BERLIN // Zum zweiten Mal in diesem Jahr geht die Bundesrepublik in den Lockdown – vorerst für vier Wochen. So will das Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel zumindest Weihnachten retten. Manchen Branchen wird das nicht helfen.
Gastronomie und Veranstaltungsbranche
Die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche sind von den neuen Maßnahmen besonders hart betroffen. Kein Wunder, dass die Restaurant-Betreiber angekündigt haben, rechtliche Schritte zu gehen. Begründung: Gerade drei Prozent der positiven Tests werden als Folge von auswärtigen Essen ermittelt.
Obergrenze in Quadratmeter
Ob der Handel tatsächlich uneingeschränkt geöffnet bleiben darf, ist aktuell noch nicht abzusehen. Merkel, Spahn, Söder und Co. werden darüber in gut zwei Wochen das nächste Mal beraten. Sind die Zahlen dann nicht auf dem absteigenden Ast, drohen weitere Einschnitte. Vorläufig – und das gilt ab 2. November – dürfen Geschäfte offenbleiben, die Hygieneauflagen beachten, den Zutritt steuern und Warteschlangen vermeiden. Obergrenze: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Laden aufhalten.
Entschädigung für Betroffene
Immerhin, heißt es aus Berlin, würden besonders betroffene Firmen entschädigt. Dabei könnten kleine Betriebe bis zu 75 Prozent ihrer Umsatzausfälle erstattet bekommen, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also zunächst von November 2019. Kleiner Haken: Bereits gewährte Zahlungen wie Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld von den Nothilfen abgezogen werden. Es gehe vor allem um Betriebe in der Gastronomie oder im Tourismus.
Überbrückungshilfen
Für den Fall eines – wie angedacht – vierwöchigen Lockdowns bezifferte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz die Kosten auf sieben bis zehn Milliarden Euro. Dies sei auch abhängig davon, welchen Branchen die Nothilfen gewährt würden. Ein dritter Nachtragshaushalt sei jedoch nicht notwendig, vielmehr könnten die Gelder aus dem bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen stammen. Von den dafür vorgesehen 25 Milliarden Euro wurden bislang erst rund zwei Milliarden Euro abgerufen. Der Bund plant, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen.
Im Einzelnen
Im Einzelnen stehen auf der Anti-Corona-Agenda:
[bul]erhebliche Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene,
[bul]De-facto-Verbot privater Reisen,
[bul]Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, ausgenommen ist der – dann zuschauerfreie – Profisport,
[bul]Verbot von Freizeit- und Amateursport mit geringen Ausnahmen,
[bul]Schließen aller Freizeiteinrichtungen wie Konzerthäuser, Theater, Spielhallen, Bordellen, Schwimmbädern, Saunen sowie Fitnessstudios,
[bul]Schließen aller Gastronomie-Betriebe,
[bul]Schließen von Kosmetikstudios, Massagepraxen und ähnlichen Dienstleistern,
[bul]Auflagen für den Handel und
[bul]Offenhalten von Schulen sowie Kindergärten.
max