traditionelle Zusatzkäufe in Tabakwarenfachgeschäften zwangsläufig zurückgehen und sich in andere Betriebsformen verlagern.

    max

    (DTZ 23/18)