Schlagwort: und Logistikprozesse

  • DZV gegen Track & Trace

    BERLIN // Seit 20. Mai müssen alle produzierten Zigaretten- und Feinschnittpackungen mit individuellen Packungs-Codes gekennzeichnet sein, um die Packungen in der Lieferkette lückenlos zu verfolgen. Dazu hat jetzt der Deutsche Zigarettenverband (DZV) Stellung genommen.

    Die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014 / 40 / EU schreibt vor, dass die Branche ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem – Track & Trace (T&T) – etablieren muss. Damit soll der illegale Handel mit Tabakwaren bekämpft werden. Vor dem Stichtag produzierte Packungen ohne Code dürfen jedoch noch für eine Übergangszeit von einem Jahr verkauft werden.

    „Die Industrie hat in den letzten zwei Jahren mit einem hohen finanziellen Aufwand im dreistelligen Millionenbereich ihre Produktions- und Logistikprozesse umgestellt. Auf Seiten der EU kam es dagegen immer wieder zu Verzögerungen, kurzfristigen Änderungswünschen und IT-Pannen. Stabil läuft das System bis heute nicht. Deshalb kann von einem reibungslosen Start nun wirklich keine Rede sein“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des DZV. Die Einführung von Track & Trace für Tabakerzeugnisse sei eine Zumutung für die deutsche Wirtschaft.

    Die individuellen Packungs-Codes für in Deutschland verkäufliche Zigaretten- und Feinschnittprodukte werden von den Herstellern bei der nationalen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, elektronisch bezogen und dann auf die Packungen aufgedruckt. Alle am Handel mit Tabakwaren beteiligten Unternehmen müssen sich bei der Bundesdruckerei registrieren lassen; neben Herstellern und Importeuren sind das 90 000 Händler mit bis zu 400 000 Standorten und Verkaufsstellen in Deutschland. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass die T&T-Daten, darunter das Produktionsdatum und der Produktionsort, Versandwege, Versender und Empfänger der Waren, in der Lieferkette erfasst und in der zentralen EU-Datenbank verarbeitet werden können.

    „Die deutsche Tabakwirtschaft wurde seit dem Inkrafttreten der EU-Tabakprodukt-Richtlinie mit einer Vielzahl neuer bürokratischer und teurer Regulierungen überzogen. So wurden erst 2016 Schockbilder auf Tabakverpackungen in Europa eingeführt, 2019 das Track-und-Trace-System und schon im nächsten Jahr folgt das Mentholverbot. Deshalb sind weitergehende Regulierungsforderungen wie nach einem Totalwerbeverbot, die von Teilen der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD erhoben werden, völlig aus der Zeit gefallen“, erklärt Mücke weiter, „Fakt ist, dass durch Track und Trace lediglich legale Tabakwaren in der legalen Lieferkette überwacht werden. Illegale Produktionsstätten, Schmuggelwaren und Fälschungen werden von dem System nicht erfasst. Durch diese Formen der Organisierten Kriminalität entgehen den Mitgliedstaaten europaweit mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen.“

    vi

    (DTZ 22/19)

  • Strebt EU gläserne Fabrik an?

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission hat am 4. September ihre Entwürfe zu den Durchführungsrechtsakten der Artikel 15 und 16 der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) veröffentlicht. Die beiden Artikel betreffen die Umsetzung eines EU-weiten Track & Trace-Systems für Tabakwaren.

    Ziel ist die Schmuggelbekämpfung, indem die Tabakwaren-Erzeugnisse über die gesamte Lieferkette erfasst werden – vom Hersteller bis zum Einzelhändler.

    Die Kommission strebt eine lückenlose Kontrolle der Produktions- und Logistikprozesse durch unabhängige Dritte an. Dazu zählen unter anderem Anti-Manipulationsvorrichtungen in der Produktionslinie, zum Beispiel durch Videoüberwachung. Alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette inklusive ihrer Lagerstätten, Produktionsmaschinen und Verkaufsstellen sollen sich vorab registrieren. Sämtliche Packungen müssen mit einzigartigen Packungscodes versehen werden. Diese Codes müssen von Herstellern und Händlern – sofern sie Waren umpacken – jeweils für Einzelpackungen und aggregierte Packungen (Gebinde, Versandkartons, Paletten) bei einem unabhängigen Dritten beantragt werden. Darüber hinaus sieht der EU-Entwurf Datenbanken vor, die von weiteren unabhängigen Dritten betrieben und in denen die Track & Trace-Daten gespeichert werden. Sämtliche Kosten soll die Tabakwirtschaft tragen.

    Der Warenein- und -ausgang sowie das Umladen müssen innerhalb der gesamten Lieferkette erfasst werden. Zudem werden fünf Sicherheitsmerkmale auf der Packung vorgeschrieben, sofern diese sich nicht bereits auf dem Steuerzeichen befinden.

    In der Tabakbranche wird im Zusammenhang dieser als viel zu komplex angesehenen Überwachungsmaßnahmen bereits von der „gläsernen Fabrik“ und Totalüberwachung gesprochen. Der EU gehe es letztlich nicht um die Bekämpfung von Schmuggel und Schwarzmarkt, sondern um eine lückenlose Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette, so die Kritik. Stellungnahmen zu den Entwürfen der EU-Kommission sind bis zum 2. Oktober möglich. Die Stellungnahmen werden von der EU-Kommission veröffentlicht.

    da

    (DTZ 36/17)