Hamburger Landgericht gibt Klage statt
HAMBURG (DTZ/pnf/fok). Es gibt Bio-Diesel, Bio-Bier und Bio-Lippenstifte. Bio-Tabak und Bio-Zigaretten gibt es auch, aber die dürfen sich nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom Freitag vergangener Woche nicht mehr so nennen und auch nicht mit diesem Begriff beworben werden.
Die Richter gaben einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Hamburger Zigarettenhersteller Santa Fe Natural American Spirit statt, dass er die von ihm nach anerkannten ökologischen Kriterien hergestellten Tabakprodukte nicht mehr mit dem Zusatz „Bio“ bewerben darf (Az 406 O 94/08). Als Rechtsgrundlage für ihre Entscheidung stützten sich die Richter auf § 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes, der in der Verbraucherkommunikation für Tabakerzeugnisse Aussagen verbietet, wonach die betreffenden Produkte natürlich oder naturrein sind. Der Begriff „Bio“ werde aber vom Verbraucher mit eben diesen nicht erlaubten Begriffen assoziiert.
Grundsätzlich stellt sich für die Tabakbranche nun die Frage, ob diese enge Auslegung des Gesetzes noch dem heutigen Verständnis der Verbraucher für ökologische Zusammenhänge Rechnung trägt. Denn das Verbot der Begriffe naturrein/natürlich in der Auslobung von Tabakerzeugnissen war ganz klar von dem Gedanken des Gesundheitsschutzes für die Konsumenten getragen. Der Begriff „Bio“ hat aber inzwischen einen deutlichen Begriffswandel durchgemacht. Der Umweltschutzgedanke ist heute bei der Kaufentscheidung für viele Bio-Produkte der entscheidende Aspekt aus Sicht der Verbraucher.
(DTZ 37/08)