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  • Stillstand bei Track & Trace

    BERLIN // Der Bundesrat hat noch keine Entscheidung über ein Sicherheitslabel für Zigaretten gefällt. Das Gremium hatte am 15. Februar die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

    Das Gesetz benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz nun in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

    Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse ab 20. Mai 2024.

    Vermittlungsausschuss
    In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese bereits für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. pi

    (DTZ 10/19)