BERLIN // Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundesrat hat jetzt das Gesetz gebilligt, das die Außenwerbung für Tabakprodukte – etwa in Form von Plakaten – verbietet. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden.
Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.
Widerstand der Unionsfraktion
Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Der Bundestag konnte sich zum Umsetzen der Vorlage zum Werbeverbot dann aber jahrelang nicht einigen – vor allem wegen des Widerstands in der Unionsfraktion. Dort herrschten generelle Bedenken gegen einen derartigen Eingriff.
Die neue Regelung für die Kinowerbung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden – sie gelten ab 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten.
Einnahmeverluste für Kommunen
Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen – etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen. Diese Einnahmen gehen den Kommunen verloren.
red