Welche rechtlichen Konsequenzen müssen Groß- und Einzelhändler in Kauf nehmen, die illegale Disposables verkaufen?
Dave Bourtscheidt: Händler sollten ihr bestehendes Sortiment und anstehende Neulistungen an Einweg-E-Zigaretten dringlichst mit höchster Sorgfalt auf Konformität und Verkehrsfähigkeit prüfen. Neben dem Verbraucherwohl auch zum eigenen Schutz, denn die Haftung dürfte bei den illegalen Importen häufig beim Händler selbst bleiben. Der Verkauf von nicht verkehrsfähigen Einweg-E-Zigaretten stellt häufig nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern berührt auch das Strafrecht. Das gilt zum Beispiel beim Verkauf nikotinhaltiger Einweg-E-Zigaretten mit mehr als zwei Millilitern Liquid oder einer Nikotinstärke von mehr als 20 Milligramm je Milliliter Liquid, also mehr als zwei Prozent.
Wie gefährlich ist der Konsum solcher illegal produzierter Einweg-E-Zigaretten?
Bourtscheidt: Jedem muss klar sein: Illegale Erzeugnisse unterliegen keiner Kontrolle. Die Beschaffenheit der Elektronik, die Zusammensetzung des Liquids sowie die Nikotindosierung sind für jeden Konsumenten ein völlig unkalkulierbares Risiko. Die Produktionsbedingungen vieler Artikel sind mehr als erschreckend, diese Produkte stellen eine große Gefahr für Verbraucher dar und sollten keinesfalls konsumiert werden.
Wo beziehungsweise seit wann tauchen die unzulässigen Disposables auf?
Bourtscheidt: Das Angebot an illegalen Produkten gibt es im jetzigen massiven Umfang seit rund drei Monaten. Die auch als Disposables oder E-Shishas bezeichneten Einweg-E-Zigaretten liegen stärker denn je im Trend. Besonders der Tabakwarenfachhandel und Kioske, aber auch Tankstellen sowie Shisha-Stores erleben dabei einen regelrechten Nachfrage-Boom. Konforme und legale Ware ist jedoch absolute Mangelware, da diese Produkte viele Rechtsgebiete berühren, insbesondere, weil sie nikotinhaltige Liquids enthalten. Das Angebot an nichtkonformen Produkten ist dagegen enorm groß. Neben wenigen etablierten Branchenteilnehmern wird die Masse der angebotenen Waren über erst kurz am Markt agierende und oft branchenfremde Lieferanten und über unbekannte fliegende Händler vertrieben. Es erinnert an die Zeit, in der an jeder Ecke plötzlich Atemschutzmasken angeboten wurden, rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards waren auch dort häufig nicht gegeben – teils aus purer Unwissenheit, teils aus profitgetriebenem kriminellem Kalkül.
max