Schlagwort: und Textwarnhinweise

  • EP-Umweltausschuss auf Anti-Tabak-Kurs

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Der Umwelt-und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der in Sachen Tabak-Produktrichtlinie federführend unter den EP-Ausschüssen ist, hat am Mittwoch vergangener Woche ein aus Sicht der Tabakbranche und der Markenartikelindustrie enttäuschendes Votum abgegeben.

    Darin fordert der Ausschuss nicht nur wie der Rat ein Verbot von Zusatzstoffen für Zigaretten und Feinschnitt, die ein eigenes Aroma hinzufügen, wie Menthol, sondern weitergehend auch ein Verbot von Slim-Zigaretten. Außerdem plädiert der Ausschuss für die Einführung von Bild- und Textwarnhinweisen, die 75 Prozent der Packungsvorder- und -rückseiten ausmachen sollen. Dies entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, während der Ministerrat zwischenzeitlich schon für eine Reduktion auf 65 Prozent der Fläche stimmte. Die ohnehin bereits heute umfassende Meldepflicht für alle Inhaltsstoffe soll nach dem Willen des Ausschusses ohne erkennbaren Nutzen für Verbraucher und Behörden weiter verschärft werden. Beim Feinschnitt sollen die Verpackungsformate auf würfelförmige oder zylindrische Formen bzw. rechteckige Pouches reduziert werden.

    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie beklagt darüber hinaus, dass der Umweltausschuss sich sogar für ein Verbot von Hinweisen auf geschmackliche Eigenschaften des Produkts, wie z.B. Fruchtaromen bei Pfeifentabak oder spezielle Tabakmischungen, einsetzt. Auch die Forderung nach einer Verschärfung der ohnehin extrem hohen Belastungen des Mittelstandes aus dem Antischmuggelprotokolls laufe auf einen extremen bürokratischen Aufwand hinaus. VdR-Geschäftsführer Franz Peter Marx blickt deshalb mit Sorge auf die Abstimmung des EP-Plenums im Herbst: „Die jüngsten Beschlüsse aus dem Parlament bedeuten insbesondere für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft einen weiteren massiven Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, im Herbst auch diejenigen Änderungsanträge zu unterstützen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen mit Blick auf mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen.“

    (DTZ 29/13)

  • Beunruhigende Ergebnisse der EU-Ministerratstagung

    LUXEMBURG (DTZ/pnf/fok). Die Tagung der EU-Verbraucherschutzminister am Freitag vergangener Woche in Luxemburg, die unter anderem der Findung einer gemeinsamen Position zu dem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Tabakproduktrichtlinie diente, ist mit Ergebnissen zu Ende gegangen, die aus Sicht der moderateren deutschen Position enttäuschend ausfällt. So weit bisher bekannt geworden ist, sprachen sich die Minister dafür aus, künftig großflächig Bild- und Textwarnhinweise vorzuschreiben, die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen einnehmen.

    Das ist zwar etwas weniger als die zunächst von der Kommission vorgeschlagenen 75 Prozent, aber dennoch so viel, dass es den Herstellern kaum noch möglich sein wird, auf der verbleibenden Packungsfläche die Markencharakteristik und Wiedererkennbarkeit der Marke ausreichend zu realisieren.[p][/p]

    Auch der Zusatz von Aromastoffen, die dem Tabak eine eigene Geschmackscharakteristik hinzufügen, wie z.B. Menthol, sollen nach der Position des Ministerrats künftig (mit Übergangszeiten) verboten werden. Bei Schnupftabak und Snus (der wohl auch künftig innerhalb der EU nur in Schweden verkauft werden darf) sollen dagegen Aromazusätze erlaubt bleiben. Die von der Kommission geplanten engen Vorgaben für das Zigarettendesign wurden dagegen verworfen, so dass zumindest für die nähere Zukunft Slim-Zigaretten erlaubt sein würden. Hinsichtlich E-Zigaretten merkt man der Ministerratsposition die Handschrift der Pharma-Lobby an: Nur bis 1mg Nikotin pro Einheit sollen die Produkte frei verkäuflich sein, darüber hinaus müssten sie die medizinischen Zulassungsverfahren durchlaufen.. Positionsdetails zu weiteren wichtigen Inhalten des Richtlinienentwurfs, wie Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit der Waren oder zu Delegierten Rechtsakten waren zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Möglicherweise wurden sie im Rahmen der Ministerratstagung auch noch nicht abschließend behandelt, weil die Meinungen hier auseinander gingen. [p][/p]

    Bei dem Treffen wurde kein Beschluss im engeren, rechtlich bindenden Sinne, aber doch eine gemeinsame Ausrichtung vereinbart, mit der der Rat sich legitimiert für die nun folgenden Gespräche mit dem europäischen Parlament. Dort rechnet man mit der Vorlage eines Vorschlags durch den federführenden Verbraucherschutzausschuss voraussichtlich am 10./11. Juli.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche äußerte man ich sehr enttäuscht über die sich jetzt abzeichnende Position des Ministerrats. Offensichtlich war auch die Haltung der deutschen Delegation wesentlich kompromissbereiter als dies in internen Vorabstimmungen z.B. auf Fraktionsebene zunächst vereinbart worden war, ist aus dem politischen Raum zu hören.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche wird deutliche Kritik an den Verhandlungsergebnissen des Ministerrats geäußert. So bezeichnet der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die getroffene Einigung zu Warnhinweisen als maßlos überzogen und in ihrer Wirkung zudem höchst zweifelhaft. De facto würden über Jahrzehnte aufgebaute Marken zerstört. Die vorgesehene Regelung schränke die Unterscheidbarkeit der Marken stark ein. Stattdessen werde der Wettbewerb ausschließlich auf den Preis verlagert und zudem Schmuggel und Fälschungen gefördert. Die Richtlinie verletze verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Zigarettenhersteller, ohne den Gesundheitsschutz zu stärken. Auf die negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen – Verlust von Arbeitsplätzen, Steuerausfälle und Schmuggel – werde ebenfalls keine Rücksicht genommen.[p][/p]
    DTZ 26/13